Bei Corona-Impfschäden gehen Geschädigte bislang meist leer aus. Ein Verfahren vor dem OLG Bamberg könnte jetzt aber eine Wende bedeuten und zu einer Prozessflut führen. Worum geht es? Hintergrund Der Begriff „Impfschaden“ steht für gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung („Impfkomplikation”), § 2 Nr.11 IfSG. Im Streitfall hatte sich die Klägerin im März 2021 mit dem damals einzig verfügbaren Covid-19-Impfstoff von AstraZeneca impfen lassen. Im Anschluss hatte sie eine sogenannte Darmvenenthrombose erlitten und fiel ins Koma. Letztlich musste ihr ein wesentlicher Teil des Darms entfernt werden. Wegen dieser massiven Gesundheitsschäden klagt AstraZeneca...
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Am 7.8.2023 hat der für Notarangelegenheiten zuständige BGH-Senat über die Frage verhandelt, ob die Höchstaltersgrenze von 70 Jahren für Notare gegen höherrangiges Recht verstößt. Der Verfahrensausgang (BGH, NotZ(Brfg) 4/22) hat weit über Einzelfall hinaus reichende Bedeutung für die Frage möglicher Altersdiskriminierung bestimmter Berufsgruppen. Worum geht es im Streitfall? Der Kläger ist Anwaltsnotar und wird im Laufe des Jahres 2023 das 70. Lebensjahr vollenden. Er macht geltend, die Höchst-Altersgrenze von 70 Jahren für Notare verstoße gegen europäisches Gemeinschaftsrecht, das sich aus Art. 21 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU-Grundrechtecharta) sowie Art. 1, Art. 2 Abs. 2 Buchst....
In einem weiteren Urteil hat der BGH abgelehnt, dass der Staat für Einnahmeausfälle (hier: eines Berufsmusikers) haftet, die durch befristet und abgestuft angeordnete Veranstaltungsverbote und -beschränkungen zur Bekämpfung des SARS-CoV-2-Virus in dem Zeitraum von März bis Juli 2020 („erster Lockdown“) verursacht wurden (BGH, Urteil v. 3.8.2023 – III ZR 54/22/s. NWB Online-Nachricht). Worum ging es im Streitfall? Der Kläger begehrte vom beklagten Land Baden-Württemberg Entschädigung für Einnahmeausfälle, die ihm in dem Zeitraum von März bis Juli 2020 entstanden waren, weil er und seine Musikgruppe auf Grund von staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 und der dadurch verursachten COVID-19-Krankheit nicht...
Der Bund hat mit dem RentEPPG ab 1.12.2022 eine steuerpflichtige Energiepreispauschale (EEP) für Rentnerinnen und Rentner in Höhe von 300,- € beschlossen. Das BMAS erklärt auf seiner Internetseite unverändert, dass Rentnerinnen und Rentner berufsständischer Versorgungswerke keinen Anspruch auf Auszahlung der Energiepreispauschale haben. Ist das gerecht? Hintergrund Ich habe mehrfach im Blog berichtet: im Rahmen der (energiepreisbezogenen) Entlastungspakete hat der Bundestag mehrere Energiepreispauschalen beschlossen; mit dem RentEPPG (BGBl 2022 I S. 1985) auch eine einmalige steuerfreie EEP für Rentner:innen ab 1.12.2022. Wer zuvor oder daneben aus Beschäftigung von seinem Arbeitgeber eine EEP erhalten hat, kommt zweimal in den Genuss der Zahlung...
Am 7.7.2023 hat der Bundestag abschließend das Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG) beschlossen. Was bedeutet das für Unternehmen und Verbraucher? Hintergrund Die „Richtlinie (EU) 2020 / 1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG“ sah eigentlich eine Umsetzung bis zum 25.12.2022 und das Inkrafttreten bis zum 25.06.2023 vor. Die EU-Kommission hatte deshalb bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Die Richtlinie zielt darauf ab, EU-weit den Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher zu stärken, weil durch verbraucherrechtswidrige Geschäftspraktiken von Unternehmen regelmäßig viele Verbraucher geschädigt würden. Die Richtlinie verpflichtet die EU-Staaten, zwei Arten von Verbandsklagen vorzusehen. Verbände müssen danach...
Am 14.6.2023 hat die Bundesregierung eine (abermaligen) Anpassung der Differenzpreisanpassungsverordnung (DABV) beschlossen, die am 4.7.2023 erneut geändert wurde und nun am 1.10.2023 in Kraft tritt. Was bedeutet das? Hintergrund Auf Basis des StromPBG (BGBl 2022 I S. 2512) und EWPG (BGBl 2022 I S.2560) will die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundestages durch die DABV den Preiswettbewerb zwischen Energieversorgern sicherstellen. Der Differenzbetrag ist der Betrag, der sich aus der Differenz zwischen dem für die Belieferung der Entnahmestelle vereinbarten Arbeitspreis und dem Referenzpreis ergibt. Er ist die maßgebliche Stellgröße für die Entlastung der Kunden und Letztverbraucher. Die DABV wurde zuletzt im März 2023 geändert (DBAV v. 17.3.2023;...
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