Serie Reformen der Abschlussprüfung (Teil 3): Beauftragung des Abschlussprüfers

Bisher ist es so: Die Aktionäre wählen den Abschlussprüfer, der auf der Hauptversammlung vorgeschlagen wird. Die Vorauswahl für die Prüfungsgesellschaft erfolgt durch den Aufsichtsrat des Unternehmens. Den Prüfungsauftrag erteilt anschließend dann der Aufsichtsrat des Unternehmens.

Im Koalitionsvertrag wird die hohe Marktkonzentration auf dem Prüfermarkt erwähnt, der die Regierung entgegenwirken möchte. Als Beispiel wird hier eine öffentliche Auftragsvergabe genannt. Eine derartige Änderung der bisherigen Praxis wäre aus volkswirtschaftlicher Sicht ein erheblicher Eingriff in den Prüfermarkt.

Fragen über Fragen

Hier stellt sich die Frage: Könnte eine öffentliche Auftragsvergabe die bestehenden Probleme lösen? Wo sollte die Auftragsvergabe angesiedelt werden? Wie wird gewährleistet, dass keine Prüfungsgesellschaft bevorzugt wird? Wie soll die Auswahl der Prüfungsgesellschaft erfolgen: Mittels eines Losverfahrens oder festgelegter Kriterien, die öffentlich bekannt sind?

Viele Fragen, auf denen ich derzeit noch keine Antwort finde. Bisher wurde das Thema auch kaum diskutiert. Insbesondere der Fall Wirecard hat nicht nur für die Wirtschaftsprüfer erhebliche Auswirkungen auf ihr Image. Auch die Bafin hat das Vertrauen in eine staatliche Institution nicht gerade gestärkt. Bevor sie weitere Zuständigkeiten erhält, muss sie erst beweisen, dass sie künftig „mehr Biss“ hat. Denn seit Anfang des Jahres ist sie allein für die Bilanzkontrolle zuständig. Auch wenn die Referate personell verstärkt wurden, muss hier erst die notwendige Erfahrung gesammelt werden.

Einschätzung Status quo

Derzeit schätze ich dies so ein: Bevor über das Thema der Änderungen bei der Auftragsvergabe diskutiert wird, sollten die anderen Themenfelder der Abschlussprüfung umfangreich diskutiert werden. Damit durch eine staatliche Auftragsvergabe aus internationaler Sicht überhaupt das Vertrauen in deutsche Behörden besteht, muss der Imageschaden durch Wirecard erst wieder wett gemacht werden. Dies wird sicherlich noch lange Zeit dauern, soweit ich dies aus meinen Gesprächen mit Journalisten aus dem Ausland derzeit einschätze.

Ich bin gespannt, ob und wie die Frage der Auftragsvergabe im neuen Finanzausschuss diskutiert werden wird. Denn dann erst wird deutlicher, welche Überlegungen hinter den knappen Aussagen im Koalitionsvertrag stehen. Es bleibt zu hoffen, dass auch den anderen Fragestellungen der Abschlussprüfung ausreichend Raum gegeben wird. Denn anders als im letzten Jahr besteht nun kein Zeitdruck, die Reformen schnell umzusetzen. Doch leider besteht dadurch die Gefahr, dass dies versandet. Doch eines sollten wir aus dem Causa Wirecard gelernt haben: Wir sollten nicht erst auf den nächsten großen Skandal warten, bis weitere Reformen angestoßen werden.

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