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17. April 2020

Der EuGH hatte im Jahr 2018 zu den Betrugsfällen der nicht gelieferten Blockheizkraftwerke ausführlich Stellung bezogen und die harte Haltung der deutschen Finanzverwaltung nicht akzeptiert. Das heißt, er hat den Vorsteuerabzug auf Anzahlungen in den betroffenen Fällen dem Grunde nach bejaht. Ende 2018 hat dann der BFH ebenfalls zu den Fällen Stellung genommen und entschieden, dass der Vorsteuerabzug aus einer geleisteten Vorauszahlung dem Erwerber eines (später nicht gelieferten) Blockheizkraftwerks nicht zu versagen ist, wenn zum Zeitpunkt der Zahlung die Lieferung als sicher erschien (EuGH 31.5.2018, C-660/16 und C-661/16; BFH-Urteil vom 5.12.2018, XI R 44/14). Während die umsatzsteuerlichen Fragen –  von...

17. April 2020

Nebentätigkeiten, mit denen auf Dauer Verluste eingefahren werden, wertet das Finanzamt gerne als Liebhaberei. Erforderlich ist also eine Gewinnerzielungsabsicht, d.h. über mehrere Jahre hinweg muss als Ergebnis eine „schwarze“ Zahl stehen. Besonders schwierig ist die Prüfung oder – je nach Sichtweise – die Glaubhaftmachung einer Gewinnerzielungsabsicht bei Künstlern. Viele erwirtschaften niemals Gewinne, andere erst nach Jahren. Oder erst die Erben können sich über Gewinne freuen. Urteil des FG Rheinland-Pfalz Kürzlich hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass ein Steuerpflichtiger, der an einer Biografie über das Leben und Wirken seines Vaters arbeitet, aber sonst nicht weiter schriftstellerisch tätig ist bzw. werden möchte,...

16. April 2020

Die Begünstigung von Betriebsvermögen nach § 13a ErbStG setzt voraus, dass der Gegenstand des Erwerbs beim neuen Rechtsträger Betriebsvermögen wird. Ist Gegenstand des Erwerbs eine Beteiligung an einer Personengesellschaft, muss der Erwerber Mitunternehmer werden, so das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 06.11.2019 (II R 34/16). Der Streitfall Der Kläger war zu jeweils 50 Prozent erblichen Zwecken. Sie ist ebenfalls Eigentümerin einer Reihe von Grundstücken. Mit wirtschaftlicher Wirkung zum 31.12.2006 übertrug der Kläger unentgeltlich einen Teilkommanditanteil im Umfang von 4 Prozent seiner Kommanditeinlage an seinen Sohn und übernahm die anfallende Schenkungsteuer. Mit der Übertragung wurde ein lebenslängliches Nießbrauchrecht für den Kläger vereinbart. Ihm...

16. April 2020

Die KfW-Schnellkredite zur Schließung der Mittelstandsförderlücke in der Corona-Unterstützung können seit dem 15.4.2020 bei der jeweiligen Hausbank beantragt werden. Eine gute Nachricht! Hintergrund Ich hatte berichtet: Am 6.4.2020 haben BMWi und BMF auf dem Pressewege den KfW-Schnellkredit angekündigt. Die Notifizierung des Programms durch die EU-Kommission erfolgte am 11.4.2020. In den letzten Tagen haben KfW, Bundesministerien und Wirtschaftsverbände fieberhaft an letzten Details gefeilt, damit der KfW-Schnellkredit jetzt von mittelständischen Unternehmen schnell in Anspruch genommen werden kann. Der KfW-Schnellkredit ergänzt die Corona-Sofortzuschüsse auf Bundes- und Länderebene, Kreditprogramme über die Bürgschaftsbanken, die Eigenkapitalhilfen im Mittelstand über Mittelständische Beteiligungsgesellschaften und die Warenkreditversicherung. Das Gesamtpaket...

16. April 2020

Eine Wohnungsvermietung ist umsatzsteuerfrei und berechtigt daher nicht zum Vorsteuerabzug. Die selbstständige Vermietung eines Stellplatzes ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig und berechtigt zum Vorsteuerabzug. Etwas anderes gilt dann, wenn die Vermietung des Stellplatzes eine unselbstständige Nebenleistung zur Wohnraumvermietung ist. Mit Urteil vom 27.6.2019 (Az: 3 K 246/19) hat das Thüringer FG geurteilt: Die Auffassung, dass es sich bei der Vermietung von Stellplätzen stets um eine unselbständige Nebenleistung zur steuerfreien Wohnungsvermietung als Hauptleistung handele, wenn Wohnung bzw. Stellplatz von ein und demselben Vermieter an jeweils ein und denselben Mieter vermietet werden, findet keine hinreichende Grundlage in der EuGH-Rechtsprechung. Gesonderte Verträge und somit eine...

15. April 2020

Immer wenn Verträge mit nahen Angehörigen abgeschlossen werden, sind diese nur anzuerkennen, wenn eine überwiegende private Veranlassung nicht gegeben ist. Vor diesem Hintergrund ist die aktuelle Entscheidung des FG München vom 17.5.2019 (Az: 6 K 756/18) zu sehen. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt...

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