Die Hingabe von Geld zum Erwerb eines Grundstücks oder zur Errichtung eines Gebäudes kann als Schenkung von Grundbesitz anzusehen sein (mittelbare Grundstücksschenkung), wenn dem Bedachten nach dem erkennbaren Willen des Zuwendenden im Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung ein bestimmtes Grundstück oder Gebäude verschafft werden soll. Wird eine mittelbare Grundstücksschenkung ausgeführt, ist das Grundstück mit seinem Grundbesitzwert anzusetzen. Schenkungsteuerliche Bemessungsgrundlage ist somit der nach den § 12 Abs. 3 ErbStG i. V. m. den §§ 176 – 197 BewG festgestellte Grundbesitzwert. Dieser Wert ist regelmäßig niedriger als der Nominalwert des hingegebenen Geldes, weshalb die mittelbare Grundstücksschenkung in der Vergangenheit eine nette...
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Reformvorschläge sorgen nicht für Verbesserung der Prüfungsqualität In den letzten Beiträgen hat die DPR immer ihren Senf abbekommen. Nun geht es wieder einmal um die Wirtschaftsprüfer: Denn schließlich haben diese die Aufgabe, die Abschlüsse der Unternehmen zu prüfen. Schließlich hat EY bis 2018 die Abschlüsse testiert. Und dies auch noch 2018, als es bereits Untersuchungen wegen Vorwürfen eines Whistleblowers wegen Bilanzunregelmäßigkeiten in Singapur gegeben hat. Reformvorschläge Abschlussprüfung Der Referentenentwurf sieht eine Rotationspflicht nach zehn Jahren vor. Bisher trifft diese kürzere Frist nicht alle Branchen. Auch soll bei Unternehmen von öffentlichem Interesse eine Trennung von Prüfung und Beratung vorgeschrieben werden. Neben...
Es bleibt dabei: Aufwendungen für ein Erststudium sind seit VZ 2004 auch dann keine Werbungskosten, wenn wenn das Studium objektiv und subjektiv der Förderung einer konkreten späteren Erwerbstätigkeit dient (BFH v. 16.6.2020 – VIII R 4/20; VIII R 49/11). Hintergrund Ein Studium geht ins Geld: Studiengebühren, Mietkosten oder Verpflegungsmehraufwand. Da stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang solche Aufwendungen steuerlich bei der Einkommensteuer geleitend gemacht werden können. Im Streitfall der Besprechungsentscheidung wollte die selbständige Klägerin die Aufwendungen für ihr Erststudium der Slawistik und Kunstpädagogik als vorweggenommene Betriebsausgaben i.H.v. rund 10.700 € geltend machen. Das beklagte FA berücksichtigte lediglich...
In der öffentlichen Debatte ist eine stärkere Einbindung des Parlaments bei Corona-Entscheidungen angemahnt worden. Was ist davon zu halten? Hintergrund Die Corona-Pandemie hält die Welt – auch Deutschland – länger in Atem als von manchen ursprünglich angenommen. Der ungewohnte Umgang mit einer Pandemie dieses Ausmaßes, die eine gesamte Volkswirtschaft, ja ein ganzes Volk vor einen gewaltigen Stresstest stellt, hat bereits unmittelbar nach Beginn im März 2020 zu einer Notstandsgesetzgebung mit atemberaubendem Tempo geführt. Mit dem „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (BGBl 2020 I S. 587 ff.) änderte der Deutsche Bundestag mit Zustimmung des...
Kritische Analyse der Reformvorschläge Der Bilanzskandal des ehemaligen DAX-Konzerns Wirecard wird die Bilanzkontrolle verändern. Dies ist auch dringend notwendig: Denn niemand will in diesem Fall die Verantwortung übernehmen. Weder die Bafin noch die DPR oder gar die Wirtschaftsprüfer, die immer einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilten. Das Image des deutschen Kapitalmarktes ist zwar bereits ruiniert, dennoch kann dieses nicht mit einem „Reförmchen“ der DPR wiederhergestellt werden. Es braucht eine effektive und strenge Bilanzkontrolle. Lernen von den ausländischen Nachbarn: Keine private Bilanzpolizei (DPR) Ein Blick ins benachbarte Ausland zeigt beispielsweise: Das zweistufige Enforcement-Verfahren mit einem staatlichen und einem privaten Verein gibt es so...
Nach Angaben der Bundesregierung waren Ende Juni 2019 etwa 46.000 Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigt, die ihren Wohnsitz in Frankreich hatten. Sie müssen nun das in Deutschland erhaltene Kurzarbeitergeld in Frankreich versteuern. Kurzarbeitergeld Die Corona-Krise hat in zahlreichen Betrieben zu Kurzarbeit geführt. Neben dem Arbeitslosengeld, ist auch das Kurzarbeitergeld nach § 3 Nr. 2a EStG steuerfrei. Für die Ermittlung der Höhe des KUG ist es erforderlich, dass zunächst für das Soll-Entgelt (Bruttoarbeitsentgelt ohne Mehrarbeitsentgelt und Einmalzahlungen) und für das Ist-Entgelt (tatsächlich im Kalendermonat erzieltes Bruttoarbeitsentgelt) einen rechnerischer Leistungssatz zu ermitteln. Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für...
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