Der BFH hat im vergangenen Jahr Zweifel an der Umsatzsteuerpflicht für die Erteilung von Fahrunterricht geäußert. Konkret ging es um den Unterricht zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B („Pkw-Führerschein“) und C1. Mit Beschluss vom 16.3.2017 hat er daher dem EuGH die Frage vorgelegt, ob Fahrschulen insoweit steuerfreie Leistungen erbringen (Az. des BFH: V R 38/16). Aktuell hat der Generalanwalt beim EuGH der Hoffnung der Fahrschulbetreiber, steuerfreie Leistungen erbringen zu können, aber einen erheblichen Dämpfer versetzt. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und...
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In der Praxis kommt es leider immer wieder vor, dass Schätzungen des Finanzamtes überhöht erscheinen oder schlicht an der Realität vorbeigehen. Ganz aktuell hat der BFH wieder dargelegt, dass dies auch zu Verfahrensfehlern führen kann. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
Nicht selten nimmt der auswärts beschäftigte Arbeitnehmer seine Ehefrau, seinen Lebenspartner oder seine Lebensgefährtin mit an den auswärtigen Beschäftigungsort und lebt mit dem Partner gemeinsam in der Zweitwohnung. Gleichzeitig behalten sie am Heimatort ihre Wohnung bei und kehren immer wieder dorthin zurück. Zuweilen arbeiten auch beide Partner gemeinsam an dem auswärtigen Tätigkeitsort. Für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung ist dann entscheidend, ob die Hauptwohnung noch als Lebensmittelpunkt anzusehen ist oder ob infolge des Zusammenlebens die Zweitwohnung zum Lebensmittelpunkt geworden ist. Das Zusammenleben in der Zweitwohnung ist für die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung so lange unschädlich, wie die Zweitwohnung nicht zum...
Nicht abziehbare Schuldzinsen sind gemäß § 4 Abs. 4a EStG nur hinzuzurechnen, wenn Überentnahmen vorliegen. Dies sei nach Auffassung des FG Rheinland-Pfalz in einem aktuellen Urteil (Az. 5 K 1375/16) nur dann der Fall, wenn das Eigenkapital negativ ist. Solange es positiv ist, greife § 4 Abs. 4a EStG nach seinem Normzweck nicht und es lägen Entnahmen und keine Überentnahmen vor. Dieser knüpfe gedanklich an den jeweiligen Bestand noch vorhandenen Eigenkapitals an, der grundsätzlich steuerunschädlich entnommen werden kann. Der Schuldzinsenabzug solle nur für den Fall eingeschränkt werden, dass der Steuerpflichtige mehr entnimmt als ihm hierfür an Eigenkapital zur Verfügung steht....
Im Verfahren V R 49/17 hat der Bundesfinanzhof nun bestätigt, dass der Bauträger einen Anspruch auf Herabsetzung der Umsatzsteuer hat. Diesbezüglich kommt es nicht darauf an, dass die Umsatzsteuer vom Subunternehmer abgetreten wurde oder der Bauträger die Umsatzsteuer an den Subunternehmer bezahlt hat. Anbei finden Sie die wichtigen Punkte aus der mündlichen Verhandlung vom 27.09.2018: Ein Beitrag von: Robert Hammerl Partner von TLI VAT Services Ehemaliger Betriebsprüfer in Bayern Referiert deutschlandweit zum Thema Umsatzsteuer Fokus: Umsatzsteuer, Verfahrensrecht, ERP-Systeme Warum blogge ich hier? Die Umsatzsteuer ist ein schnelllebiges Geschäft. Der Blog eignet sich daher perfekt, um den Lesern zeitnahe und praxisgerechte...
Selbstständige, die einen Pkw im Betriebsvermögen halten und zu mehr als 50 % betrieblich nutzen, müssen die Privatnutzung entweder nach der 1 %-Regelung oder aber nach der Fahrtenbuchmethode versteuern. Bei der Pauschalregelung werden – neben des Ansatzes von 1 % des Kfz-Listenpreises pro Monat – zusätzlich 0,03 % des Listenpreises pro Entfernungs-Km und Monat versteuert, wenn der Wagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte genutzt wird. Arbeitnehmer können dem Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte teilweise entgehen, wenn sie ihr Fahrzeug tatsächlich weniger als 15 Tage pro Monat für diese Fahrten genutzt haben. Sie können dann stattdessen eine Einzelbewertung der...
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