Egal ob Kultur oder Bildung – ohne Internetangebote geht heute kaum noch etwas. Selbst im Gesundheitssektor sind Leistungen, die online erbracht werden, auf dem Vormarsch. All diesen Leistungen ist gemein, dass sie in umsatzsteuerlicher Hinsicht – bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen – steuerbefreit oder ermäßigt besteuert sein können. Ein aktuelles BMF-Schreiben sorgt bei diversen Anbietern oder Schöpfern von Inhalten für Klarheit, mitunter auch für Freude, doch insbesondere bei einigen Anbietern von Bildungsleistungen für Unruhe. Und um die Leistungen der letztgenannten Gruppe soll es in diesem Blog-Beitrag gehen (BMF-Schreiben vom 29.4.2024, III C 3 – S 7117-j/21/10002 :004). Ein Beitrag von: Christian...
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Im Umsatzsteuerrecht ist es oft entscheidend, ob eine Leistung an einen Unternehmer oder eine Privatperson erbracht wurde, insbesondere bei der Ortsbestimmung und beim Wechsel der Steuerschuld nach § 13b UStG. Doch wie kann der Leistende überhaupt den Nachweis erbringen, dass der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist? Zumeist gilt hier die Empfehlung, der Leistungsempfänger möge mit seiner USt-IdNr. auftreten, die dann vom Leistenden auf ihre Gültigkeit hin geprüft werden sollte. Doch nicht immer können oder wollen die Leistungsempfänger die USt-IdNr. angeben. Der BFH hat nun zugunsten der leistenden Unternehmer entschieden: Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge...
Die Bundesregierung hat nach der Stellungnahme des Bundesrates und der Gegenäußerung des Kabinetts am 17.5.2024 den förmlichen Gesetzentwurf für das BEG IV ins parlamentarische Verfahren eingebracht. Ob das Gesetz nun schnell beschlossen wird, steht aber weiter in den Sternen. Hintergrund Unnötige Bürokratie und Überregulierung behindern unternehmerisches Engagement und wirtschaftliche Dynamik. Die am 30.8.2023 vorgelegten Eckpunkte des BMJ für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) wurden von der Bundesregierung am 25.10.2023 auf den Weg gebracht und als Regierungsentwurf am 13.3.2024 vom Kabinett beschlossen. Das Entlastungsvolumen des BEG IV soll nach dem Stand des Regierungsentwurfs vom 13.3.2024 im Rahmen des Pakets rund 944...
In den jeweiligen Interessengruppen zählen bestimmte Kleidungsstücke und Accessoires zum „heißen Scheiß“. Influencer – oder neu Content Creator – die diese Gegenstände kaufen und in ihren Beiträgen zeigen, generieren damit mehr Aufmerksamkeit. Sie steigern so die Anzahl der Aufrufe ihrer Beiträge und gewinnen mehr Abonnenten bzw. Follower. Diese Aufwendungen dienen somit fraglos der Erhaltung und Sicherung ihrer Einkünfte. Doch können sie diese Kleidung oder Gegenstände als Betriebsausgabe abziehen? Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für internationales Steuerrecht Studium BWL und Wirtschaftsrecht Schwerpunkte: Steuerrecht sowie Internet-/Marken-/Urheberrecht Spezialisierung: Film-, Werbefilm, Influencer, YouTuber, E-Sportler Homepage: stb-homuth.de Warum blogge ich...
Die Frage, wem das Kindergeld zusteht, kann manchmal ganz schön kompliziert sein, vor allem, wenn es um das Kindergeld für Pflegekinder geht. Nach § 32 EStG besteht eine grundsätzliche Kindergeldberechtigung für Pflegekinder, die in den eigenen Haushalt aufgenommen wurden und bei denen das Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Eltern nicht mehr besteht. Was aber geschieht, wenn Pflegeeltern ein Kind im Laufe eines Monats in ihrem Haushalt aufgenommen haben und der Kindergeldanspruch der leiblichen Eltern in dem betreffenden Monat gleichermaßen bestanden hat? § 64 Abs. 1 EStG bestimmt, dass für jedes Kind nur einem Berechtigten Kindergeld gezahlt wird. Und in Absatz...
Wer als Rentner noch hinzuverdient, erwirbt zusätzliche Rentenansprüche nur, wenn er eigene Rentenbeiträge zahlt. Das hat das LSG Hessen (L 2 R 36/23) ganz aktuell in einem am 14.5.2024 veröffentlichten Urteil entschieden. Hintergrund Wer möchte, kann inzwischen auch über die Rentenaltersgrenze hinaus weiterarbeiten. Frühere Hinzuverdienstgrenzen entfielen zum Jahresbeginn vollständig. Arbeitgeber müssen dann immer Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Rentnerarbeitnehmer dagegen sind davon befreit. Denn nach § 5 Abs.4 Nr.1 SGB VI sind sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze versicherungsfrei. Auf diese Befreiung können sie aber auch verzichten und dann auch selbst weitere Rentenbeiträge leisten (§ 230 Abs.9 SGB VI). Nur dann erhöhen...
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