Langjährige Streitigkeiten ums Erbe sind keine Seltenheit. Und es gibt durchaus Fälle, in denen der Erbe seinen Anspruch zwar nach Jahren – endgültig – gerichtlich durchsetzen kann, dann aber feststellen muss, dass von seinem Erbe nichts mehr übrig ist. Das ist schon ärgerlich genug. Doch es geht noch weiter. Denn spätestens jetzt kommt das Finanzamt auf den Erben zu und will von der Erbschaft, von der er keinen Cent gesehen hat, Erbschaftsteuer haben. Was bleibt, ist dann nur noch ein Antrag auf abweichende Festsetzung der Steuern aus Billigkeitsgründen gemäß § 163 AO. Doch selbst hier gibt es noch Tücken, wie...
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Die Einkommensteuerreform 2027 und das Jahressteuergesetz 2026 bringen Entlastungen, neue Belastungen und zahlreiche Detailänderungen. Was weiterhin fehlt, ist ein schlüssiger Reformansatz für eine einfachere und stärker rechtsformunabhängige Unternehmensbesteuerung. Mit dem am 2. September 2026 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 ist ein weiterer Baustein der aktuellen Steuerpolitik konkretisiert worden. Für Unternehmen ergibt sich daraus allerdings kein einheitliches Bild. Neben Entlastungen stehen neue Belastungen und zusätzliche steuerliche Differenzierungen. Gleichzeitig bleiben die zentralen Strukturfragen der Unternehmensbesteuerung weitgehend ungelöst. Das bereits beschlossene steuerliche Investitionssofortprogramm setzt zwar wichtige Investitions- und Entlastungsimpulse. Dessen Wirkungen und strukturelle Grenzen wurden bereits an anderer Stelle ausführlicher betrachtet....
Als Gewinn oder Verlust aus einem privaten Veräußerungsgeschäft gilt der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Anschaffungsnebenkosten und Werbungskosten im Zusammenhang mit dem Verkauf andererseits. Soweit bei der steuerlichen Einkunftsermittlung Abschreibungen, erhöhte Abschreibungen und Sonderabschreibungen als Werbungskosten abgesetzt wurden, müssen diese nun wieder „hinzugerechnet“ werden, das heißt sie werden quasi rückgängig gemacht. Das FG Berlin-Brandenburg hat soeben entschieden, dass Anwalts- und Gerichtskosten, die anlässlich eines Streits mit dem Finanzamt um die Steuerbarkeit einer Grundstücksübertragung entstanden sind, nicht abgezogen werden dürfen. Ein Veräußerungsgewinn i.S. von § 23 EStG wird also nicht um entsprechende Aufwendungen gemindert (FG Berlin-Brandenburg,...
Ein Unternehmer, der Beratungsleistungen zur Durchsetzung von Schadensersatz bezieht, ist hieraus zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn die Forderung ihren Entstehungsgrund in einer unternehmerischen Tätigkeit hat. Der Vorsteuerabzug ist auch dann zu gewähren, wenn die Tätigkeit nur beabsichtigt, jedoch nicht ausgeübt wurde – so lässt sich das BFH-Urteil vom 7.5.2026 (V R 15/24) zusammenfassen. Der Sachverhalt in aller Kürze: Die Klägerin hatte einen Betreibervertrag mit einem Auftraggeber zur Entwicklung und zum Betrieb eines bestimmten Projektes abgeschlossen. Aufgrund rechtlicher Bedenken kündigte der Auftraggeber den Betreibervertrag jedoch zwischenzeitlich. Die Klägerin verklagte den Auftraggeber daraufhin – erfolgreich – auf Schadensersatz und machte für die in...
Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 1.200 Euro – so lautet § 35a Abs. 3 Satz 1 EStG. Begünstigt sind nur reine Arbeitskosten sowie gegebenenfalls in Rechnung gestellte Maschinen- und Fahrtkosten. In diesem Zusammenhang muss der BFH alsbald folgende Fragen beantworten: Ist der gesonderte Ausweis der Arbeitskosten auf der Rechnung eine gesetzliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung nach § 35 EStG? Besteht eine Schätzungsbefugnis durch den Rechnungsempfänger für in der Rechnung nicht aufgeteilte...
Nein, wir sind bei keiner Hochzeit und stehen auch nicht vor dem Standesamt. Vielmehr befinden wir uns vor dem Finanzgericht Münster. Zwei Urteile des FG Münster zu § 13b ErbStG zeigen nämlich sehr schön, wie verwirrend die Behandlung von Gesamthandsvermögen und Sonderbetriebsvermögen in der Erbschaftsteuer sein kann. Im Urteil vom 25.02.2025, 3 K 99/23 F, ging es um die Frage, ob eine Gesellschafterdarlehensforderung im Sonderbetriebsvermögen mit der korrespondierenden Verbindlichkeit im Gesamthandsvermögen verrechnet werden kann. Das FG Münster verneinte das. Die Verbundvermögensaufstellung des § 13b Abs. 9 ErbStG greife nicht schon deshalb, weil Gesamthandsvermögen und Sonderbetriebsvermögen ertragsteuerlich zusammen den Mitunternehmeranteil bilden....
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