Bekanntgabe des Bescheids bei besonderer Veranlagung

Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 4.12.2018 (Az: 11 K 1210/16) klargestellt, dass es keine gemeinsame Bekanntgabe von Einkommensteuerbescheiden an Ehegatten geben darf, nachdem diese durch Antrag auf besondere Veranlagung dargelegt haben, dass eine getrennte Steuererklärung gewünscht ist.

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Das „Aus“ für die Bekanntgabefiktion?

Viele Steuerberater und Steuerpflichtige haben es schon länger geahnt: Nicht jedes Schriftstück wird innerhalb kürzester Zeit zugestellt. Wenn Briefe am Freitag zur Post gegeben werden, erfolgt die Zustellung in vielen Bezirken erst am Dienstag oder Mittwoch und nicht am Samstag oder Montag. Auch wenn mir diesbezüglich genaues Zahlenmaterial nicht vorliegt: Ich denke jedoch, dass das „Problem“ insbesondere bei der Beauftragung von privaten Postdienstleistern besteht. Nun hat auch der BFH das „Problem“ erkannt und rüttelt gewaltig an der Bekanntgabefiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO (Bekanntgabe bei Übermittlung im Inland am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post). Mit Urteil vom 14.6.2018 (III R 27/17) hat er wie folgt entschieden:

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