Wer als Rentner noch hinzuverdient, erwirbt zusätzliche Rentenansprüche nur, wenn er eigene Rentenbeiträge zahlt. Das hat das LSG Hessen (L 2 R 36/23) ganz aktuell in einem am 14.5.2024 veröffentlichten Urteil entschieden. Hintergrund Wer möchte, kann inzwischen auch über die Rentenaltersgrenze hinaus weiterarbeiten. Frühere Hinzuverdienstgrenzen entfielen zum Jahresbeginn vollständig. Arbeitgeber müssen dann immer Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Rentnerarbeitnehmer dagegen sind davon befreit. Denn nach § 5 Abs.4 Nr.1 SGB VI sind sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze versicherungsfrei. Auf diese Befreiung können sie aber auch verzichten und dann auch selbst weitere Rentenbeiträge leisten (§ 230 Abs.9 SGB VI). Nur dann erhöhen...
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Nach Beschluss des Bundestages vom 25.4.2024 steigen die Erwerbsminderungsrenten und Renten wegen Todes ab 1.7.2024 durch Zahlung von Zuschlägen. Hintergrund Mit dem 2022 beschlossenen Gesetz zur Rentenanpassung und zur Verbesserung von Leistungen für Erwerbsminderungsrentner wurde eine Verbesserung für die Bezieher einer Erwerbsminderungsrente oder einer Rente wegen Todes der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt, deren Rente vom 1.1.2001 bis zum 31.12.2018 begonnen hat. Die Verbesserung soll in Form eines pauschalen Zuschlags zur Rente ab dem 1.7.2024 erfolgen und knüpft an die individuelle Vorleistung (persönliche Entgeltpunkte) an. Laufende Altersrenten, die sich unmittelbar an Renten wegen Erwerbsminderung anschließen, sollen ebenfalls den Zuschlag erhalten. Die automatisierte Umsetzung des Zuschlags für die insgesamt...
Das Bundeskabinett hat am 24.4.2024 beschlossen, dass die gesetzlichen Altersrenten bundeseinheitlich um 4,57 Prozent steigen. Die Zukunftsaussichten sind allerdings nicht mehr so rosig… Hintergrund „Rentenanpassung“ bezeichnet die jährliche Erhöhung der Renten. Sie ist gesetzlich festgeschrieben und erfolgt jedes Jahr zum 1. Juli. Die Höhe der Rentenanpassung wird vom Bundessozialministerium (BMAS) in der sogenannten Rentenwertbestimmungsverordnung festgelegt, die auf Grundlage des SGB VI und weiterer Gesetze erlassen. Diese orientiert sich an der zurückliegenden Lohnentwicklung. Höhere Löhne bedeuten folglich auch höhere Renten. Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt ehem. Honorarprofessor an...
Wer schon am 1.12.2020 Verwalter einer WEG war, gilt gegenüber den Wohnungseigentümern der Gemeinschaft bis zum 31.5.2024 als zertifizierter Verwalter; diese Übergangsfrist läuft demnächst ab. Was ist zu beachten? Rechtlicher Hintergrund Mit dem am 22.10.2020 im Bundesgesetzblatt verkündeten WEG-Reformgesetz wurde zum 1.12.2020 die Rechtsfigur des „zertifizierten Verwalters“ (§ 26a WEG) eingeführt. Das bedeutet: Nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums künftig die Bestellung eines „zertifizierten Verwalters“, allerdings erst nach Übergangsphase von zwei Jahren seit Inkrafttreten des neuen WEG am 1.12.2020. Zertifizierter Verwalter (§ 26a Abs.1 WEG) ist, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung...
Das EU-Parlament hat am 23.4.2024 abschließend die künftige EU-Verordnung für ein Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit im EU-Binnenmarkt beschlossen, das ab 2027 greift. Was bedeutet das? Hintergrund Zwangsarbeit bei der Herstellung von Produkten ist nach wie vor ein Problem weltweit, zu dessen Bekämpfung gemeinsame internationale Regelungen erforderlich sind. Zwangsarbeit kommt nach wie vor in einer Vielzahl von Sektoren wie Textilien, Bergbau, Landwirtschaft und im Dienstleistungssektor vor, vor allem in Entwicklungs- und Schwellenländern. Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zufolge sind weltweit rund 27,6 Mio. Menschen von Zwangsarbeit betroffen, darunter 3,3 Mio. Kinder. Um dies zu verhindern, hat die EU-Kommission bereits 2022 einen Verordnungsentwurf auf den Weg...
Ein Beitrag von Prof. Dr. jur. Ralf Jahn In einem mit Spannung erwarteten Musterprozess hat das FG Münster (Urteil v. 17.4.2024 – 14 K 1425/23 E) entschieden, dass Arbeitnehmern die seit September 2022 gewährte EEP im Rahmen von § 19 EStG steuerpflichtig und nach § 119 EStG nicht verfassungswidrig ist. Allerdings wurde die Revision zum BFH wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Was ist betroffenen EEP-Empfängern in dieser Situation zu raten? Hintergrund Nach der vom Gesetzgeber mit dem Steuerentlastungsgesetz vom 23.5.2022 beschlossenen einmaligen steuerpflichtigen Energiekostenpauschale (EEP) von 300 Euro und der Ausweitung der EEP für Rentner und Versorgungsempfänger hat der Bund mit...
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