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19. Februar 2020

Zeitwertkonten sind beliebt und gerne würden auch GmbH-Geschäftsführer die Modelle in Anspruch nehmen. Denn mit Hilfe eines solchen Modells können Gehaltsbestandteile lohnsteuerfrei umgewandelt und in ein Wertguthaben eingestellt werden, um eine spätere Freistellung von der Arbeitspflicht bei unverändertem Bezug von Gehalt aus dem Wertguthaben zu ermöglichen. Allgemein wurde gejubelt, als der BFH im Jahre 2018 entschieden hat, dass auch Fremd-Geschäftsführer einer GmbH die Vorteile des Zeitwertkontos genießen können. Für sie sind – wie bei „normalen“ Arbeitnehmern – die Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto zur Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestands nicht bereits bei Einzahlung, sondern erst bei Auszahlung als Arbeitslohn zu versteuern. Ebenfalls...

18. Februar 2020

Die Übernahme von Verwarnungsgeldern wegen Falschparkens durch einen Paketzustelldienst führt nicht zu Arbeitslohn bei den angestellten Fahrern und unterliegen damit nicht der Lohnsteuer, so das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 04.11.2016, 1 K 2470/14 L. Der Streitfall Die Klägerin betreibt einen Paketzustelldienst. Sie hat in mehreren Städten (kostenpflichtige) Ausnahmegenehmigungen erwirkt, die ein kurzfristiges Halten der Auslieferungsfahrzeuge zum Be- und Entladen in Halteverbots- und Fußgängerzonen gestatten. Sofern eine derartige Ausnahmegenehmigung nicht erhältlich ist, wird es zur Gewährleistung eines reibungslosen Betriebsablaufs im Interesse der Kunden hingenommen, dass die Fahrer ihre Fahrzeuge auch in Halteverbotsbereichen oder Fußgängerzonen kurzfristig anhalten. Das Unternehmen trägt die...

18. Februar 2020

Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen sind die Umzugskosten als Werbungskosten abziehbar. Doch nicht immer ist eindeutig, ob die Kosten tatsächlich aus beruflichem Anlass entstanden sind oder ob nicht doch private Gründe für die Aufwendungen ausschlaggebend waren. Streit entbrennt oftmals bei der Frage, inwieweit die Kosten im Zusammenhang mit der Aufgabe der alten Wohnung abziehbar sind. Grundsätzlich können die Aufwendungen für die Renovierung der alten Wohnung – in bestimmtem Maße – steuerlich abgezogen werden. Doch was gilt zum Beispiel bei der Entsorgung von Elektrogeräten? Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des...

18. Februar 2020

Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 12.2.2020 den FDP-Gesetzentwurf für ein Steuersenkungsgesetz 2020 (BT-Drs. 19/16830) mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD sowie der Fraktionen der LINKEN sowie BÜNDNIS/ DIE GRÜNEN abgelehnt. Damit erreicht der Gesetzentwurf erst gar nicht den Bundestag und ist gescheitert – leider! Hintergrund Ich hatte berichtet: Seit Jahren erzielt der Bundeshaushalt erfreuliche Überschüsse, mittlerweile in Summe rd. 48 Mrd. Euro. Allein 2019 hat der Bund nach erfreulicher Konjunkturentwicklung, Steuermehreinnahmen und Minderausgaben bei bewilligten Investitionen einen Überschuss von (bereinigt) 13,5 Mrd. Euro erzielt, unter Berücksichtigung nicht benötigter Rücklagen waren es sogar 19 Mrd. Euro. Gleichzeitig...

17. Februar 2020

Man kann auch beruflich TV-gucken Ein Torwarttrainer kann die Kosten für ein Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf nun im zweiten Rechtsgang mit Urteil vom 05.11.2019 (Az. 15 K 1338/19 E) entschieden. Der Streitfall Der Kläger war bei einem Lizenzfußballverein als Torwarttrainer angestellt. In seiner Steuererklärung machte er die Kosten für das Paket „Fußball Bundesliga“ seines Abonnements bei dem Pay-TV-Sender „Sky“ als Werbungskosten geltend. Hierzu gab er an, dass er diesen Teil seines Abonnements beruflich genutzt habe. Er müsse sich diverse Fußballspiele ansehen, um im Fußballgeschäft auf dem Laufenden zu bleiben. Ein Beitrag von:...

17. Februar 2020

Der steuerliche Abzug von Vorsorgeaufwendungen war schon immer recht schwierig zu berechnen. Seine Ermittlung dürfte Generationen von angehenden „Steuerprofis“ Kopfzerbrechen bereitetet haben. Durch die Systemumstellung im Jahre 2005 und eine weitere Änderung in 2010 ist die Berechnung dann noch einmal verkompliziert worden. Eine Berechnung der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen „per Hand“ ist kaum noch möglich, obwohl sie zuweilen erforderlich ist, um zum Beispiel zu wissen, wie viel noch in einen „Rürup-Vertrag“ steuerlich begünstigt eingezahlt werden darf. Um dem Ganzen die Krone aufzusetzen, hat der Gesetzgeber seinerzeit die Günstigerprüfung eingeführt. Steuerlich natürlich dankenswert – und verfassungsrechtlich möglicherweise geboten – prüft das Finanzamt von...

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