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7. September 2021

Nach Auffassung des FG Münster ist ein Verlust aus dem Tausch von Genussrechten gegen Genossenschaftsanteile und Schuldverschreibungen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen (Urteil vom 9.6.2021, 13 K 207/18 E,F). Damit ist ein weiterer Streitfall bei dem Komplex „Berücksichtigung von Verlusten aus Kapitalanlagen“ zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden worden. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus theoretischer als auch...

6. September 2021

Mit Urteil vom 10.12.2020 (V R 41/19) stellt der BFH (erneut) fest, dass eine Vermietung von PKW-Stellplätzen an Wohnungsmieter eine steuerfreie Nebenleistung sein kann. Der BFH hebt damit ein Urteil des Finanzgerichts Thüringen auf, das konstatierte, dass ein fehlender räumlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang einer Einordnung als Nebenleistung entgegenstehe. Wie argumentiert der BFH in seiner Entscheidung und welche Folgen hat das Urteil für die Rechtsanwender? Hintergrund In den Jahren 2011 ff. hatte der Kläger einen Gebäudekomplex (mit Vorder- und Hinterhaus) errichtet sowie Tiefgaragenstellplätze im Verbindungsteil zwischen beiden Häusern. Der Kläger zog in 2012 und 2013 vollumfänglich die Vorsteuer, da nach den...

3. September 2021

BFH widerspricht der Finanzverwaltung In einem aktuellen Grundsatzurteil vom 01.03.2021 (Az. IX R 27/19) hat der BFH die Veräußerung der selbstbewohnten Immobilie als nicht steuerbar behandelt, auch wenn in dem Objekt ein häusliches Arbeitszimmer unterhalten – und steuerlich abgezogen worden ist. Dies widerspricht der langjährigen Verwaltungsauffassung (BMF-Schreiben vom 05.10.2000, BStBl I 2000, 1383, Rz 21), die hinsichtlich des als häusliches Arbeitszimmer genutzten Gebäudeteils eine anteilige Steuerpflicht des Veräußerungsgewinns nach § 23 EStG bejahte. Der entschiedene Streitfall Ein Beitrag von: Michael Heine Diplom-Finanzwirt (FH) Dozent für Ertragsteuerrecht an der Hochschule Meißen (FH) Fachautor Fokus: Einkommensteuer und Gewerbesteuer Warum blogge ich hier?...

2. September 2021

Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes sind nach der Fünftel-Regelung des § 34 EStG ermäßigt zu besteuern. Allerdings darf die Abfindung grundsätzlich nicht in mehreren Tranchen ausgezahlt werden, sondern muss dem Arbeitnehmer zusammengeballt, das heißt üblicherweise innerhalb eines Jahres, zufließen. Die Tarifermäßigung des § 34 EStG allein bringt bei hohen Abfindungen aber keine nennenswerte Steuerersparnis. Von größerer Relevanz ist da die – teilweise – Einzahlung der Abfindung in eine betriebliche Altersversorgung unter „Mitnahme“ der Steuerbegünstigung nach § 3 Nr. 63 EStG. Doch die Welt ist nicht einfach und Betriebsvereinbarungen können kompliziert sein (siehe Blog-Beitrag „Tarifbegünstigung für eine „Sprinterprämie – Schwenk...

1. September 2021

Der Bundestag hat am 25.8.2021 weiterhin eine „epidemische Notlage von nationaler Tragweite“ festgestellt. Damit hat die Bundesregierung weiterhin weitreichende Regelungsbefugnisse – auch ohne Beteiligung des Parlaments. Hintergrund Zuerst hatte der Bundestag am 25.3.2020 mit Wirkung ab 28.3.2020 die epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt (BGBl. I 2020 S. 587), die dem Bund besondere Befugnisse nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) verleiht, etwa zum Erlass von Rechtsverordnungen und Anordnungen. Danach hatte der Bundestag die Feststellung schon am 18.11.2020 sowie am 4.3.2021 verlängert. Der letzte Bundestagsbeschluss zur Verlängerung der Feststellung datierte vom 11.6.2021. Die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gilt nach dem...

31. August 2021

Das Einkommensteuergesetz kennt verschiedene Arten der Gewinnermittlung, wobei der Betriebsvermögensvergleich die Regelform der Gewinnermittlung darstellt. Steuerpflichtige, die allerdings weder gesetzlich buchführungspflichtig sind noch freiwillig Bücher führen, haben das Wahlrecht, hiervon abzuweichen und die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 Satz 1EStG durchzuführen. In diesem Falle wird ein Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben nach dem Zuflussprinzip ermittelt. Fraglich war bisweilen, ob eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG auch möglich ist, wenn nach ausländischen gesetzlichen Vorschriften eine Buchführungs- und Bilanzierungspflicht besteht. Der BFH hat dies nunmehr verneint (Urteil v. 20.04.2021 – IV R 3/20). Der Sachverhalt in...

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