Was ist ein Steuerstundungsmodell?

Verluste im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell dürfen nach § 15b EStG nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden. Eine Verlustverrechnung ist lediglich mit zukünftigen Gewinnen aus derselben Einkommensquelle, also dem besagten Steuerstundungsmodell möglich.

Mit dieser Einleitung berichteten wir bereits im Beitrag „Nicht jede Steuergestaltung ist ein Steuerstundungsmodell“ über höchstrichterliche Rechtsprechung zu den Steuerstundungsmodell aufgrund § 15b EStG. Im vorgenannten Beitrag ging es dabei um eine für Steuerpflichtige positive Einschränkung der Definition eines Steuerstundungsmodells.

Aktuell hat der BFH mit Urteil vom 6.6.2019 (Az: IV R 7/16) im Hinblick auf die Steuerstundungsmodelle ein für die Finanzverwaltung positives Urteil gefällt. Weiterlesen