Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2020 enthält unbeschreiblich viele steuerliche Änderungen, mit denen sich Steuer- und Rechnungswesen-Profis werden befassen müssen. Die meisten Neuregelungen werden zum 1. Januar 2021 und zum 1. Juli 2021 in Kraft treten, doch zum Teil auch rückwirkend zum 1. Januar 2020. Wiederum andere Änderungen gelten ab Gesetzesverkündung. Eigentlich ist man davon ausgegangen, dass Bundestag und Bundesrat das Gesetz Ende November verabschieden würden. Das wäre schon spät genug gewesen, aber immerhin wäre noch ein Monat Zeit verblieben, um die Änderungen irgendwie zu „verarbeiten“. Nun ist die Verabschiedung aber nicht erfolgt. Geplant ist meines Wissens eine Zustimmung von Bundestag...
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Zur teilweisen Finanzierung der Kosten der Corona-Krise haben die Ministerpräsidenten mehrerer SPD-geführter Bundesländer einen „Corona-Soli“ ins Spiel gebracht. Ist ein solcher Vorschlag mehrheitsfähig? Hintergrund Zum 01.01.2021 wird für einen Großteil der Steuerpflichtigen der Solidaritätszuschlag in seiner jetzigen Form abgeschafft. Immerhin 90 Prozent der Steuerzahler sollen laut Angaben des BMF von der Abschaffung profitieren. Bereits vor Eintritt der Abschaffung bringen nunmehr einzelne Ministerpräsidenten eine (Wieder-)Belebung des Solis ins Spiel: Im Beschlussentwurf, den die Länder unter der Leitung des SPD-geführten Berlin für das „Spitzengespräch“ der Bund-Länder-Runde am vergangenen Mittwoch mit Bundeskanzlerin Angela Merkel vorbereitet hatten, wird der Bund aufgefordert, „eine steuerfinanzierte Stabilisierung...
„Tue Gutes und rede darüber“ könnte man auch bei Sachspenden meinen. Allerdings entpuppt sich als Gesprächsthema hier schnell die Empörung über die Umsatzsteuerpflicht von Sachspenden. Seit Jahren nicht vernünftig geregelt; jetzt könnte ein BMF-Schreiben endlich für Erleichterung sorgen. Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für internationales Steuerrecht Studium BWL und Wirtschaftsrecht Schwerpunkte: Steuerrecht sowie Internet-/Marken-/Urheberrecht Spezialisierung: Film-, Werbefilm, Influencer, YouTuber, E-Sportler Homepage: stb-homuth.de Warum blogge ich hier? Künstler, Medien, Freiberufler sind meine Welt. Das Internet und der Social-Media-Bereich eröffnen immer weitere Möglichkeiten, Einkünfte zu erzielen. An steuerliche Auswirkungen wird dabei oft nicht gedacht. Ich möchte diese...
Mit dem „Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht“ vom 30.12.2019 wurde unter anderem eine sog. Mobilitätsprämie für geringverdienende Fernpendler im Einkommensteuerrecht etabliert, welche ab dem 01.01.2021 erstmalig zur Anwendung kommt. Sie könnte zum Indikator für ein „Umdenken“ im deutschen Steuerrecht werden. Hintergrund Für Steuerpflichtige, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags (§ 32a EStG; doppelter Grundfreibetrag bei Zusammenveranlagung) liegen und keine Einkommensteuer zahlen, wird – alternativ zu einer Berücksichtigung der ab 01.01.2021 erhöhten Entfernungspauschalen – eine sog. Mobilitätsprämie eingeführt. Durch sie sollen die erhöhten Mobilitätsaufwendungen von geringverdienenden Fernpendlern aufgefangen werden. Die Prämie beträgt 14 % der...
Nur noch wenige Wochen und das „Steuergeschäft“ für den Veranlagungszeitraum 2020 beginnt. Zeit also, sich mit den neuen Einkommensteuervordrucken 2020 zu befassen. Und siehe da: Wieder haben neue Anlagen das Licht die Welt erblickt. Es sind die Anlage Energetische Maßnahmen, die Anlage R-AV für Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und der betrieblichen Altersversorgung, die Anlage R-AUS für Renten aus ausländischen Versicherungen und ausländischen Rentenverträgen sowie sie Anlage Corona-Hilfen. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der...
Werden vom Arbeitgeber Mahlzeiten zur Verfügung gestellt, so sind die in § 9 Abs. 4a EStG geregelten Verpflegungspauschalen gem. § 9 Abs. 4a Satz 8 EStG zu kürzen. Für ein Frühstück um 20 Prozent und für ein Mittag- oder Abendessen um jeweils 40 Prozent. Was aber ist zu tun, wenn der Arbeitnehmer die Mahlzeiten gar nicht einnimmt? Ein Beitrag von: Dr. Timmy Wengerofsky Referent für Steuern, Handels- und Gesellschaftsrecht bei der IHK Köln Langjährige Dozententätigkeit an verschiedenen Fachhochschulen Zahlreiche Publikationen in (referierten) Fachzeitschriften zum Steuer-, Handels- und Gesellschaftsrecht Warum blogge ich hier? Steuern und Rechnungslegung unterliegen ständigen Neuerungen – sei...
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