Mit Entscheidung vom 8.11.2018 (Rs. C-502/17) hat der EuGH den Vorsteuerabzug aus Beratungskosten im Zusammenhang mit steuerfreien Anteilsverkäufen verneint. Aber … Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
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Wird ein unbesichertes Konzerndarlehen gewinnmindernd ausgebucht und dieser Vorgang nach § 1 Abs. 1 AStG neutralisiert, so ist diese Korrektur der Einkünfte nicht nach Art. 9 Abs. 1 des OECD-Musterabkommens gesperrt. Mit diesem Urteil vom 27.02.2019 – I R 73/16 änderte der BFH seine bisherige Rechtsprechung, deren Grundsätze er in einer Reihe weiterer Fälle demnächst konkretisieren wird. Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für internationales Steuerrecht Studium BWL und Wirtschaftsrecht Schwerpunkte: Steuerrecht sowie Internet-/Marken-/Urheberrecht Spezialisierung: Film-, Werbefilm, Influencer, YouTuber, E-Sportler Homepage: stb-homuth.de Warum blogge ich hier? Künstler, Medien, Freiberufler sind meine Welt. Das Internet und der...
Zuweilen sind Beamte für eine gewisse Zeit zunächst als Angestellte bei ihrem Dienstherrn tätig. Erfolgt die Übernahme ins Beamtenverhältnis innerhalb eines gewissen Zeitraums, im Allgemeinen fünf Jahre, können die Beamten eine Erstattung der geleisteten Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung gemäß § 210 Abs. 1a SGB VI beantragen. Für diesen Fall hat das FG Düsseldorf entschieden, dass die Erstattung von Beiträgen zur Rentenversicherung nach § 210 Abs. 1a SGB VI eine zwar steuerbare, aber steuerfreie Einnahme darstellt. Zudem darf der Sonderausgabenabzug des aktuellen Jahres nicht gemindert werden, es liegt also keine „negative Sonderausgabe“ vor (Urteil vom 14 K 1629/18 E). Das Urteil ist...
Eine Steuerhinterziehung liegt unter anderem vor, wenn man gegenüber dem Finanzamt über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder aber wenn die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis gelassen werden und in der Folge beider Alternativen Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt werden. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg...
Einer echten Schadensersatzleistung fehlt es an einem Leistungsaustausch. Sie ist daher nicht umsatzsteuerpflichtig. Doch wie verhält es sich mit (bloßen) Abmahnungen, die zur Durchsetzung eines urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs dem Rechtsverletzer übermittelt werden? Nach dem Urteil des BFH vom 13.02.2019 – XI R 1/17 stellen dies Beträge die Gegenleistung des Rechteverletzers für die Abmahnleistung dar, die der Umsatzsteuer unterliegen. Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für internationales Steuerrecht Studium BWL und Wirtschaftsrecht Schwerpunkte: Steuerrecht sowie Internet-/Marken-/Urheberrecht Spezialisierung: Film-, Werbefilm, Influencer, YouTuber, E-Sportler Homepage: stb-homuth.de Warum blogge ich hier? Künstler, Medien, Freiberufler sind meine Welt. Das Internet und der...
In meinem Blog-Beitrag „Heileurythmisten – eine dankenswerte Mandantschaft?“ habe ich darauf hingewiesen, dass der BFH die Leistungen der Heileurythmisten als umsatzsteuerfrei betrachtet und diese Entscheidung von der Finanzverwaltung seit kurzem auch akzeptiert wird (BFH 26.7.2017, XI R 3/15; Absatz 12 Nr. 2 des Abschn. 4.14.4 UStAE). Nun hat der Ertragsteuersenat nachgelegt und entschieden, dass die Leistungen der Heileurythmisten unter § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG fallen und dementsprechend keine Gewerbesteuer entsteht (BFH 20.11.2018, VIII R 26/15). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher...
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