Für die Beurteilung, ob eine Immobilie innerhalb der Zehn-Jahres-Frist nach Anschaffung veräußert worden ist, ist auf die Zeitpunkte des Abschlusses der obligatorischen Verträge, also der Notarverträge, und nicht auf diejenigen des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums abzustellen. Dies hat der BFH mit Beschluss vom 18.6.2026 (IX B 24/26) bestätigt. Er führt damit seine ständige Rechtsprechung fort. Hintergrund: Werden Immobilien innerhalb von zehn Jahren an- und wieder verkauft, so liegt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vor (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Früher sprach man insoweit von Spekulationsgeschäften. Die Gewinne aus Veräußerungen innerhalb der Zehn-Jahres-Frist unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer. Es gibt lediglich...
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Viele Jahre lang klagten die Steuerpflichtigen über die kalte Progression in der Einkommensteuer, während die Finanzminister in Bund und Ländern kalt lächelnd die Hand aufhielten. Höhere Steuern, ohne öffentlichkeitswirksam an der Steuerschraube drehen zu müssen – der Traum eines jeden Finanzministers! Ermöglicht wurde dies durch das Zusammenwirken von Inflation und progressivem Einkommensteuertarif. Selbst der Teil einer Gehaltserhöhung, der lediglich die Inflation ausgleicht, erhöht den durchschnittlichen Einkommensteuersatz auf das Gehalt. Für den Einzelnen ist der Effekt gering, aber für den Fiskus und erst recht über viele Jahre und Jahrzehnte hinweg ist der Effekt gewaltig. Der Umfang der kalten Progression ist beträchtlich...
Arbeitsverhältnisse mit nahen Angehörigen, die wie unter Fremden durchgeführt werden, sind steuerlich anzuerkennen. Zwar gibt es immer wieder Streit mit dem Finanzamt, wenn es um die konkreten Anforderungen für die Anerkennung geht. Zuletzt haben der BFH und das BVerfG die Rechte der Steuerbürger aber gestärkt. Nun hat der BFH „nachgelegt“ und den überbordenden Anforderungen des Fiskus erneut eine Absage erteilt (BFH-Beschluss vom 18.11.2025, VIII B 97/24). Kurz zum Hintergrund: Zum Fremdvergleich bei Arbeitsverhältnissen mit nahen Angehören gehören üblicherweise ein ordnungsgemäßer Arbeitsvertrag (zur Frage der Schriftform siehe unten), eine pünktliche Zahlung des vereinbarten Arbeitslohns auf ein eigenes Konto des Angehörigen und...
Aufwendungen von 5.900 Euro für die Teilnahme an einem Immobilien-Seminar können abziehbar sein. So lautet ein Urteil des FG Sachsen. Der BFH hat die Nichtzulassungsbeschwerde des Finanzamts gegen diese Entscheidung zurückgewiesen (FG Sachen, Urteil vom 1.10.2025, 5 K 14/25; BFH-Beschluss vom 25.2.2026, IX B 106/25). Der Sachverhalt in aller Kürze: Der Kläger vermietet mehrere Grundstücke, die er selbst verwaltet. Er machte in seiner Steuererklärung unter anderem Werbungskosten in Höhe von 5.900 Euro für das Seminar „Immocation Steuerclass” geltend. Hierin enthalten waren ein Videokurs zu verschiedenen Themen im Immobilienbereich (z.B. Abschreibung: Bemessungsgrundlage, Renovierung und Instandhaltung, Immobilienmodelle, Immobilie privat kaufen vs. in...
Als steuerliche Berater wissen wir, dass der Vorbehalt der Nachprüfung eine Änderung von Steuerbescheiden nur innerhalb der Festsetzungsfrist ermöglicht. Steuerlichen Laien dürfte das weniger geläufig sein, vor allem, wenn ihnen seitens des Finanzamts vielleicht sogar suggeriert wird, eine Änderung nach § 164 AO sei jederzeit möglich. Jedenfalls ist einem Ehepaar aus dem Bereich des FG Düsseldorf dieser Irrtum nun zum Verhängnis geworden. Es ging darum, dass die Eheleute Verluste aus Vermietung und Verpachtung nach einem jahrelangen Rechtsstreit um die Rückabwicklung eines Kaufvertrages nachträglich nicht abziehen konnten (FG Düsseldorf, Urteil vom 31.3.2026, 10 K 817/24 E). Der Sachverhalt in aller Kürze:...
Wer sich eine Direktversicherung in einer Summe auszahlen lässt, muss die Kapitalabfindung als sonstige Einkünfte in voller Höhe versteuern, wenn bzw. soweit die Beiträge bei Einzahlung steuerfrei waren (§ 22 Nr. 5 EStG). Das betrifft nicht nur, aber doch zumeist die Versicherungen, die seit 2005 abgeschlossen worden sind, denn die per Gehaltsumwandlung aufgebrachten Beiträge waren bzw. sind nach § 3 Nr. 63 EStG in bestimmtem Umfang steuerfrei. Selbst die Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG kommt nicht zum Zuge. Der BFH hat diese Linie in zwei Urteilen bekräftigt (BFH-Urteile vom 30.10.2025, X R 25/23 u. X R 28/23; vgl....
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