Buchhalter und Umsatzsteuer-Voranmeldungen – wird ein neues Kapitel aufgeschlagen?

Buchhalter sind – weiterhin – nicht zur Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen berechtigt. Aber: Nun wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Gegen das Urteil des BFH vom 7.6.2017 (II R 22/15, BStBl 2017 II S. 973) ist die Verfassungsbeschwerde beim BVerfG unter 1 BvR 2288/17 anhängig. Man darf gespannt sein, wie die Verfassungshüter entscheiden werden. Ich könnte es auch anders sagen: Ich bin mir relativ sicher, dass die Verfassungshüter in das Hoheitsrecht der Steuerberater nicht eingreifen werden. Für mich wird viel interessanter sein, ob sie sich die Mühe machen und den „Gesamtmarkt“ der Steuerberatung im Zeitalter der Digitalisierung anschauen.

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Noch einmal zum Thema „Amazon und die Umsatzsteuererklärung“

Mein Blog-Beitrag „Amazon wird steuerlicher Berater“ hat enorm viel Aufmerksamkeit erlangt. Bei dem Thema ist der Berufsstand aufgebracht. Ich selbst wäre sicherlich der falsche Ansprechpartner, wenn es um die Frage der berufsrechtlichen Zulässigkeit der „Steuerberatung durch Amazon“ geht, das heißt, ob das Steuerberatungsgesetz die Erstellung von Umsatzsteuererklärungen durch Amazon und verbundene Steuerkanzleien erlaubt. Allerdings werde ich ein gewisses Störgefühl nicht los. Das gilt umso mehr, als ich bei einer weiteren Recherche auf folgende „Werbung“ gestoßen bin, die Amazon offenbar gemeinsam oder zumindest abgestimmt mit KPMG auf folgender Website schaltet: https://services.amazon.de/programme/versand-durch-amazon/steuerinformationen/tarife.html

Dort heißt es unter anderem: „Verschiedene Steuerdienstleistungspakete, die zu Tarifen ab 750,- € pro Land und Jahr angeboten werden (bis zu 70 % günstiger im Vergleich zu marktüblichen Preisen).“ Weiterlesen

Der Steuerberater als SteuerSTRAFVERTEIDIGER? (Teil 1)

„Steuerberater können kein Strafrecht, Rechtsanwälte kein Steuerrecht“, diese Vorurteile sind nicht neu. Es wundert daher nicht, dass in Steuerstrafrechtsfällen manchmal Welten aufeinander prallen. Der Anwalt denkt: „Mag sein, dass der Steuerberater des Mandanten die steuerlichen Dimensionen würdigen kann. Strafverteidigung ist ihm aber fremd. Ich übernehme!“ Der Steuerberater denkt: „Sobald ein Anwalt im Spiel ist, wird es unnötig kompliziert. Ich habe mich noch immer mit der Finanzbehörde einigen können. Auf juristische Scheingefechte lasse ich mich nicht ein. Der Anwalt bleibt draußen!“

So oder so ähnlich könnten die inneren Monologe der Beteiligten ablaufen. Ist das wirklich so? Diskutieren Sie gerne über die Kommentarfunktion mit– ein Dialog ist herzlich willkommen! Doch bevor wir der Frage des tatsächlichen Könnens nachgehen, sollte zunächst geklärt werden, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten. Einen ersten Orientierungspunkt bildet ein – zugegeben kurioser – Fall aus dem letzten Jahr.

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Steuerberater sind auch zur Vertretung in Beitragsstreitigkeiten befugt

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat entschieden, dass Steuerberater ihre Mandanten auch in Streitigkeiten über Fremdenverkehrsbeiträge vertreten dürfen. Der Entscheidung liegt ein Rechtsstreit zwischen der Stadt Riedenburg (Altmühltal) und mehreren Steuerberatern zu Grunde. Die klagenden Steuerberater betreuen verschiedene Fremdenverkehrsbetriebe und machen zusätzlich die erforderlichen Angaben zu den Fremdenverkehrsbeiträgen. Zwischen Stadtverwaltung und Steuerberatern ist umstritten, ob die Steuerberater auch berechtigt sind, im Namen ihrer Mandanten Widersprüche gegen Beitragsbescheide zu erheben. Weiterlesen

Steuerberater-Privileg: Nun liegt es am BFH

Wie bereits mein Blogger-Kollege Jürgen F. Berners ausgeführt hat, sieht der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Regelung des § 3a StBerG oder zumindest dessen Auslegung als nicht EU-konform an (Urteil vom 17.12.2015, C-342/14).  Es sind damit – nunmehr gerichtsfest – auch ausländische Steuerberatungsgesellschaften zur Hilfeleistung in Steuersachen über die Grenze hinweg befugt, wenn sie über eine „entsprechende Qualifikation“ verfügen. Das muss naturgemäß nicht der deutsche Steuerberatertitel sein. In dem zugrundeliegenden Fall wird der BFH die klagende ausländische Steuerberatungsgesellschaft nun wohl anerkennen und zur grenzüberschreitenden Steuerberatung zulassen.

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Gewerbeuntersagung & Co. – mögliche Nebenfolgen einer Steuerhinterziehung

Steuerstrafverfahren sind steuerlich und (steuer-)strafrechtlich anspruchsvoll. Dies ist zum einen auf die inhaltlichen Fragestellungen, zum anderen auf das Nebeneinander von Steuer- und Steuerstrafverfahren zurückzuführen.

Zwei aktuelle Entscheidungen jenseits dieser Dimensionen zeigen wieder einmal: auch die möglichen Nebenfolgen einer Steuerhinterziehung wollen bedacht sein. Denn sie können im Einzelfall schwerer wiegen als die steuerstrafrechtliche Verantwortlichkeit.

Der Beitrag stellt die Entscheidungen vor, bietet einen Überblick über weitere mögliche Nebenfolgen und verweist auf Rechtsprechung und Literatur zum Thema. Weiterlesen

Fällt wirklich das Berufsrecht für deutsche Steuerberater?

Es ist bereits durch die Presse gegangen: Nach Ansicht des Generalanwalts am EuGH ist es europarechtswidrig, wenn eine in einem anderen EU-Mitgliedstaat niedergelassene Steuerberatungsgesellschaft nicht für Mandanten in Deutschland tätig werden darf. Deutschland verstoße damit gegen den freien Dienstleistungsverkehr (EuGH, Schlussanträge v. 1.10.2015 in der Rs. C-342/14). Der Generalanwalt stößt sich insbesondere daran, dass  § 4 StBerG ohnehin eine große Zahl von Personen aufzählt, die zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind, ohne über eine entsprechende Berufsqualifikation zu verfügen (z.B. Notare, Patentanwälte, Vermögensverwalter, Lohnsteuerhilfevereine). Weiterlesen

EU kassiert Berufsrecht?

Gemäß einem Bericht der F.A.Z. vom Mittwoch hat die EU-Kommission Deutschland aufgefordert, verschiedene Regelungen des Berufsrechts von Freiberuflern zu rechtfertigen. Betroffen sind auch die Steuerberater. Kommt es nun zum großen Umbruch? Weiterlesen