Ende August hat das Bundeskabinett nach längeren Verhandlungen den Entwurf des Bundeshaushalts 2025 beschlossen, der ab dem 10.9.2024 im Bundestag beraten werden soll. Bis zur Verabschiedung lauern im Parlament aber noch viele Untiefen Hintergrund „Das bisschen Haushalt macht sich von allein…“ – Dieser Refrain eines bekannten deutschen Musikschlagers lässt sich sicher nicht auf die Planung des Bundeshaushalts 2025 übertragen. Nach dem Urteil des BVerfG vom 15.11.2023 (2 BvF 1/22), mit dem das Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt wurde und ein 60 Mrd.-Euro-Loch in den Bundeshaushalt riss – ich habe im Blog berichtet – wurden der Nachtragshaushalt 2023 verspätet verabschiedet, die...
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Im Rahmen des NWB Experten-Blogs sind schon mehrfach Urteile vorgestellt worden, in denen es um den Betriebsausgaben- und/oder Vorsteuerabzug von Luxusfahrzeugen ging (z.B. „Vorsteuerabzug für die Anschaffung von Lamborghini und Ferrari„). Heute möchte ich zu dem Thema auf eine weitere FG-Entscheidung eingehen. Das Niedersächsische FG hat geurteilt, dass der Vorsteuerabzug für den Erwerb eines „Supersportwagens“ auch dann zu versagen sein kann, wenn dieser als Ausstellungsobjekt eines Kfz-Handels dienen soll, sich der Betrieb aber noch in der Planungsphase befindet (Niedersächsisches FG, Urteil vom 18.1.2024, 5 K 148/23). Der Sachverhalt: Der Kläger betreibt einen Mobilfunk-Shop. Daneben beabsichtigt er die Eröffnung eines Sportwagenzentrums....
Die Bundesregierung hat am 4.9.2024 beschlossen, das sog. Steuerfortentwicklungsgesetz um eine Sonderabschreibung für vollelektrische und emissionsfreie Fahrzeuge zu ergänzen, ferner den Vorteil der Dienstwagenbesteuerung für reine Elektro-Fahrzeuge zu erweitern. Hilft das dem Absatz von E-Autos entscheidend weiter? Hintergrund Die deutsche Automobilindustrie war über Jahrzehnte ein zentrales Zugpferd der deutschen Wirtschaft, das Beschäftigung im Inland, Wachstum und damit Wohlstand in der deutschen Volkswirtschaft sichert. Doch der einstige Musterknabe ist zum Patienten geworden, die Absatzzahlen gehen zurück, vor allem angesichts der Verschiebungen auf den Weltmärkten, vor allem in China und Indien. Ein „Dienstwagen“ gilt steuerlich als geldwerter Vorteil, der zum Einkommen zählt, das wiederum...
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind unbegrenzt als Vorsorgeaufwendungen abziehbar. Gleiches gilt für Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung, soweit es um die Beitragsanteile für eine Basisabsicherung geht. Aufwendungen für eine private Zusatzkrankenversicherungen sind nur im Rahmen von geringen Höchstbeträgen abziehbar – und die sind zumeist bereits durch andere Versicherungen „verbraucht“. Das FG Nürnberg hat entschieden, dass auch bei Wahl des Kostenerstattungsverfahrens in der gesetzlichen Krankenversicherung Zusatzbeiträge nicht abzugsfähig sind, wenn der Höchstbetrag bereits anderweitig ausgeschöpft ist (FG Nürnberg, Urteil vom 20.7.2023, 8 K 431/22). Das Gericht hatte die Revision nicht zugelassen; der BFH hat die Nichtzulassungsbeschwerde nun zurückgewiesen (BFH-Beschluss vom...
Frühzeitig vor der Bundestagswahl im Jahr 2025 hat sich die Union zu einer Unternehmensteuerreform bekannt und einen Antrag im Deutschen Bundestag gestellt. Hintergrund Wahlkampfzeit ist auch stets eine Zeit des Steuerrechts. Frühzeitig hat sich auch die CDU/CSU mit einem sehr klaren Vorschlag in diesem Jahr positioniert und im Bundestag den Antrag „Modernisierung des deutschen Unternehmenssteuerrechts voranbringen“ (BT-Drucks. 20/11954) gestellt. Sie konstatiert, dass der deutsche Wirtschaftsstandort in den vergangenen 10 Jahren substanziell an Attraktivität verloren habe. Um die Deindustrialisierung zu stoppen und Deutschland wieder zu einer starken Industrienation zu machen, brauche es strukturelle Verbesserungen der Standortbedingungen. Hierzu sei es erforderlich, ein...
Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat oder in der Schweiz belegen ist, sind bis zur Höhe von insgesamt 840 Euro im Jahr steuerfrei. Das ist der so genannte Ehrenamtsfreibetrag. Nach Auffassung des BFH ist die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26a EStG auch für eine nebenberufliche ehrenamtliche Tätigkeit als Aufsichtsrat einer kommunalen GmbH zu gewähren (BFH-Urteil vom 8.5.2024, VIII R 9/21). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur...
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