Mit dem Referentenentwurf des BMJ soll die Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie (EU) 2019/1023 vom 20.6.2019 (ABl 2019 Nr. L 172 S. 18) in deutsches Recht umgesetzt werden. Außerdem soll mit Blick auf die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie eine Fortentwicklung des geltenden Insolvenzrechts erfolgen. Besser wäre jetzt eine schnelle Reform des Insolvenzrechts „aus einem Guss“. Hintergrund Nach geltendem Recht fehlt es in Deutschland bislang an konkreten verfahrensrechtlichen Vorgaben für die Durchführung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens. Angesichts der Corona-Pandemie und ihren wirtschaftlichen Folgen besteht eine besondere Verantwortung für den Erhalt der von Insolvenz bedrohten Unternehmen. Es besteht die Gefahr, dass nach...
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Am 28.09.2020 haben die Ausschüsse des Bundesrates ihre Empfehlungen zum Gesetzentwurf des Jahressteuergesetzes 2020 (JStG 2020) abgegeben. Unter anderem wird die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1.000 Euro vorgeschlagen. Wird es nunmehr endlich zu einer Anhebung bei den GWG kommen? Ein Beitrag von: Dr. Timmy Wengerofsky Referent für Steuern, Handels- und Gesellschaftsrecht bei der IHK Köln Langjährige Dozententätigkeit an verschiedenen Fachhochschulen Zahlreiche Publikationen in (referierten) Fachzeitschriften zum Steuer-, Handels- und Gesellschaftsrecht Warum blogge ich hier? Steuern und Rechnungslegung unterliegen ständigen Neuerungen – sei es durch eine Änderung von gesetzlichen Vorgaben oder die entsprechende Rechtsprechung. Diese Neuerungen zu analysieren...
Auch in diesem Monat wieder drei interessante anhängige Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und dem Bundesverfassungsgericht. Es geht um die Frage der inkongruenten Gewinnausschüttung, der Frage wann Prozesszinsen auf Steuererstattungen eingestrichen werden können und wie mit einem Stipendium beim vorweggenommenen Werbungskostenabzug umzugehen ist. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die...
Gesetz enthält Aktivierungsgebot – ohne Wahlrechte Nach § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG sind Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite der Bilanz nur für Ausgaben vor dem Abschlussstichtag anzusetzen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten dient somit dazu, Einnahmen und Ausgaben in dem Jahr auszuweisen, dem sie wirtschaftlich zuzuordnen. Nach dem Wortlaut der gesetzlichen Regelung hat der Steuerpflichtige insoweit kein Wahlrecht. Rechtsprechung sieht zunehmend Vereinfachungsbedarf Ein Beitrag von: Michael Heine Diplom-Finanzwirt (FH) Dozent für Ertragsteuerrecht an der Hochschule Meißen (FH) Fachautor Fokus: Einkommensteuer und Gewerbesteuer Warum blogge ich hier? Der...
(… aber wenigstens Aufatmen bzgl. 4k) Am Freitag, den 09.10.2020, hat der Bundesrat seine Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2020 beschlossen. Damit nimmt das auf absehbare Zeit letzte „große“ Gesetzgebungsverfahren Kurs auf die Ziellinie. Und das gilt gleich in mehrfacher Hinsicht. Denn in Anbetracht der bevorstehenden Bundestagswahl 2021 ist es einerseits unwahrscheinlich, dass im kommenden Jahr noch neue Verfahren, die nicht ausnahmsweise besondere Dringlichkeit haben (Stichwort Covid-19), umsetzbar sind. Andererseits stellt die Bundesratsstellungnahme de facto die letzte Gelegenheit dar, um wirklich neue Themen in das laufende Verfahren zum Jahressteuergesetz einzubringen. Entsprechend kommt dem JStG besondere Bedeutung für die Steuerwelt zu und die...
Mutter und Vater eines Kindes steht der steuerliche Kinderfreibetrag grundsätzlich jeweils zur Hälfte zu. Bei alleinerziehenden Eltern kommt es aber seit Jahr und Tag zu Streitigkeiten darüber, ob der Kinderfreibetrag nicht doch dem betreuenden Elternteil in voller Höhe zusteht. Grundsätzlich gilt hier, dass halbe Kinderfreibetrag (nur) dann von dem einen auf den anderen Elternteil übertragen werden kann, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht im Wesentlichen nachkommt oder mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist. Dementsprechend gehen Streitigkeiten mit dem Finanzamt bezüglich der Übertragung von Kinderfreibeträgen in aller Regel auch generell mit Streitigkeiten um den Unterhalt einher. Ganz anders in einem Fall,...
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