Die Diskussion um die Paradise-Papers nervt!

Nun kommen sie wieder aus den Löchern – die Gutmenschen, Moralapostel, Journalisten mit steuerlichem Halbwissen und in Wirtschaftsfragen überforderte Moderatoren. Anlass sind die Enthüllungen durch die so genannten Paradise Papers. Da werden Strategien zur Steuersenkung und -vermeidung – obwohl legal – mit einem süffisanten Unterton oder einer dramatischen Musik unterlegt, damit der Eindruck gewonnen wird, die Steuervermeider tragen die Schuld am Untergang des Abendlandes. Und vor allem: Deutschland sei mit seinem hohen moralischen Anstand und mit seinem gerechten Steuersystem der Leuchtturm, der den verirrten Seelen aus den Niederlanden, Irland, der Isle of Man, den Bermudas oder den Cayman Islands den rechten Weg weisen müsse. Weiterlesen

Die Folgen von Trump

Der 45. US-Präsident polarisiert. Und das lange schon vor seinem Amtsantritt in wenigen Tagen. Allerorts fragen sich die Menschen, wie weit Auswirkungen der Amtsführung in den USA spürbar sein werden. Da reiht sich der NWB Experten-Blog ein und blickt einmal auf mögliche Konsequenzen für das deutsche Steuerrecht. Weiterlesen

BEPS und die Datensammelwut der Finanzverwaltung

Deutschland hat mit Australien, Frankreich, Großbritannien, Japan und Kanada (E6-Staaten) im Rahmen des BEPS-Aktionsplans der OECD einen weitreichenden Informationsaustausch über verschiedene Unternehmen der digitalen Wirtschaft vereinbart (u.a. den „Aktionsplan zur Verstärkung der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung“ vom 6.12.2012). Um die gesetzlichen Ursachen für die niedrige effektive Steuerbelastung bestimmter multinationaler Unternehmen zu klären, sollen ohne Anonymisierung und unabhängig von der konkreten Besteuerung der einzelnen Gesellschaften Informationen zu Strukturen und Geschäftsmodellen ausgetauscht werden. Das FG Köln hat dem BZSt nunmehr im Wege einer einstweiligen Anordnung (vorläufig) untersagt, entsprechende Informationen zu erteilen oder einzuholen (Beschluss vom 7.9.2015, 2 V 1375/15). Der zwischen den „E6-Staaten“ vereinbarte Informationsaustausch verstößt nach Auffassung des Senats gegen das Steuergeheimnis und ist deshalb unzulässig. Weiterlesen