Ausgleichzahlungen für die vorzeitige Beendigung eines Zinsswap-Vertrages sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar, wenn der Vertrag zur Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken für ein Darlehen abgeschlossen wurde – so das FG Rheinland-Pfalz. Voraussetzung ist, dass der Vertrag im Zusammenhang mit einer vermieteten Immobilie steht und diese nach Beendigung des Vertrages auch weiterhin vermietet wird (Urteil vom 9.4.2019, 4 K 1734/17). Dem – offenbar wohl mittlerweile rechtskräftigen – Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur...
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Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter sind bis zur Höhe von insgesamt 2.400 Euro im Jahr steuerfrei. Nun gibt es Überlegungen, das Ehrenamt zu stärken und diese Beträge anzuheben. Jetzt hat der Bundesrat vorgeschlagen, die sog. Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale zu erhöhen. Aber werden die Erhöhungen wirklich kommen? Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für internationales Steuerrecht Studium BWL und Wirtschaftsrecht Schwerpunkte: Steuerrecht sowie Internet-/Marken-/Urheberrecht Spezialisierung: Film-, Werbefilm, Influencer, YouTuber, E-Sportler Homepage: stb-homuth.de Warum blogge ich hier? Künstler, Medien, Freiberufler sind meine Welt. Das Internet und der Social-Media-Bereich eröffnen immer weitere Möglichkeiten, Einkünfte zu erzielen. An steuerliche...
Erhalten Arbeitnehmer eine Vergütung für mehrere Jahre zusammengeballt in einem Jahr ausgezahlt, so kann diese nach der so genannten Fünftel-Regelung des § 34 EStG einer Progressionsminderung unterliegen. Zahlungen gelten dann als eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit, wenn sich die entsprechende Arbeit über mindestens zwei Veranlagungszeiträume erstreckt und einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten umfasst. Doch was gilt, wenn ein Arbeitnehmer weniger als 12 Monate bei der Konzernmutter oder einer -tochter, insgesamt aber mehr als 12 Monate im Gesamtkonzern gearbeitet hat? Sind diese Tätigkeiten zusammenzurechnen, um die 12-Monats-Grenze zu überschreiten? Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de)...
Auch im Jahr 2020 wird der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung weiterhin 4,2 % betragen. Damit bleibt er im dritten Jahr in Folge stabil auf vergleichsweise niedrigem Niveau. Zum Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2020 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Beteiligung der Ressorts und Verbände eingeleitet. Der unveränderte Abgabesatz zeigt die stabile Finanzierungsbasis der Künstlersozialversicherung in Folge des Gesetzes zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes in der vergangenen Legislaturperiode. Seither hat sich wegen der deutlich intensivierten Prüf- und Beratungstätigkeit von Rentenversicherung und Künstlersozialkasse die Zahl der abgabepflichtigen Unternehmen stetig erhöht. Hierdurch hat sich die Bemessungsgrundlage für die Künstlersozialabgabe verbreitert, was auch für eine...
Die gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abziehbar. Erstattungen von Kirchensteuer werden mit der gezahlten Kirchensteuer im Jahr der Erstattung verrechnet, mindern also die entsprechenden Sonderausgaben. Nun kann es Fälle geben, in denen der Erstattungsbetrag höher ist als die Zahlungen im betreffenden Jahr, zum Beispiel aufgrund eines Kirchenaustritts oder aufgrund von Feststellungen im Rahmen einer Betriebsprüfung (etwa durch die zeitliche Verschiebung von Betriebseinnahmen oder -ausgaben). Früher wurde der Erstattungsüberhang mit der gezahlten Kirchensteuer des Jahres verrechnet, aus dem die Erstattung resultiert. Dazu wurde der Steuerbescheid dieses Jahres nach § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO geändert. Seit 2012 wird der Erstattungsüberhang...
Schon in 2012 hat der BFH (Az: VIII R 42/09) klargestellt, dass der Beweis des ersten Anscheins, der für eine private Nutzung betrieblicher Fahrzeuge spricht, entkräftet ist, wenn für private Fahrten andere Fahrzeuge zur Verfügung stehen, die dem betrieblichen Fahrzeug in Status und Gebrauchswert vergleichbar sind. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten...
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