Am 20.9.2019 hat sich der Bundesrat erstmals mit der Grundsteuerreform befasst, die bis zum Jahresende unter Dach und Fach sein muss. Gegen die Änderungen des Grundgesetzes hat der Bundesrat keine Einwände, fordert aber beim Grundsteuerreformgesetz etliche Änderungen. Hintergrund Nach der Entscheidung des BVerfG vom April 2018 (10.4.2018 – 1 BvL 11/14) muss eine verfassungskonforme Änderung des Grundsteuerrechts bis 31.12.2019 beschlossen und im Bundesgesetzblatt verkündet sein; im Anschluss könnte das bisherige Recht noch bis 2024 weiterhin angewendet werden. Kann dieser Zeitplan nicht eingehalten werden, droht den Städten und Gemeinden ein Realsteuerausfall von mehr als 14 Mrd. € pro Jahr. Zu den...
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Aufwendungen für Auslandsreisen zu beruflichen Veranstaltungen eines Steuerberaters, die auf seine ihn begleitende Ehefrau entfallen, sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Dies hat der 2. Senat des Finanzgerichts Münster mit Urteil vom 14. Mai 2019 (Az. 2 K 2355/18 E) entschieden. Der Kläger, ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, nahm an internationalen Konferenzen in Delhi, Barcelona und Prag teil, die von einem beruflichen Netzwerk veranstaltet wurden. Auf diesen Reisen begleitete ihn seine Ehefrau, wobei die Eheleute im Anschluss an die Veranstaltungen noch an den jeweiligen Tagungsorten Urlaub machten. Der Kläger machte die gesamten Reisekosten als Betriebsausgaben geltend. Hiervon erkannte das Finanzamt – wie...
Einige Jahre herrschte in der steuerlichen Gesetzgebung Ruhe. Dies war zum einen der Großen Koalition und dem damit einhergehenden Stillstand und zum anderen Wolfgang Schäuble persönlich zu verdanken. Der langjährige Bundesfinanzminister war kein Freund von hektischen Gesetzesänderungen. Mit dieser Ruhe war schon im vergangenen Jahr Schluss. Was unseren Berufsstand – und natürlich auch die Bürger – aber derzeit erwartet, ist nicht mehr eine Flut von Gesetzesänderungen, nein, es ist ein wahrer Tsunami. Nachfolgend eine kurze Aufstellung der Gesetze und Gesetzesvorhaben, die für die Jahre 2020 und 2021 ff. sowie zum Teil auch rückwirkend für 2019 Änderungen mit sich bringen werden:...
In vielen Bundesländern besteht für Arbeitnehmer ein Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Weiterbildung. Falls die Bildungsmaßnahme der beruflichen Weiterbildung dient, sind die – selbst getragenen – Aufwendungen zudem als Werbungskosten absetzbar. Kürzlich hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass ein Yogakurs unter bestimmten Voraussetzungen Bildungsurlaub rechtfertigen kann. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus theoretischer als...
Knock-out-Zertifikate sind spekulative Hebel-Produkte, mit denen Anleger sowohl auf steigende als auch auf fallende Kurse von Aktien usw. setzen können. Anleger müssen jedoch die Knock-out-Barriere im Auge behalten: Wird diese Schwelle erreicht, verfällt das Produkt wertlos – es wird also im wahrsten Sinne des Wortes „ausgeknockt“. Der Anlieger verliert sein investiertes Geld. Die Frage ist nun, ob der Verlust des Kapitals steuermindernd als Werbungskosten absetzbar ist. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der...
Tatsächlich ist das Finanzgericht zur Ermittlung einer ortsüblichen Marktmiete nicht zwingend verpflichtet einen Sachverständigen hinzuzuziehen. So die rechtskräftige Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg vom 19.7.2017 (Az: 3 K 3144/15). Danach ist es nicht zu beanstanden, wenn das Finanzamt zur Schätzung der ortsüblichen Marktmiete die Werte aus einem von ihm selbst erstellten internen Mietspiegel abgeleitet hat, dem unter anderem auch der Größe nach vergleichbare Wohnungen zugrunde liegen. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der...
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