Stellen Sie sich folgenden Fall vor: Sie sind der Auffassung, dass der deutsche Gesetzgeber die MwStSystRL nicht korrekt ins deutsche Umsatzsteuerrecht umgesetzt hat. Nach Ansicht des Finanzamts erbringt einer Ihrer Mandanten daher umsatzsteuerpflichtige statt umsatzsteuerfreier Leistungen. Nun schreiben Sie folgenden Brief an das Finanzamt: „Ich fordere Sie auf, die Leistungen meines Mandanten als umsatzsteuerfrei zu behandeln. Zwar könnte mein Mandant auch den Klageweg beschreiten. Ihm ist es aber nicht zumutbar, eine langjährige Rechtsstreitigkeit mit entsprechend hohen Anwalts- und Verfahrenskosten bei ungewissem Ausgang selbst zu führen. Deshalb ist es mehr als billig, meinem Antrag nachzukommen.“ Ich denke, Sie werden beim Finanzamt...
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Das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, auch als Jahressteuergesetz 2019 bezeichnet, ist kürzlich vom Bundesrat verabschiedet worden. Alle Änderungen vorzustellen, würde den Rahmen des NWB Experten-Blogs sprengen. Herausgreifen möchte ich heute aber den neuen Übernachtungspauschbetrag für Berufskraftfahrer, da er eine gewisse Breitenwirkung entfaltet. Berufskraftfahrer, die in der Schlafkabine ihres Lkw übernachten, können bislang keine Übernachtungspauschbeträge geltend machen. Gleichwohl entstehen ihnen Aufwendungen für die Benutzung der sanitären Einrichtungen auf Raststätten (Dusche, Toilette) sowie für die Reinigung der Schlafkabine im Lkw (Bettwäsche). Derartige Ausgaben können sie als Reisenebenkosten in geschätzter Höhe steuerlich absetzen oder...
Nicht nur, aber gerade auch vor Weihnachten räumen Verkäufer ihren Kunden ein unbedingtes Rückgaberecht ein, um die Kaufbereitschaft zu fördern. Bei Fernabsatzverträgen ist das gesetzlich verbrieft. Während im handelsrechtlichen Jahresabschluss keine konkrete Regelung zur Erfassung von Umsatzerlösen bei Einräumung von Rückgaberechten existiert, behandeln die IFRS das Thema explizit. Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer Bis 2005 National Office einer Big4-WPG Seit 2005 Professur für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung an der Wiesbaden Business School Arbeitskreise beim IDW/DRSC/DIIR, Prüfer im WP-Examen Warum blogge ich hier? Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung sind vom „Buchhalter-Image“ zu einem Berufsfeld mit rasanter Entwicklung geworden. Realität und...
Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung sind seit 2010 in tatsächlicher Höhe und unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Sie sind grundsätzlich in dem Jahr als Sonderausgaben absetzbar, in dem sie gezahlt werden. Dies gilt grundsätzlich auch für Beiträge, die im Voraus für kommende Jahre gezahlt werden (Abflussprinzip gemäß § 11 Abs. 2 EStG). Doch dieses Abflussprinzip wurde im Jahre 2011 eingeschränkt bzw. eine wunderbare Steuerspar-Option eröffnet: Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften,...
Der gute alte Goodwill. Ein ewiges Sorgenkind. Die Diskussionen um die Wiedereinführung der planmäßigen Abschreibung nach IFRS sind in vollem Gange. Wieder einmal. Selbst die DPR alias „Bilanzpolizei“ hat das erkannt und die Werthaltigkeit des Goodwills als Prüfungsschwerpunkt für das kommende Jahr festgelegt. Gut so, wie ein Blick in die Geschäftsberichte des DAX für die Saison 2018 schaut. Aber nun der Reihe nach. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang BWL (Finanzdienstleistungen) Diplom-Volkswirtin Fachbuchautorin und Referentin mit dem Schwerpunkt Bilanzanalyse, Bilanzkosmetik und Bilanzforensik Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zum Wirecard-Skandal Anhörung im...
Ehrenamtliche rechtliche Betreuer erhalten für ihre Tätigkeit eine jährliche Aufwandspauschale, die grundsätzlich steuerpflichtig ist. Ihnen wird nur Betreuerfreibetrag gewährt, der bislang lediglich 2.400 Euro beträgt (§ 3 Nr. 26b EStG). Nach Auffassung der Finanzverwaltung kommt die Steuerbefreiung für Zahlungen aus einer öffentlichen Kasse nach § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG nicht in Betracht, weil die Aufwandsentschädigung nicht in einem Haushaltsplan ausgewiesen wird. Auch die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG greift nicht, weil es sich bei der Betreuertätigkeit nicht um öffentliche Dienste handelt. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied...
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