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5. Oktober 2016

Ausweislich der Einkommensteuerrichtlinien können stille Reserven bei einer Ersatzbeschaffung übertragen werden. Geschieht dies über einen Bilanzstichtag spricht man von der Rücklage für Ersatzbeschaffung. Aber auch hier sind Voraussetzungen zu beachten. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.

4. Oktober 2016

Der Volksmund sagt nur Bares ist was Wahres. Allerdings scheint sich diese Volkswahrheit umzukehren. Allen Ortes geht das Gespenst von der bargeldlosen Gesellschaft einher. Wie sieht es da denn beim Finanzamt aus?  Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.

3. Oktober 2016

Immer wieder sind in der Praxis Fälle anzutreffen, in denen Steuerzahler „ihre“ Einkommensteuer-Vorauszahlungen ausschließlich auf die eigene Steuerschuld angerechnet haben möchten und nicht auch auf die Steuerschuld ihres Ehepartners. Zumeist liegen dabei folgende Sachverhalte zugrunde: Die Ehegatten leben mittlerweile getrennt, beantragen aber noch die Zusammenveranlagung. Einer der Ehegatten ist in die Insolvenz geraten, während der andere Ehegatte ein gut verdienender selbständig tätiger Steuerzahler ist; es wird auch hier die Zusammenveranlagung beantragt. Natürlich möchten die Mandanten üblicherweise nicht, dass eine mögliche Einkommensteuer-Erstattung, die aufgrund der (hohen) Vorauszahlungen des einen Ehegatten zustande gekommen ist, dem anderen Ehegatten oder dessen Insolvenzverwalter (bzw. Gläubigern)...

28. September 2016

Da insbesondere Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung durch die Krankenkassen auch online an das Finanzamt übermittelt werden müssen, weiß der Fiskus insoweit über den Umfang der abziehbaren Sonderausgaben meist besser Bescheid, wie einige Steuerpflichtige selber. Aber Vorsicht, die Daten müssen überprüft werden!  Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die...

27. September 2016

Um Überbewertungen zu vermeiden, eröffnet § 198 BewG dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, von den gesetzlich vorgeschriebenen steuerlichen Bewertungsmethoden abzuweichen und einen niedrigeren Wert nachzuweisen. Die Vorschrift wird als so genannte „Öffnungsklausel“ bezeichnet.  Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.

26. September 2016

Arbeitnehmer, die Aktien ihres Arbeitgebers halten, sollten vorsichtig sein, wenn dieser von einem anderen Unternehmen übernommen und ihnen ein Aktientausch angeboten wird. Denn falls sie neben den Aktien ihres neuen Arbeitgebers auch eine Barabfindung erhalten, ist diese sofort voll zu versteuern. Geregelt sind die steuerlichen Auswirkungen des Aktientauschs in § 20 Abs. 4a EStG. Und diese Vorschrift kann mitunter zu merkwürdigen Ergebnissen führen. Nehmen wir folgenden Fall: Ein Arbeitnehmer erwirbt im Jahre 2012 Aktien seines (alten) Arbeitgebers für 10.000 Euro. Diese haben heute einen Wert von 15.000 Euro. Nun wird das Unternehmen seines Arbeitgebers verkauft und dem Arbeitnehmer wird angeboten,...

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