Stellt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch für dessen Privatnutzung zur Verfügung, ist diese zu versteuern, und zwar unabhängig davon, ob und in welchem Umfang der Arbeitnehmer den Pkw tatsächlich privat nutzt. Der Vorteil ist nach der so genannten Ein-Prozent-Regelung zu versteuern, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird. Die Versteuerung scheidet zwar dann aus, wenn das Kfz nachweislich nicht zu Privatzwecken genutzt werden darf (BMF-Schreiben vom 4.4.2018, BStBl 2018 I S.592 Tz. 2.8). Eventuelle Vereinbarungen in einem arbeitsrechtlichen Vergleich verhindern die Versteuerung aber nicht (FG Hamburg, Urteil vom 26.2.2019, 2 K 273/17). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf....
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Mit Urteil vom 12.6.2016 wurde unter dem Aktenzeichen 7 K 57/18 E durch das Finanzgericht Münster eine sehr interessante Entscheidung getroffen. Im Urteilsfall ging es um einen Steuerpflichtigen der in Berlin arbeitete, jedoch nach wie vor seinen Lebensmittelpunkt unstrittig in Nordrhein-Westfalen hatte. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die...
Kürzlich habe ich einen Blog-Beitrag mit der Überschrift „Wann wird für ein Kind im Praxisjahr Kindergeld gewährt?“ veröffentlicht. Darin bin ich auf das aktuelle BFH-Urteil vom 10.4.2019 eingegangen, mit dem die obersten Finanzrichter eine – positive – Entscheidung des FG Nürnberg zurückgewiesen haben. Der BFH konnte in der Sache zwar nicht abschließend entscheiden. Allerdings hat er die Kriterien für eine weitere Prüfung festgelegt. Für die Gewährung von Kindergeld während eines Praxisjahres kommt es danach darauf an, dass die Ausbildungsmaßnahmen im Vordergrund stehen und nicht der reine Erwerbscharakter. Für einen im Vordergrund stehenden Ausbildungscharakter sprechen u.a. das Vorhandensein eines Ausbildungsplanes, die...
Knapp 90% der deutschen Haushalte mit einer Reinigungskraft lassen einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln zufolge ihre Wohnung schwarz putzen. Dies sind 4,9 Millionen Haushalte. Eine sprübare Veränderung ist nicht in Sicht. Zweck der Steuerermäßigung Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG wurde eingeführt, um einen Anreiz für legale Beschäftigungsverhältnisse im Privathauhalt zu schaffen und die Schwarzarbeit zu bekämpfen. Das Erreichen dieser Ziele hat der Bundesrechnungshof bereits mehrfach infrage gestellt. Die Studie des IW Köln kommt nunmehr zu dem Ergebnis, dass der Anteil der Schwarzarbeit durch die steuerliche Begünstigung haushaltsnaher Dienstleistungen sowie die vereinfachte Anmeldung über die Minijobzentrale zwar...
Ich meine, es war im Jahre 2003, als sich die halbe (oder ganze?) Republik darüber empörte, dass gut bezahlten Profifußballern steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge gezahlt wurden oder aber gezahlt werden sollten. Insbesondere Borussia Dortmund stand hier am Pranger. Letztlich wurde sogar § 3b EStG geändert, um einen „Missbrauch“ der Vorschrift zu verhindern. In der Folgezeit ist das Kapitel „Profisportler und Sonn- und Feiertagszuschläge“ aus dem Fokus geraten. Ich gebe auch zu, dass wohl die wenigsten Steuerberater Profisportler betreuen und daher von dem Thema nicht unmittelbar betroffen sind. Dennoch möchte ich nachfolgend eine Entscheidung des FG Düsseldorf vorstellen, bei der sicherlich...
Die Bundesregierung will die missbräuchliche Praxis der Steuervermeidung durch sogenannte „Share Deals“ beim Erwerb von Immobilien unterbinden. Die Praxis hat gezeigt, dass es besonders im Bereich hochpreisiger Immobilientransaktionen immer wieder gelinge, durch gestalterische Maßnahmen die Grunderwerbsteuer zu vermeiden, so die Bundesregierung in ihrem vorgelegten Gesetzesentwurf. Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für internationales Steuerrecht Studium BWL und Wirtschaftsrecht Schwerpunkte: Steuerrecht sowie Internet-/Marken-/Urheberrecht Spezialisierung: Film-, Werbefilm, Influencer, YouTuber, E-Sportler Homepage: stb-homuth.de Warum blogge ich hier? Künstler, Medien, Freiberufler sind meine Welt. Das Internet und der Social-Media-Bereich eröffnen immer weitere Möglichkeiten, Einkünfte zu erzielen. An steuerliche Auswirkungen wird...
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