Als steuerliche Berater wissen wir, dass der Vorbehalt der Nachprüfung eine Änderung von Steuerbescheiden nur innerhalb der Festsetzungsfrist ermöglicht. Steuerlichen Laien dürfte das weniger geläufig sein, vor allem, wenn ihnen seitens des Finanzamts vielleicht sogar suggeriert wird, eine Änderung nach § 164 AO sei jederzeit möglich. Jedenfalls ist einem Ehepaar aus dem Bereich des FG Düsseldorf dieser Irrtum nun zum Verhängnis geworden. Es ging darum, dass die Eheleute Verluste aus Vermietung und Verpachtung nach einem jahrelangen Rechtsstreit um die Rückabwicklung eines Kaufvertrages nachträglich nicht abziehen konnten (FG Düsseldorf, Urteil vom 31.3.2026, 10 K 817/24 E). Der Sachverhalt in aller Kürze:...
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Wer sich eine Direktversicherung in einer Summe auszahlen lässt, muss die Kapitalabfindung als sonstige Einkünfte in voller Höhe versteuern, wenn bzw. soweit die Beiträge bei Einzahlung steuerfrei waren (§ 22 Nr. 5 EStG). Das betrifft nicht nur, aber doch zumeist die Versicherungen, die seit 2005 abgeschlossen worden sind, denn die per Gehaltsumwandlung aufgebrachten Beiträge waren bzw. sind nach § 3 Nr. 63 EStG in bestimmtem Umfang steuerfrei. Selbst die Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG kommt nicht zum Zuge. Der BFH hat diese Linie in zwei Urteilen bekräftigt (BFH-Urteile vom 30.10.2025, X R 25/23 u. X R 28/23; vgl....
Wenn der Notarzt selbst zum Patienten wird Seit 2013 sind Arbeitgeber verpflichtet, psychische Belastungen am Arbeitsplatz im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Die gesetzliche Vorgabe klingt zunächst abstrakt. Betrachtet man jedoch den Arbeitsalltag vieler Steuerkanzleien, wird schnell deutlich, wie aktuell dieses Thema für unseren Berufsstand ist. Vor einiger Zeit habe ich im NWB Experten-Blog die Frage gestellt: „Was haben Steuerberater und Notärzte gemeinsam?“ Die Antwort war einfach: Beide werden meist dann gerufen, wenn bereits ein Problem entstanden ist. Heute würde ich die Frage erweitern: Was passiert eigentlich, wenn der Notarzt selbst zum Patienten wird? Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M....
Werden Immobilien innerhalb von zehn Jahren an- und wieder verkauft, so liegt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vor (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Steuerfrei bleibt unter bestimmten Voraussetzungen lediglich ein Gewinn aus dem Verkauf des Eigenheims. Auch die Übertragung von Immobilien im Zuge von Trennungen und Scheidungsvereinbarungen kann ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft auslösen (vgl. z.B. (BFH-Urteil vom 14.2.2023, IX R 11/21). Nun hat das Niedersächsische FG entschieden, dass ein Veräußerungsgewinn auch dann zu versteuern ist, wenn ein Ehegatte eine Immobilie im Rahmen eines vorzeitigen Zugewinnausgleichs, das heißt in Anrechnung auf den zukünftigen Zugewinnausgleich, erhält und die Immobilie innerhalb von zehn...
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde die Umsatzsteuerfreiheit von Bildungsleistungen nach § 4 Nr. 21 UStG zum 1. Januar 2025 neu geregelt. Das BMF hat dazu mit Schreiben vom 24.10.2025 (BStBl 2025 I S. 1841) umfassend Stellung genommen und eine Übergangsregelung bis Ende 2027 für den Schwimmunterricht erlassen. Nun hat die Finanzverwaltung – namentlich das Sächsische Staatsministerium der Finanzen – zur Steuerbefreiung von Tanzunterricht Stellung genommen und für bestimmte Kurse ebenfalls eine Übergangsregelung erlassen. Der Erlass ist auf Bund-Länder-Ebene abgesprochen worden (Sächsisches Staatsministerium der Finanzen, Erlass vom 16.2.2026, 35-S 7179/62/72-2026/6751; NWB ZAAAK-17515). Danach gilt unter anderem: Leistungen der Tanzschulen sind grundsätzlich...
§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG sieht für die Vererbung des selbstgenutzten Familienheims unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einer bestimmten Größe eine erbschaftsteuerliche Befreiung vor. Wichtig für die Steuerbegünstigung: Das Familienheim muss „unverzüglich zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt sein“. Und „unverzüglich“ bedeutet „Einzug innerhalb von sechs Monaten“. So zumindest der Grundsatz. Ein späterer Einzug oder eine spätere Erbauseinandersetzung führen nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen zum steuerfreien Erwerb des Familienheims. Der Erbe muss dann aber glaubhaft darlegen, dass er diese Verzögerung nicht zu vertreten hat, beispielsweise im Fall einer dringend notwendigen Renovierung. Das FG München hat in diesem...
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