Scheinselbständig oder nicht? Über diese Frage hatte das Sozialgericht Dortmund im Falle einer selbständig tätigen Lohnbuchhalterin zu urteilen. Nach seinem Urteil stellt die Tätigkeit im Streitfall eine abhängige Beschäftigung dar, die deshalb der Sozialversicherungspflicht in den Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung unterliegt (Urteil vom 11.03.2019 – S 34 BA 68/18). Der Streitfall Die im Streitfall beigeladene Lohnbuchhalterin hat bereits 2005 ein Gewerbe angemeldet und führt seitdem Arbeiten in der Lohn- und Finanzbuchhaltung für verschiedene Auftraggeber aus. Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für internationales Steuerrecht Studium BWL und Wirtschaftsrecht Schwerpunkte: Steuerrecht sowie Internet-/Marken-/Urheberrecht Spezialisierung: Film-, Werbefilm, Influencer,...
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Im Jahre 2012 hatte das Bundessozialgericht (BSG) die so genannte „Kopf und Seele“-Rechtsprechung zur Sozialversicherungspflicht von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern aufgegeben (andere sprechen von „modifiziert“). Zuvor hatte das BSG jedenfalls auch für den Fall, dass der Geschäftsführer einer Gesellschaft nicht zumindest über eine Sperrminorität verfügte, eine selbstständige Tätigkeit des Betroffenen für möglich erachtet, wenn dessen Tätigwerden innerhalb einer Gesellschaft durch eine besondere Rücksichtnahme aufgrund familiärer Bindungen geprägt war. Nun werden zahlreiche Betroffene erneut nach Kassel schauen, denn es geht dort am 19. September 2019 um die Frage, ob mindestens bis zu den BSG-Urteilen vom 29.8.2012 (B 12 KR 25/10 R und B 12...
Beim FG Nürnberg (3 K 1098/19) ist eine neue Musterklage gegen die Verfassungsmäßigkeit des „Soli“ anhängig. Das Interessante: Es geht ausdrücklich um die Erhebung der Ergänzungsabgabe für den VZ 2020. Können Steuerzahler davon profitieren? Hintergrund Nach dem wesentlichen Inhalt des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vom 21.8.2019 soll die Freigrenze (§ 3 SolzG 1995), bis zu der kein „Soli“ zu zahlen ist, auf 16.956 €/33.912 € (Einzel-/Zusammenveranlagung) angehoben werden. Die Folge: Bis zu einem Jahresbruttoeinkommen von 73.874 €/151.990 € (Alleinstehender/Familie mit zwei Kindern) fällt kein „Soli“ mehr an. Dies soll für rund 90 Prozent der Steuerzahler gelten. Darüber hinaus wird der Soli...
Das BMWi hatte bereits im Mai 2019 ein Eckpunktepapier für ein Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) veröffentlicht. Jetzt hat das BMWi am 29.8.2019 erneut ein Eckpunktepapier für eine „Mittelstandsstrategie“ vorgelegt – ein Gesetzentwurf soll Ende September vorliegen. Das Strategiepapier definiert auch Ziele für einen mittelstandsfreundlichen Bürokratieabbau. Kündigt sich jetzt endlich das lang ersehnte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) an? Hintergrund Ob statistische Auskunfts- und Meldepflichten, steuerliche Erklärungspflichten oder Aufzeichnungspflichten: Sechs von zehn Unternehmen beklagen eine überbordende Bürokratie als Wachstumskiller. Vor diesem Hintergrund sind Gesetzgebung und Verwaltung seit Jahren bemüht, die Bürokratiebelastung einzudämmen. Mit dem BEG I (28.7.2015, BGBl 2015 I S. 1400) wurden vor...
Erst am 21.8.2019 hat das Bundeskabinett sich auf einen Gesetzentwurf „zur Rückführung des Solidaritätszuschlages („Soli“) verständigt. Eine gute Woche später fordert nun das BMWi abermals eine vollständige Abschaffung des Soli und kurzfristig „Freibeträge“ statt „Freigrenzen“. Das verspricht weiteren „Sprengstoff“ im Gesetzgebungsverfahren! Hintergrund Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, nachdem ab VZ 2021 durch Anhebung der Freigrenzen in § 3 SolzG rund 90 Prozent der Steuerzahler vollständig, weitere 6,5 Prozent stufenweise vom Soli entlastet werden. Lediglich rund 3,5 Prozent der besserverdienenden Steuerzahler sollen auch weiterhin den ungekürzten Soli in Höhe von 5,5 Prozent der tariflichen Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer zahlen. BMWi legt...
Am 21.8.2019 hat die Bundesregierung den nachgebesserten Gesetzentwurf zur Rückführung des Solidaritätszuschlages („Soli“) beschlossen. Schon jetzt zeichnet sich eine Klagewelle gegen die weitere Erhebung des „Soli“ ab 2020 ab. Doch von wem droht eine Klage, für wen macht eine Klage Sinn? Bundesregierung hat Gesetzesbegründung nachgebessert Am 21.8.2019 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf beschlossen, der jetzt in den Bundestag eingebracht wird. Eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich, weil eine Bundessteuer betroffen ist, deren Aufkommen allein dem Bund zusteht (Art. 106, Art. 105 GG). Der Bundestag kann also mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen das Gesetz schnell verkündungsreif machen, auch wenn seine...
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