Modell „Leasingsonderzahlung mit Kostendeckelung“ steht nun auch bundesweit vor dem Aus

Anfang des Jahres hatte ich in meinem Blog-Beitrag „Finanzverwaltung torpediert das Modell Leasingsonderzahlung mit Kostendeckelung“ darauf hingewiesen, dass ein schönes Gestaltungsmodell vor dem Ende steht.

Es geht konkret um den Abzug von Leasingsonderzahlungen bei Einnahme-Überschussrechnern. Offenbar mit dem Segen einiger Oberfinanzdirektionen vertreten mehrere Finanzämter folgende Auffassung: Eine Leasingsonderzahlung, die zu Beginn der Laufzeit eines Kfz-Leasingvertrages geleistet wird, soll für die Berechnung der so genannten Kostendeckelung auf die Vertragslaufzeit verteilt werden. Das führt letztlich zu einem höheren zu versteuernden Privatanteil bei Anwendung der 1%-Regelung.

Nunmehr ist zu erkennen, dass sich nicht nur „einige“ Oberfinanzdirektionen mit dem Modell befassen, sondern bundesweit – insbesondere von den Groß-Betriebsprüfungen – entsprechende Fälle aufgegriffen und beanstandet werden. Es soll diesbezüglich in Kürze auch eine Verwaltungsanweisung geben. Von daher kann an dieser Stelle nur die Empfehlung ausgesprochen werden, betroffene Mandanten auf die möglichen Konsequenzen hinzuweisen.

Das genannte Thema sollte zwar auf meine Initiative hin mit Rahmen eines Klimagesprächs zwischen dem Landesamt für Steuern und dem Steuerberaterverband Rheinland-Pfalz erörtert werden. Leider fand sich der Punkt dann nicht (mehr) auf der Tagesordnung. Da die Finanzverwaltung also offenbar fest entschlossen ist, ihren Standpunkt zu halten, müssen Klageverfahren in Kauf genommen werden.

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