Außendienstmitarbeiter sind zumeist daran interessiert, dass der Sitz ihres Arbeitgebers steuerlich nicht als erste Tätigkeitsstätte gewertet wird. Denn dann können sie ihre Fahrtkosten mit der Dienstreisepauschale von 30 Cent je Fahrt-Km abziehen und die Verpflegungspauschalen werden ihnen gewährt, wenn sie mehr als acht Stunden von ihrer Wohnung abwesend sind. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus theoretischer als auch...
Steuern
- All Posts
- Steuern
Seit vielen Jahren kämpfen Grundstückseigentümer für die Abschaffung der Straßenbaubeiträge, so unter anderem in Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern. Während in Nordrhein-Westfalen noch gekämpft wird, wird in Mecklenburg-Vorpommern bereits gefeiert – die Beiträge entfallen. Aber: Die Feier ist sicher nicht feucht-fröhlich und wahrscheinlich ist dem einen oder anderen die Feierlaune auch gleich wieder vergangen, denn zeitgleich mit der Abschaffung der Straßenbaubeiträge ist eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 5 auf 6 Prozent beschlossen worden – und zwar bereits zum 1.7.2019. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher...
Ertragsteuerlich dürfen Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass den Gewinn nicht mindern, soweit sie 70 Prozent der Aufwendungen übersteigen. Ist ein Vorsteuerabzug möglich, wenn die hierzu erforderlichen Angaben zum Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie der Höhe der Aufwendungen fehlen? Über diese Frage hatte das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 19.04.2019 (5 K 5119/18) zu entscheiden. Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für internationales Steuerrecht Studium BWL und Wirtschaftsrecht Schwerpunkte: Steuerrecht sowie Internet-/Marken-/Urheberrecht Spezialisierung: Film-, Werbefilm, Influencer, YouTuber, E-Sportler Homepage: stb-homuth.de Warum blogge ich hier? Künstler, Medien, Freiberufler sind meine...
Zur Finanzierung von Immobilien wurden früher oftmals Darlehen in Schweizer Franken aufgenommen. Doch als der Kurs des Schweizer Franken in den vergangenen Jahren kontinuierlich stieg, wurde dies für die Darlehensnehmer sehr teuer. Für Zins und Tilgung mussten sie deutlich mehr Euro aufwenden. Der BFH hatte bereits geklärt, dass Mehraufwendungen infolge des Kursanstiegs keine abziehbaren Schuldzinsen sind. Sie führen also nicht zu Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Bei den wechselkursbedingten Erhöhungen der Darlehensstände zum Jahresende nebst erbrachter Tilgungsleistungen handelt es sich um Vermögensverluste in der Privatsphäre, nicht jedoch um Werbungskosten. Anders als bei den Gewinneinkünften bleiben bei den...
Seit dem 1.1.2019 bleiben Arbeitgeberleistungen für bestimmte Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr sowie im öffentlichen Personennahverkehr steuer- und sozialversicherungsfrei. Ziel dieser Begünstigung ist es, Arbeitnehmer verstärkt zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu veranlassen. Die Steuerbefreiung ist in § 3 Nr. 15 EStG geregelt, hat aber wohl bereits kurz nach ihrer Einführung für so viele Zweifelsfragen gesorgt, dass sich das BMF veranlasst sah, diese in einem 15-seitigen Schreiben zu klären (BMF-Schreiben vom 15.8.2019, IV C 5 – S 2342/19/10007:001). Hier einige wichtige Punkte: Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe...
Nach dem Urteil des BFH vom 14.05.2019 (VIII R 35/16) erzielen Prüfingenieure, die beispielsweise Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen durchführen, Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Voraussetzung ist jedoch, dass sie insoweit leitend und eigenverantwortlich tätig werden. Hieran fehlt es bei einer Personengesellschaft, deren Gesellschafter zwar Prüfingenieure sind, die jedoch den überwiegenden Teil der Prüftätigkeiten durch angestellte Prüfingenieure durchführen lässt und sie dabei nur stichprobenartig überwacht. So das BFH-Urteil. Der Streitfall Die Klägerin (GbR) führte unter anderem Haupt- und Abgasuntersuchungen durch. Die Gesellschafter waren selbst Prüfingenieure. Im Streitjahr 2009 wurde der überwiegende Teil der durchgeführten Haupt- und Abgasuntersuchungen jedoch von drei angestellten Prüfingenieure übernommen,...
NEUESTE BEITRÄGE
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 1. Juli 2026
BAG stärkt Arbeitnehmerrechte in Elternzeit
-
Dr. Carola Rinker 30. Juni 2026
Der Aufsichtsrat als Frühwarnsystem – Wie unabhängig muss Kontrolle sein?
-
Dr. Carola Rinker 29. Juni 2026
Kryptowerte in der Bilanz – warum die Frage nach dem Eigentum entscheidend ist
-
Christian Herold 29. Juni 2026
Festsetzung eines Verspätungszuschlages zur Feststellungserklärung – Gesetzeszweck vor -wortlaut?
-
Dr. Carola Rinker 26. Juni 2026
Prüfung der BaFin: Warum Anhangangaben keine Nebensache sind
NEUESTE KOMMENTARE
15.06.2026 von Bjoern Holstein
Die neue E-Auto-Förderung: sozial sinnvoll – aber unnötig kompliziert
12.06.2026 von Andreas Printz
29.06.2026 von Maik Geduhn
Prüfung der BaFin: Warum Anhangangaben keine Nebensache sind