Zäsur für „Altanlagen“ Photovoltaikanlagen, die im Kalenderjahr 2001 in Betrieb genommen wurde, erreichen im nächsten Jahr das Ende der für einen Zeitraum von 20 Jahren garantierten Einspeisevergütung. Auch bereits vor 2001 wurden Photovoltaikanlagen in Betrieb gesetzt, aber eine größere Anzahl der Inbetriebnahmen – und damit eine höhere Relevanz des Auslaufens in 2021 – war erst im Jahr 2001 zu verzeichnen. Wie geht es anschließend für diese „Altanlagen“ weiter? Eine Frage, die sich die Anlagenbetreiber auch steuerlich stellen müssen. Ein Beitrag von: Michael Heine Diplom-Finanzwirt (FH) Dozent für Ertragsteuerrecht an der Hochschule Meißen (FH) Fachautor Fokus: Einkommensteuer und Gewerbesteuer Warum blogge...
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Ein Ostsee-Café sorgte im Frühjahr mit der Mittelung für Furore, Erdnüsse für 26 Euro auf die Karte gesetzt zu haben. Die Idee dahinter: ein Steuertrick anlässlich der vorrübergehenden Umsatzsteuersenkung im Gastrobereich. Ein pensionierter Finanzbeamter hat nun vermeintlich klargestellt, dass der Trick nicht funktioniere. Ich sehe das anders. Ein Beitrag von: Matthias Trinks Rechtsanwalt, Partner der txt AG Rechtsanwaltsgesellschaft (txt.de) Lehrbeauftragter für Steuerrecht an öffentlichen und privaten Hochschulen Mehrere hundert Veröffentlichungen in der Fach- und Tagespresse Fokus: Umsatzsteuer und Internationales Steuerrecht Warum blogge ich hier? Egal wie lange und tief man in eine juristische Materie eintaucht – so richtig durchdringen wird...
Zuletzt hatte der BFH mehrfach entschieden, dass die Finanzverwaltung an eine Leistungsbeschreibung in einer Rechnung keine überzogenen Anforderungen stellen darf. Unter anderem genügt die Bezeichnung von erbrachten Leistungen als „Trockenbauarbeiten“, wenn sie sich auf ein konkret bezeichnetes Bauvorhaben an einem bestimmten Ort bezieht. (BFH-Urteil vom 15.10.2019, V R 29/19 (V R 44/16)). Und zur Frage, welchen Anforderungen Rechnungsangaben zur Bezeichnung der Menge und der Art der gelieferten Gegenstände genügen müssen, kann sich ein Unternehmer darauf berufen, dass die von ihm verwendeten Bezeichnungen „handelsüblich“ sind (BFH-Urteil vom 10.7.2019, XI R 28/18). Im Übrigen können fehlerhafte Rechnungen grundsätzlich rückwirkend berichtigt werden (siehe...
Wenn mich mein Kalender nicht täuscht, ist es Anfang 2021 wieder so weit: Der 10. Januar fällt auf einen Sonntag. Und schon haben wir – nicht nur, aber insbesondere – bei der Umsatzsteuerzahlung für den Voranmeldungszeitraum Dezember 2020 wieder das Problem, in welches Jahr sie gehört. Ich gebe zu: Ich habe schon lange den Überblick verloren, wie die einzelnen Fälle zu lösen sind und muss jedes Mal aufs Neue in die Literatur schauen, um keine Fehler zu begehen. Und zudem ist auch noch ein Verfahren vor dem BFH anhängig, in dem es um die Handhabung im Zusammenhang mit einer Dauerfristverlängerung...
In einem mehrjährigen juristischen internationalen Verfahren hat die Steueraufsicht Hamburg erreicht, dass Daten von Airbnb-Vermietern durch die Plattform zu steuerlichen Kontrollzwecken übermittelt werden müssen. Wird es nun zu einer Welle von Steuernachzahlungen kommen? Hintergrund: Ein Beitrag von: Dr. Timmy Wengerofsky Referent für Steuern, Handels- und Gesellschaftsrecht bei der IHK Köln Langjährige Dozententätigkeit an verschiedenen Fachhochschulen Zahlreiche Publikationen in (referierten) Fachzeitschriften zum Steuer-, Handels- und Gesellschaftsrecht Warum blogge ich hier? Steuern und Rechnungslegung unterliegen ständigen Neuerungen – sei es durch eine Änderung von gesetzlichen Vorgaben oder die entsprechende Rechtsprechung. Diese Neuerungen zu analysieren und auf Problembereiche bei der praktischen Umsetzung hinzuweisen...
Die Grunderwerbsteuer kann sich bei Umstrukturierungen im Konzern schnell als Hemmnis herausstellen. Der Gesetzgeber hat daher für bestimmte Umstrukturierungsvorgänge eine Begünstigung in Form des § 6a GrEStG geschaffen, um die Bedingungen für Umstrukturierungen von Unternehmen krisenfest, planungssicher und mittelstandsfreundlicher auszugestalten. Lange Zeit war es ruhig um die Vorschrift, viele Fragen blieben mehr oder weniger ungeklärt und der seitens der Finanzverwaltung veröffentlichte Erlass war (natürlich) profiskalisch ausgestaltet. Nun aber kommt Bewegung in die Sache, angefangen beim BFH-Urteil vom 21.08.2019 – II R 19/19 (s. hierzu auch meinen Blog-Beitrag vom 28.02.2020 „Grunderwerbsteuerbefreiung im Konzern – BFH gibt dem Gesetz einen Sinn“). Das...
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