Mit dem Cybersicherheitsgesetz will der Bund die Cybersicherheit in der Bundesverwaltung und in der Wirtschaft verbessern. Wichtige Verbesserungsvorschläge lehnt die Bundesregierung aber bislang ab. Wo muss dringend nachgebesserter werden? Hintergrund Ich hatte bereits im Blog berichtet: Die Bundesregierung will die europäische NIS2-Richtlinie mit dem Cybersicherheitsgesetz umsetzen (BT-Drs. 21/1501), damit soll die Widerstandskraft von Staat und Wirtschaft gegen Cyberangriffe erhöht werden, die erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen können. Dazu soll das Informationssicherheitsmanagement in der Bundesverwaltung verbessert und Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen eingeführt sowie schärfere Sanktionen bei Verstößen vorgesehen werden. Bundesrat und Sachverständige fordern dringend Nachbesserung Der Bundesrat begrüßt die geplante Umsetzung der NIS-2-Richtlinie,...
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Zugegeben: Meine Überschrift ist wieder einmal reißerisch gewählt. Sie trifft meines Erachtens aber den Kern der Sache, wenn es um ein aktuelles BFH-Urteil geht. Dieser hat entschieden, dass ein Steuerpflichtiger im Regelfall keinen Anspruch auf Preisgabe einer anonym beim Finanzamt eingegangen Anzeige hat, die ihm steuerliches Fehlverhalten vorwirft. Auch der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch vermittelt insoweit keine weitergehenden Rechte (BFH-Urteil vom 15.7.2025, IX R 25/24). Der Sachverhalt: Das Finanzamt nahm eine anonyme Anzeige zum Anlass, um bei einem Gastronomiebetrieb (eine Personenhandelsgesellschaft – Klägerin) eine Kassen-Nachschau durchzuführen. Doch diese führte nicht zu steuerlichen Nachforderungen und schon gar nicht zu steuerstraf- oder ordnungsrechtlichen Vorwürfen....
Um die offenbar bestehende Reformblockade zu lösen, sollte die Politik bereit sein, über neue Wege nachzudenken. Eine Option könnte die in der deutschen Steuergesetzgebung bislang kaum verwendete „Sunset Legislation“ sein. Im ersten Teil dieses Beitrags wurde als Anwendungsbereich beispielhaft alternative Prüfungsmethoden, AfA und Verluste genannt. Hier im zweiten Teil folgt ein weiterer Anwendungsfall, der sich für Sunset Legislation anbietet. Nächster Anwendungsfall Arbeitnehmerpaket? Ein aktuelles Beispiel, wo dies Sinn ergeben könnte, wäre das von der Koalition geplante Arbeitnehmerpaket (Aktivrente, steuerfreie Überstundenzuschläge und Teilzeitaufstockungsprämie). Gewerkschaften, Wirtschaftsverbände und Lohnsteuerhilfevereine haben gleichermaßen zu verschiedensten Detailproblemen Bedenken vorgetragen. Hinzu kommt die Gefahr, dass die Koalition...
Wer hat in der Coronazeit nicht alles Tests durchgeführt? Ärzte, ärztliches Personal, Apotheker und ihre Mitarbeiter sowie auch – in einem Crashkurs – angelernte Kräfte. Betrieben wurden Corona-Testzentren sowohl von Personen, die weitestgehend aus dem Heilberufebereich stammten, als auch von Personen, die – sagen wir es einmal so – die „Zeichen der Zeit erkannt“ hatten. In steuerlicher Hinsicht stellt sich die Frage, welche Einkünfte die Betreiber von Corona-Testzentren erzielt haben. Hierzu gibt es nunmehr mindestens zwei FG-Entscheidungen. FG Köln, Urteil vom 24.4.2024, 3 K 910/23 Approbierte Ärzte haben aus dem Betrieb eines Corona-Testzentrums Einkünfte i.S. des § 18 EStG erzielt....
Am 11.9.2025 hat der Bundestag sich in erster Lesung mit dem 2. ÄndG zum Elektrogesetz befasst, der insbesondere die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessern soll. Jetzt will der Bundesrat die Regulierung deutlich verschärfen. Was bedeutet das für Unternehmen? Hintergrund Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dient der Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte. Die Richtlinie schreibt ab dem Jahr 2019 eine Mindestsammelquote von 65 Prozent gemessen an den durchschnittlich in den drei Vorjahren in Verkehr gebrachten Mengen an Elektro- und Elektronikgeräten vor. Mit einer Sammelquote von 38,6 Prozent für das Berichtsjahr 2021 liegt Deutschland...
Mit einem aktuellen Urteil hat der EuGH (1.8.2025 – C 794/23 – P-GmbH II) die Rechte von Unternehmen gestärkt: Sie haften nicht für die Umsatzsteuer, wenn gegenüber Endverbrauchern ein unrichtiger Umsatzsteuerausweis erfolgt. Sachverhalt im Streitfall Eine österreichische GmbH betrieb einen Indoor-Spielplatz und stellte über Jahre hinweg Kleinbetragsrechnungen mit einem zu hohen Umsatzsteuersatz aus. Die Kassenbons wurden an namentlich nicht bekannte Kunden gegeben. Im ersten Verfahren (EuGH 8.12.2022 – C-378/21, „P-GmbH I“) hatte der EuGH entschieden, dass ein überhöhter Steuerausweis gegenüber Endverbrauchern keine Steuerschuld nach Art. 203 MwStSystRL (in Deutschland: § 14c UStG) auslöst. Denn Endverbraucher sind nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt,...
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