Technische Innovationen verändern die Kapitalmärkte radikal. Die Bundesregierung gibt dem Veränderungsdruck nach und beabsichtigt, den Finanzmarkt für die Blockchain-Technologie zu öffnen. Sie will den nationalen Kapitalmarkt digitalisieren. Die Bundesministerien für Finanzen und Justiz greifen die im Koalitionsvertrag vom 12. März 2018 festgeschriebenen Forderungen zur Förderung der Blockchain-Technologie auf und verfassten mit einem einjährigen Anlauf am 7. März 2019 ein Eckpunktepapier. Mit dem Papier „Eckpunkte für die regulatorische Behandlung von elektronischen Wertpapieren und Krypto-Token“ verfolgt die Bundesregierung insbesondere zwei Ziele: Ein Beitrag von: Dr. Boris Jan Schiemzik Gründungspartner der Wirtschaftsrechtskanzlei ROSE & PARTNER LLP (http://www.rosepartner.de/) Tätig als Rechtsanwalt bei M&A-, Venture...
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In der kommenden Woche werden viele Pflegekräfte und Ärzte, wohl aber auch zahlreiche Steuerberater erwartungsvoll nach Kassel zum Bundessozialgericht (BSG) schauen. Denn dieses wird voraussichtlich am 4. und am 7. Juni zahlreiche wegweisende Urteile zur Frage der freien Mitarbeit bzw. Scheinselbstständigkeit fällen. Worum geht es? Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus theoretischer als auch aus praktischer Sicht kennen....
Das BMWi hat im Mai 2019 ein Eckpunktepapier für ein Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) veröffentlicht. Ziel der Initiative ist, das Steuerrecht zu entbürokratisieren, die Chancen der Digitalisierung für einen Bürokratieabbau zu nutzen sowie den administrativen Aufwand beim Mindestlohn hinsichtlich der Arbeitszeitdokumentation zu reduzieren. Rechtspolitischer Hintergrund Der Abbau von Bürokratie ist immer zu begrüßen, überbordende Bürokratie ist ein Ärgernis. Unternehmensbefragungen belegen, dass Bürokratiebelastungen aus Sicht der Unternehmen zu den größten Wachstumskillern zählen. Mit den Bürokratieentlastungsgesetzen (BEG) I (28.07.15, BGBl I 2015, 1400) und dem BEG II (30.06.17, BGBl I 2017, 2143) hat der Gesetzgeber bereits einen Schritt in die richtige Richtung getan....
Elektrische Tretroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h dürfen künftig im Straßenverkehr fahren. Der Bundesrat stimmte am 17. Mai 2019 einer Verordnung der Bundesregierung zu, die den Umgang mit „Elektrokleinstfahrzeugen“ regelt. Wenn die Bundesregierung jetzt die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen schnell umsetzt, kann die Rechtsverordnung noch vor der Sommerpause in Kraft treten. Hintergrund Ich hatte bereits berichtet: Mit der Verabschiedung der „Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – eKFV“ hatte das Bundeskabinett am 3.4.2019 rechtlich den Weg frei gemacht für eine „echte zusätzliche Alternative zum Auto und Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr“. Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in...
Die betriebliche Altersvorsorge hat in den vergangenen Jahren ein immer größeres Gewicht gewonnen. Während sie früher im Prinzip als reine Zusatzversorgung gedacht war, sind viele Menschen, die in Zukunft in den Ruhestand gehen werden, auf sie angewiesen. Allerdings: Wenn ich kürzlich in meinem Beitrag zur Ehegatten-Grundstücksgemeinschaft bereits auf ein Feld hingewiesen habe, das aus heutiger Sicht fast unmöglich rechtssicher zu beraten ist, so bin ich der Meinung, dass dies für die betriebliche Altersvorsorge gleichermaßen gilt. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur...
Der Zehnte Senat des BAG hat im Rahmen einer Grundsatzentscheidung klargestellt, dass eine Regelung in einem Tarifvertrag im Einklang mit § 4 Abs. 1 TzBfG dahin auszulegen sei, dass Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitbeschäftigten für die Arbeitszeit geschuldet sind, die über die Teilzeitquote hinausgeht, die Arbeitszeit einer Vollzeittätigkeit jedoch nicht überschreitet (BAG, Urteil vom 19.12.2018, 10 AZR 231/18). Damit hat der Zehnte Senat eine zum Sechsten Senat abweichende Rechtsprechung aufgegeben. Ein Beitrag von: Dr. Ursula Sedlmair-Wolff Studium der Rechtswissenschaft und Promotion in Augsburg Rechtsanwältin, Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin Lehrbeauftragte an der FOM Hochschule München Warum blogge ich hier? Der Expertenblog ist eine perfekte Ergänzung zur...
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