Die Antragsfrist für Änderungsanträge bei der Überbrückungshilfe II ist bis 30.6.2021 verlängert worden, jetzt können viele Antragsteller „last minute“ noch profitieren. Was Antragsteller jetzt bei der Überbrückungshilfe II beachten müssen. Hintergrund Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II endete am 31.3.2021. Änderungsanträge konnten bis zum 31.5.2021 gestellt werden. Nähere Informationen unter: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/ueberbrueckungshilfe-ii.html (BMWI.de). Bis 15.6.2021 wurden 215.116 Anträge im Volumen von knapp 3 Mrd. Euro gestellt. Die durchschnittliche Höhe der beantragten Förderung beträgt etwa 14.300 Euro. Das Gesamtvolumen der Auszahlungen beträgt rund 2,71 Mrd. Euro (lt. BMWi Dashboard, Stand: 15.6.2021). Was ist jetzt unbedingt zu beachten? Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn...
Recht
- All Posts
- Recht
Das Überbrückungshilfe III – Programm des Bundes geht in die Verlängerung. Das hat die Bundesregierung am 9.6.2021 beschlossen. Wer davon profitiert und wie das zu bewerten ist. Hintergrund Mit verschiedenen Wirtschaftshilfeprogrammen hat der Bund die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bei Soloselbständigen und Unternehmen abzumildern versucht, zuletzt mit der mehrfach modifizierten Überbrückungshilfe (ÜHI) III. Allerdings war dieses Programm bislang bis zum 30.6.2021 befristet, auch wenn Anträge für diesen Förderzeitraum noch bis August 2021 gestellt werden können. Fortsetzung des Programms als Überbrückungshilfe III Plus Betroffene Unternehmen und Soloselbstständige können diese unter dem Namen „Überbrückungshilfe III Plus“ bis zum 30.9.2021 beantragen. Ein Beitrag...
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Referentenentwurf zur Dritten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung vorgelegt, der am 9.6.2021 im Bundeskabinett beschlossen worden ist: Die Sonderregelungen für Kurzarbeit werden bis 30.9.2021 verlängert. Hintergrund In der Corona-Krise haben Kurzarbeit und Regelungen zum Kurarbeitergeld dazu beigetragen, dass Unternehmen auch in der Krise Fachkräfte „an Bord halten“ konnten, die sie bei Re-Start dringend benötigen. Über die Erleichterungen beim Bezug von Kurzarbeitergeld, die der Bund beschlossen hat, habe ich in diesem blog wiederholt berichtet (link). Jetzt hat die Bundesregierung auf Vorschlag des BMAS ein weiteres (letztes?) Mal die Regelungen verlängert bis Ende...
Sinkende Inzidenzzahlen, steigende Impfquote: Deutschland befindet sich auf einem guten Kurs hinaus aus der Corona-Pandemie. Im Angesicht der aktuellen Situation sollten die strengen Homeoffice-Regeln gelockert werden – nicht irgendwann, sondern sofort. Hintergrund Kern der im Zuge der Corona-Pandemie am 20.1.2021 beschlossenen Corona-ArbSchV (BAnz AT v. 22.2.2021 V1) ist zur Eindämmung von Infektionsrisiken am Arbeitsplatz die Verpflichtung des Arbeitgebers, Homeoffice der Arbeitnehmer zu ermöglichen, wo immer dies möglich ist (§ 2 Abs. 4 Corona-ArbSchV). Diese Verpflichtung ist mehrfach verschärft worden: Bundestag (am 21.4.2021, BT-Drs. 19/28444) und Bundesrat (am 22.4.2021, BR-Drs. 315/21) haben die Homeoffice-Pflicht in Gesetzesrang erhoben (§ 28b Abs. 7...
Im Zuge einer Fortschreibung des Seefischereigesetzes hat der Bundestag am 22.4.2021 auch zeitlich befristete Sonderregelungen für Saisonbeschäftigte beschlossen. Die Zeitgrenzen für kurzfristig beschäftige Arbeitnehmer sollen ausgeweitet werden. Wer profitiert davon? Hintergrund: Beitragsfreiheit und Lohnsteuerpauschalierung bei kurzfristiger Beschäftigung Für kurzfristig Beschäftigte gelten in der Sozialversicherung Sonderregelungen. In der Renten- Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung gilt hier Beitragsfreiheit. Zudem besteht die Möglichkeit kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer pauschal nach § 40a EStG zu versteuern, wenn weitere Voraussetzungen vorliegen. Bislang gilt dies für eine Beschäftigungshöchstdauer von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen. Was ändert sich jetzt? Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften...
Gerade erst habe ich einen Blog-Beitrag mit dem Titel „Homeoffice: Mit der gesetzlichen Unfallversicherung ist es nicht weit her“ veröffentlicht, da überrascht uns der Gesetzgeber mit einer Neuregelung zum Unfallversicherungsschutz. Am 21. Mai 2021 hat der Bundestag nämlich das Betriebsrätemodernisierungsgesetz beschlossen; der Bundesrat hat am 28. Mai 2021 – sehr kurzfristig – zugestimmt. Zu dem Gesetzesvorhaben hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales zwei Tage vor der Bundestagssitzung noch Änderungsvorschläge eingebracht, die auch Berücksichtigung gefunden haben (BT-Drucksache 19/29819 vom 19.5.2021). So ist § 8 SGB VII nun geändert worden. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert für privat veranlasste Wege im Homeoffice während...
NEUESTE BEITRÄGE
-
Ralph Homuth, LL.M. 18. Mai 2026
Corona-Förderwahnsinn: Ist der Staat pleite?
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 15. Mai 2026
Rückforderung der Vergütung nach Betrieb von Corona-Testzentren – Droht eine weitere Rückforderungswelle bei Corona-Zahlungen
-
Christian Herold 15. Mai 2026
Betriebs-Pkw: 0,03-Prozent-Regelung gilt auch, wenn der Betrieb nur gelegentlich aufgesucht wird
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 15. Mai 2026
Grundsicherung: Schulgeld für Privatschule erhöht nicht den Anspruch auf ALG II
-
Christian Herold 14. Mai 2026
Dienstreise mit dem Privat-Kfz trotz Gestellung eines Firmenwagens – BFH kassiert Urteil der Vorinstanz
NEUESTE KOMMENTARE
27.04.2026 von Dieter
Revisionsverfahren BFH X R 9/24: Berechnung Doppelbesteuerung von Leibrenten der Basisversorgung
24.04.2026 von Martin Huth
29.04.2026 von Kerstin Jahn
Aufreger des Monats Februar: Kapitalabfindung einer Direktversicherung –Rentner werden vom Fiskus weiterhin geschröpft