Die befristet eingeführte Sonderabschreibung nach § 7b EStG hat das Ziel, steuerliche Anreize für den Mietwohnungsneubau im bezahlbaren Mietsegment zu schaffen und damit dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum entgegenzuwirken. Daher ist eine Förderung nach § 7b EStG ausgeschlossen, wenn ein vermietetes Wohngebäude abgerissen und durch einen Neubau ersetzt wird – so lässt sich das BFH-Urteil vom 12.8.2025 (IX R 24/24) zusammenfassen. Der Sachverhalt: Die Klägerin war Eigentümerin eines vermieteten Einfamilienhauses und entschied sich gegen die aus ihrer Sicht unwirtschaftliche Sanierung des Gebäudes auf einen zukunftsfähigen Standard. Stattdessen ließ sie das alte Gebäude abreißen und errichtete auf demselben Grundstück ab Juli...
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Bei der Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen nach § 33a EStG gibt es seit dem 1.1.2025 eine bedeutsame Änderung: Ein Abzug bei Geldzuwendungen ist nur noch dann möglich, wenn die Zahlung des Unterhalts durch Überweisung auf ein Konto des Unterhaltsempfängers erfolgt ist. Der entsprechende § 33a Abs. 1 Satz 12 EStG wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 eingefügt. Nun hat das BMF zum Abzug von Unterhaltsleistungen in zwei neuen – umfassenden – Erlassen Stellung bezogen und sich dabei auch dem neuen § 33a Abs. 1 Satz 12 EStG gewidmet (BMF-Schreiben vom 15.10.2025, IV C 3-S2285/00031/001/024 und IV C 3-S2285/00031/001/025). Es gilt unter anderem:...
Sind Straßenausbau- und -erneuerungsbeiträge eine außergewöhnliche Belastung? Nein, sagt das Niedersächsische FG. Doch gegen das Urteil wurde die Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, so dass das letzte Wort möglicherweise noch nicht gesprochen ist (Urteile vom 20.11.2024, 9 K 56/22 und 9 K 263/21; NZB unter X B 14/25 und X B 13/25). Der Sachverhalt: Der Kläger machte Straßenausbaubeiträge, zu denen er als Besitzer eines Eigenheims im Jahre 2018 herangezogen wurde, als außergewöhnliche Belastung geltend. Er führte aus, dass diese Aufwendungen nicht eine erstmalige Herstellung oder Erschließung der Straße, sondern eine Straßenerneuerung infolge langjähriger Abnutzung beträfen. Finanzamt und FG lehnten einen Abzug jedoch ab....
Fahrten zum Betrieb des Arbeitgebers sind nur mit der Entfernungspauschale abziehbar, wenn dort die erste Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers liegt. Wer aber den Betriebssitz nur gelegentlich aufsucht oder dort nur unwesentliche Arbeiten verrichtet, hat dort grundsätzlich keine erste Tätigkeitsstätte und kann Fahrten zum Betrieb folglich nach Reisekostengrundsätzen geltend machen. Fährt ein Arbeitnehmer indes täglich zu einem Sammelpunkt, um von dort mit einem Fahrzeug des Arbeitgebers weiterzufahren, so sind die Fahrten zum Sammelplatz nur mit der Entfernungspauschale zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang stellte sich die Frage, ob wöchentliche Fahrten eines Berufskraftfahrers zum Betriebssitz nur mit der Entfernungspauschale („Pendlerpauschale“) oder nach Reisekostengrundsätzen abziehbar...
„Drum prüfe, wer sich ewig bindet“ – so heißt es im „Lied von der Glocke“ von Friedrich Schiller. Diesen Spruch nehmen sich manche angehende Eheleute (auch) in finanzieller Hinsicht zu Herzen. Und so ist es gar nicht selten, dass im Rahmen eines Ehevertrages geregelt wird, welche Ansprüche den Partnern oder einem der Partner zustehen, wenn diese eines Tages wieder getrennte Wege gehen. Die „Prüfung“ und die Abfassung des Ehevertrages sollten aber auch das Steuerrecht umfassen. So hat der BFH nun entschieden: Erhält ein Ehegatte vor der Eheschließung vom anderen Ehegatten als Ausgleich für einen ehevertraglich vereinbarten Verzicht auf den Anspruch...
Fälle, in denen es um die Zulässigkeit und um die Kosten im Zusammenhang mit Kinderwunschbehandlungen geht, beschäftigen immer wieder die Zivil-, Sozial- und Finanzgerichte. Nun hat das Schleswig-Holsteinische FG entschieden, dass die medizinische Empfehlung zur Entnahme und Lagerung von Eizellen, um gegebenenfalls später einen Kinderwunsch zu ermöglichen, das so genannte „social freezing“, allein nicht ausreicht, um die Kosten als außergewöhnliche Belastungen abziehen zu können. Dies gilt auch bei einem zuvor diagnostiziertem PCO-Syndrom (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 19.3.2025, 2 K 80/24). Der Sachverhalt: Die Klägerin machte Aufwendungen für die Kryokonservierung als außergewöhnliche Belastungen geltend. Sie sei am PCO-Syndrom erkrankt. Je weiter...
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