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7. Februar 2018

Die Festsetzungsfrist aufgrund einer Steuerhinterziehung verlängert sich bei einem Erbfall auch dann, wenn der demenzerkrankte Erblasser ausländische Kapitaleinkünfte nicht erklärt, jedoch ein Miterbe von der Verkürzung der Einkommensteuer wusste und selbst eine Steuerhinterziehung begeht. Wie der BFH mit Urteil vom 29.8.2017 entschieden hat, wirkt die Verlängerung der Festsetzungsfrist auf zehn Jahre dabei auch zu Lasten des Miterben, der von der Steuerhinterziehung keine Kenntnis hat. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und...

7. Februar 2018

Kürzlich bin ich gefragt worden, ob ich das deutsche Steuerrecht für gerecht halte. Meine klare Antwort darauf: Nein. Meine Kritik richtet sich insbesondere gegen die Besteuerung von Immobilienvermögen bei Erbschaften und Schenkungen. Nicht nur einmal musste ich feststellen, dass Erben bis zu 70 Prozent Steuern auf die erhaltenen Immobilien zahlen müssen. Dieser hohe Satz ergibt sich häufig, wenn zunächst die Erbschaftsteuer mit 30 Prozent „zuschlägt“, im Anschluss daran aus Liquiditätsgründen die Immobilie veräußert werden muss und dann noch eine „Spekulationssteuer“ mit 40 Prozent zu Buche schlägt. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des...

7. Februar 2018

Auch im Februar an dieser Stelle wieder drei ausgesuchte Anhängigkeiten beim Bundesfinanzhof in München. Diesmal geht es um die Frage der verfahrensrechtlichen Vorgehensweise bei Änderung eines Bescheides über den Verlustvortrag bzw. den vortragsfähigen Gewerbeverlust, die eventuelle Deckelung einer steuerlichen Rückstellung durch das Handelsrecht und der Frage der Kaufpreisaufteilung bei einer denkmalgeschützten Immobilie.  Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß....

6. Februar 2018

Die Grunderwerbsteuer kann manchmal zu fatalen Folgen führen. Es ist bekannt, dass sich die Höhe der Grunderwerbsteuer nach dem Kaufpreis des Grund und Bodens und der Baukosten bemisst, wenn ein so genanntes einheitliches Vertragswerk vorliegt, das Grundstück also im bebauten Zustand als Gegenstand des Erwerbs gilt. Mit anderen Worten: Wenn das Gebäude erst noch errichtet werden muss, aber ein strukturiertes Zusammenwirken zwischen dem Grundstückverkäufer und einem Bauunternehmer darauf schließen lässt, dass das (noch unbebaute) Grundstück bebaut wird, also zwischen Kauf- und Bauvertrag ein objektiver sachlicher Zusammenhang besteht, wird eine höhere Grunderwerbsteuer fällig. Zuweilen gibt es dann für den Erwerber ein...

2. Februar 2018

Anfang vergangenen Jahres berichtete ich über die Bargeldretter. Dabei ging es um die Barzahlung beim Finanzamt in dem Versuch, wegen der generellen Bargeldablehnung der Behörden eine zinslose Stundung zu erwirken. Nun hat das Hessische Finanzgericht einen Präzedenzfall geschaffen. Ein Beitrag von: Matthias Trinks Rechtsanwalt, Partner der txt AG Rechtsanwaltsgesellschaft (txt.de) Lehrbeauftragter für Steuerrecht an öffentlichen und privaten Hochschulen Mehrere hundert Veröffentlichungen in der Fach- und Tagespresse Fokus: Umsatzsteuer und Internationales Steuerrecht Warum blogge ich hier? Egal wie lange und tief man in eine juristische Materie eintaucht – so richtig durchdringen wird man das Thema wohl nie. Und da bietet dieser...

31. Januar 2018

Für Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie in der Nacht werden häufig Zuschläge gezahlt – als Anreiz und als Ausgleich. Bei diesem Mehrverdienst hält sich sogar das Finanzamt zurück und belässt die Zuschläge in bestimmtem Umfang steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3b EStG). Beamte der Bundespolizei und Soldaten können eine monatliche Zulage erhalten, wenn sie zum Dienst zu wechselnden Zeiten herangezogen werden und im Kalendermonat mindestens fünf Stunden Dienst in der Zeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr (Nachtdienststunden) leisten (§ 17a der Erschwerniszulagenverordnung). Die Frage ist, ob auch diese Zulage steuerfrei ist. Aktuell hat der BFH entschieden, dass die Zulage...

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