Bezüge aus öffentlichen Mitteln, die als Beihilfe zu dem Zweck bewilligt werden, die Erziehung oder Ausbildung unmittelbar zu fördern, sind nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei. Allerdings gibt es seit einiger Zeit Streit über die Frage, ob die Steuerfreiheit auch dann zu gewähren ist, wenn die Pflegeleistungen (nahezu) erwerbsmäßig erbracht werden und wann überhaupt förderungswürdige Betreuungsleistungen vorliegen. Hier zwei Urteile aus der jüngeren Vergangenheit: Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung...
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Vor und 20 Jahren, vielleicht war es auch etwas früher, wurden die deutschen Besitzer spanischer Ferienimmobilien aufgeschreckt, weil es hieß, es drohten ihnen schreckliche Steuernachteile, wenn sie ihre Immobilie nicht in eine Kapitalgesellschaft, typischerweise eine spanische S.L., einbringen würden. Ob Gemeindezuwachssteuer, Vermögensteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer oder Besteuerung bei Veräußerung der Immobilie – die Einbringung in die spanische S.L. versprach einen Schutz vor einer überbordenden Besteuerung. Allerdings gab es dann für einige doch ein böses Erwachen: Denn wie so oft bei Kapitalgesellschaften vergaßen die Gesellschafter, dass sie eben – aus steuerlicher Sicht – nicht wie eine Privatperson über ihr Gesellschaftsvermögen verfügen...
Aktuell wird im Angesicht der enormen Corona-Finanzierungslasten eine intensive politische Diskussion über die Grenzen der Bundesverschuldung geführt. Warum an der Schuldenbremse des Grundgesetzes (Art. 109 GG) festgehalten werden sollte. Hintergrund Die sog. Schuldenbremse (Art. 109 GG) wurde 2009 wurde von der Föderalismuskommission beschlossen, sie gilt seit 1.1.2011: „Die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen.“ Während die Länder gar keine neuen Schulden machen dürfen, gilt für den Bund eine Neuverschuldungsgrenze nach Art. 115 GG: Hiernach darf die strukturelle Neuverschuldung des Bundes 0,35 Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts (BIP) grundsätzlich nicht überschreiten. Hierbei werden konjunkturelle Schwankungen berücksichtigt:...
Bereits im vergangenen Jahr konnten Unternehmen von der Möglichkeit zur Herabsetzung bzw. der Erstattung ihrer Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung Gebrauch machen. Wird diese Option auch kurzfristig diesjährig eingeräumt werden? Hintergrund Gem. § 46 UStDV hat das Finanzamt dem Unternehmer auf Antrag die Fristen für die Übermittlung der Voranmeldungen und für die Entrichtung der Vorauszahlungen (§ 18 Abs. 1, 2 und 2a UStG) um einen Monat zu verlängern. Die Fristverlängerung ist gem. § 47 UStDV bei einem Unternehmer, der die Voranmeldungen monatlich zu übermitteln hat, unter der Auflage zu gewähren, dass dieser eine Sondervorauszahlung auf die Steuer eines jeden Kalenderjahres entrichtet. Die Sondervorauszahlung beträgt...
Mit dem BMF-Schreiben vom 13.01.2021 (IV C 6 -S 2138/19/10002 :003) hat das Ministerium die Reinvestitionsfristen für Ersatzbeschaffungen i.S.v. R 6.6 EStR um ein Jahr vorübergehend verlängert. Hintergrund Gem. R 6.6 der Einkommensteuerrichtlinien kann die Gewinnverwirklichung durch Aufdeckung stiller Reserven in bestimmten Fällen der Ersatzbeschaffung vermieden werden. Voraussetzung dafür ist, dass ein Wirtschaftsgut des Anlage- oder Umlaufvermögens infolge höherer Gewalt oder infolge oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs gegen Entschädigung aus dem Betriebsvermögen ausscheidet, innerhalb einer bestimmten Frist ein funktionsgleiches Wirtschaftsgut (Ersatzwirtschaftsgut) angeschafft oder hergestellt wird, auf dessen Anschaffungs- oder Herstellungskosten die aufgedeckten stillen Reserven übertragen werden, und in dem...
Ende 2019 hat der BFH zu Ungunsten der Steuerpflichtigen entschieden, dass sich die Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale im Grundsatz auch auf Unfallkosten erstreckt, soweit es sich um Aufwendungen des Arbeitnehmers für „die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte“ handelt (BFH-Urteil vom 19.12.2019, VI R 8/18, BStBl 2020 II S. 291). Anders ausgedrückt: Unfallkosten sind nicht abziehbar, wenn sich der Unfall auf dem Weg zur Arbeit ereignet hat. Immerhin hat der BFH Krankheitskosten im Zusammenhang mit einem Wegeunfall zum Abzug zugelassen. Danach gilt. Erleidet ein Steuerpflichtiger auf dem Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte einen Unfall, kann er die durch den Unfall...
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