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Steuern

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5. Mai 2023

Je später ein Steuerzahler erstmals seine Rente bezieht, umso höher ist der Besteuerungsanteil seiner Renteneinkünfte. Das gilt auch bei einer „aufgeschobenen Altersrente“. Das bedeutet: Wer den Rentenbeginn in Übereinstimmung mit seinem Rentenversicherungsträger oder seinem Versorgungswerk nach hinten schiebt, wird vom Fiskus bestraft, indem ein höherer Besteuerungsanteil als bei einem „fristgerechten“ Rentenbeginn zugrunde gelegt wird. Im vergangenen Jahr hat der BFH entschieden, dass diese „Bestrafung“ rechtens ist (BFH-Urteil vom 31.8.2022, X R 29/20): Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher...

4. Mai 2023

Stellen Sie sich vor, Sie möchten einen neuen Betrieb eröffnen, doch bislang fehlt eine Zufahrtstraße zum Betriebsgrundstück. Sie errichten diese Zufahrtstraße in Abstimmung mit der Gemeinde auf eigene Kosten, allerdings liegt die neue Straße auf öffentlichem Gelände und kann bzw. darf daher von jedermann genutzt werden. Eigentlich gehen Sie davon aus, dass Sie die Vorsteuer aus den Aufwendungen für die Errichtung/Erschließung der Straße abziehen dürfen, denn es kann kein vernünftiger Zweifel bestehen, dass die Kosten unternehmerisch veranlasst sind. Ohne die Straße könnten erst gar keine Umsätze erzielt werden. So weit, so klar, oder? Leider war die Sache lange Jahre ganz...

2. Mai 2023

Der Gewinn aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung innerhalb der so genannten Spekulationsfrist ist nach § 23 EStG steuerpflichtig, es sei denn, es liegt einer der Ausnahmetatbestände des § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG vor. Von der Besteuerung ausgenommen sind danach Wohnungen, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Unstreitig gilt die unentgeltliche Überlassung einer Wohnung an ein unterhaltsberechtigtes Kind noch als Eigennutzung der Eltern, solange die Eltern für ihr Kind Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhalten (BFH 24.5.2022,...

25. April 2023

Niemals geht man so ganz – so lautet ein schönes Lied von Trude Herr. Den Liedtext hat sich ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer offenbar zu Herzen genommen und dachte, dass zumindest seine Abschiedsfeier in guter Erinnerung bleiben sollte. Und so hat er zu seiner „Dankeschön Party“ im Stil einer Zirkusveranstaltung auf einem Gutshof eingeladen. Seine 162 Gäste waren ihm 94.980 Euro (netto!) wert. Diesen Betrag machte er steuerlich geltend. Doch das Finanzamt erwies sich als Spaßbremse. Es erkannte zunächst den für Betriebsveranstaltungen maßgeblichen Freibetrag von 110 Euro, multipliziert mit der Anzahl der Mitarbeiter, an. Den übersteigenden Betrag beurteilte das Finanzamt als unangemessen. Nachdem...

24. April 2023

In der Praxis ist immer wieder der Fall zu beobachten, dass ein Mitarbeiter mit einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob von seinem Arbeitgeber gefragt wird, ob er sich etwas hinzuverdienen möchte, in dem er auch in einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers nebenberuflich tätig wird. Der Zweitjob soll dann als Minijob „abgerechnet“ werden, also als geringfügige Beschäftigung gelten und lediglich mit Pauschalabgaben belastet werden. Im Jahre 2003 gab es dazu folgendes Urteil des FG Münster: Die Tätigkeit eines Arbeitnehmers innerhalb zweier verschiedener Betriebe desselben Inhabers sind nicht als einheitliches Beschäftigungsverhältnis anzusehen (FG Münster, Urteil vom 21.2.2003, 11 K 1158/01 L, EFG 2003 S. 864)....

20. April 2023

Immobiliengeschäfte zwischen nahen Angehörigen werden zuweilen wie unter fremden Dritten durchgeführt, das heißt, es wird ein angemessener Kaufpreis vereinbart und gezahlt. Das dient der Versorgung der Eltern, führt bei vermieteten Objekten zu einem steuermindernden AfA-Volumen und vermeidet Schenkungsteuer. Insofern kann ein „echter“ Verkauf anstelle einer unentgeltlichen oder teilentgeltlichen Übertragung also durchaus sinnvoll sein. Doch es gibt eine Steuerfalle, die gerne übersehen wird: Darf der Erwerber den Kaufpreis in Raten zahlen und zieht sich die Ratenzahlung über mehr als ein Jahr zinslos hin, so wird der Kaufpreis in einen Kapital- und einen Zinsanteil aufgeteilt. Der Zinsanteil wird mit einem Zinsfuß von...

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