Der BFH hat entschieden, dass die Steuerbefreiung für die Schenkung eines Familienheims unter Ehegatten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG) auch dann zu gewähren sein kann, wenn der eine Ehegatte das Familienheim in eine Ehegatten-GbR einlegt, an der die Ehegatten zu gleichen Teilen beteiligt sind (BFH-Urteil vom 4.6.2025, II R 18/23). Der Sachverhalt: Der Ehemann und die Ehefrau waren zu je 1/2 Gesellschafter einer GbR, die im Jahr 2020 per notariell beurkundetem Vertrag errichtet wurde. Die Ehefrau war zunächst Alleineigentümerin des selbstgenutzten Familienheims. In derselben notariellen Urkunde übertrug die Ehefrau das Familienheim unentgeltlich in das Gesellschaftsvermögen der GbR. Die...
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Bereits seit einigen Jahren begünstigt der Steuergesetzgeber die Leistungen von Arbeitgebern für die Gesundheitsförderung ihrer Arbeitnehmer. Bestimmte Leistungen bleiben bis zu 600 Euro im Jahr – früher waren es 500 Euro – steuerfrei. Ganz steuerfrei sind Gesundheitsleistungen sogar, wenn ein ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers besteht. In diesem Zusammenhang muss der BFH nun folgende Frage beantworten: Handelt es sich bei der Teilnahme von Arbeitnehmern an mehrwöchigen Gesundheitstrainings oberhalb des Freibetrags des § 3 Nr. 34 EStG um eine Zuwendung mit Entlohnungscharakter oder besteht ein betriebliches Eigeninteresse, das den Zuwendungscharakter überlagert? Das FG Nürnberg hat kein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des...
Am 4.12.2025 hat der Bundestag das Steueränderungsgesetz 2025 mehrheitlich beschlossen. Ob die Entlastungen für Unternehmen und Bürger aber wirklich ab 1.1.2026 umgesetzt werden, hängt im Bundesrat „am seidenen Faden“. Hintergrund Mit dem Beschluss des Bundestages hat die Regierungskoalition ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, die Steuern zu senken. Die Entlastungen für Unternehmen und Bürger sollen zum 1.1.2026 in Kraft treten – wenn der Bundesrat dem Gesetz abschließend zustimmt. Eckpunkte des steuerlichen Entlastungspakets: Gastronomie: Der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Speisen in Restaurants und für Verpflegungsdienstleistungen wird dauerhaft auf sieben Prozent verringert. Getränke sind davon ausgenommen. Berufspendler: Die Entfernungspauschale von 38 Cent pro...
Eine Festsetzung von Nachzahlungszinsen, die ursprünglich aufgrund eines Einkommensteuer-Zusammenveranlagungsbescheids ergangen war, bleibt auch dann unverändert gegenüber beiden Eheleuten bestehen, wenn der Zusammenveranlagungsbescheid aufgehoben und durch Einzelveranlagungsbescheide ersetzt wird, und zwar auch für den Fall, dass sämtliche Einkünfte allein auf einen der Ehegatten entfallen – so lautet der zweite Leitsatz des BFH-Urteils vom 30.7.2025 (X R 11/23). Ich werde nachfolgend versuchen, das Urteil mit eigenen Worten wiederzugeben, zumal die Begründung des BFH recht schwer verständlich ist und wohl nur AO-Liebhaber begeistern dürfte. Der Sachverhalt: Ursprünglich waren die mittlerweile getrennt lebenden Eheleute zusammenveranlagt worden. In 2019 ergingen gegen die damaligen Eheleute geänderte...
Die deutsche Wirtschaft findet aus ihrer historischen Schwächephase nicht heraus und ist für jeden, die Wettbewerbsfähigkeit stärkenden Impuls dankbar. Eine wesentliche Stellschraube kann dabei die im internationalen Vergleich hohe Steuerbelastung sein. Deutsche Kapitalgesellschaften sehen seit diesem Jahr immerhin ein Licht am Ende des Tunnels. Von 2028 bis 2032 sinkt die Körperschaftsteuer von 15 auf 10 Prozent. Das ist zu langsam und die fünf Tippelschritte sorgen für viel Ärger mit der Berechnung latenter Steuern, aber am Ende der Strecke sollte die deutsche Tarifbelastung international mindestens so wettbewerbsfähig sein wie nach der letzten Reform 2008. Einkommensteuer: Freude sieht anders aus Anders sieht...
Das Sozialversicherungsrecht hält manche Kuriosität bereit – so etwa beim so genannten Phantomlohn. Dabei spreche ich nicht von Fällen des Missbrauchs oder der Benachteiligung von Arbeitnehmern. Nein, selbst wenn bestes Einvernehmen herrscht, sagt ihnen irgendjemand, dass der Arbeitslohn nicht X, sondern Y sein müsste und dieser Phantomlohn Y der Sozialversicherungspflicht unterliegt. So geschehen nun auch in zwei aktuellen Urteilen des BSG, die ich zum Aufreger des Monats gekürt habe (BSG-Urteile vom 13.11.2025, B 12 BA 8/24 R und B 12 BA 6/23 R). Der Sachverhalt: Den beiden BSG-Urteilen vorausgegangen sind Urteile des LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 19.4.2023, L 5 BA 1846/22) und des LSG...
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