Banken nehmen eine Verrechnung von Verlusten und negativen Einnahmen mit positiven Kapitalerträgen bereits während des Jahres vor. Hierzu bilden sie für jeden Anleger einen sog. virtuellen „Verlustverrechnungstopf“. Bis zur Höhe der Verluste wird dann von positiven Kapitalerträgen keine Abgeltungsteuer einbehalten oder früher einbehaltene Steuer wieder erstattet. Genau genommen bilden die Banken sogar zwei Verlustverrechnungstöpfe, und zwar einen allgemeinen Verlustverrechnungstopf und einen Aktien-Verlustverrechnungstopf speziell für Verluste und Gewinne aus Aktiengeschäften. Falls nun am Jahresende der Saldo in einem oder in beiden Verlustverrechnungstöpfen negativ ist, gibt es zwei Möglichkeiten (§ 43a Abs. 3 Satz 4 und 5 EStG): Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in...
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Mit Hinblick auf den Schlüssel, mit dem die Vorsteuer aufzuteilen ist, gibt es regelmäßig Streit mit dem Finanzamt. Ein aktuell anhängiges Verfahren sowie eine erste Entscheidung des BFH zeigen jedoch, dass hier neue Wege beschritten werden. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu...
Die Teilnahme an einem Pferderennen ist nicht umsatzsteuerbar, wenn dem Eigentümer der Rennpferde lediglich ein platzierungsabhängiges Preisgeld gezahlt wird. Mit Urteil vom 2.8.2018 (V R 21/16) hat sich der BFH der Rechtsprechung des EuGH angeschlossen, wonach die Teilnahme an einem Wettbewerb (Pferderennen) grundsätzlich keine gegen Entgelt erbrachte Dienstleistung darstellt. Etwas anderes gilt lediglich, wenn für die Teilnahme ein Antrittsgeld oder eine andere unmittelbare Vergütung gezahlt wird. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der...
Diese Überschrift ist doch kreativ – finden Sie nicht auch? Es wäre einmal etwas ganz Neues, wenn ein Sozialgericht in der Lage wäre, sozusagen als nachfolgende und allerletzte Instanz, ein Urteil unserer obersten Verfassungshüter wieder aufzuheben. Wenn Sie mich nun für – sagen wir einmal – etwas sehr einfältig halten, so muss ich Sie enttäuschen, denn die Lorbeeren gebühren einem Träger der Sozialversicherung (Krankenversicherung), den ich hier aber aus verständlichen Gründen nicht namentlich bloßstellen möchte. Tatsächlich hat aber kürzlich die Leserin eines meiner Beiträge einen Brief mit dem genannten Inhalt erhalten. Was war geschehen? Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater...
Die Vorweihnachtszeit ist nicht nur die Saison für den Einzelhandel und für die Weihnachtsmärkte, es ist auch die Zeit, in der der Wunsch Gutes zu tun in uns wächst. Es ist „Spendenzeit“. Getreu dem neuen Leitmotiv der Öffentlichkeitsarbeit „Rede über das, was Du tust“, verbinden auch TV-Shows Marketing und PR (Public-Relations) damit, quotenwirksam Spenden zu sammeln. Doch, wie verhält es sich mit den Betriebsausgaben, Gewinnen und Spenden? Worum geht es? Es gibt TV-Shows, in denen beispielsweise prominente Kanditen gegeneinander antreten, um Gewinne für zum Teil begünstigte Organisationen (Spendenempfänger) zu „erkämpfen“. Nach dem Konzept dieser Showformate dürfen die prominenten Teilnehmer am...
Einem Unternehmer steht kein Vorsteuerabzug aus einer Abrissleistung zu, wenn das Gebäude zwar früher umsatzsteuerpflichtig genutzt wurde, die Abrissleistung aber (auch) mit zukünftigen Leistungen im Zusammenhang stand und bei diesen zukünftigen Leistungen nicht belegt ist, dass sie zum Vorsteuerabzug berechtigen. Dies hat das Schleswig-Holsteinische FG mit Urteil vom 10.7.2018 (4 K 10124/16) entschieden. Der Fall: Die Klägerin war Eigentümerin eines Grundstücks, auf dem sich ein Gebäude für ein Autohaus mit dazugehöriger Reparaturwerkstatt und Tankstelle befand. Das Grundstück wurde in der Vergangenheit zunächst jahrzehntelang umsatzsteuerpflichtig vermietet. Aufgrund des maroden Zustandes des Gebäudes endete das letzte Mietverhältnis zum 3. Quartal 2012. Im...
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Vermögensverwaltende Personengesellschaft: Gesellschafterdarlehen sind steuerlich (zum Teil) unbeachtlich
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BAG: Verzicht auf gesetzlichen Urlaub ist nichtig!
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