Gute Nachricht zum Weihnachtsfest: Betriebsrentner werden ab 2020 entlastet

Ab dem 1.1. 2020 werden Betriebsrentner entlastet. Eingeführt wird ein neuer Freibetrag für die gesetzliche Krankenversicherung in Höhe von 159,25 Euro. Das entsprechende Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz GKV-BRG) wurde vom Bundestag am 12.12.2019 beschlossen.

Erfreulich: Für die rund 4 Millionen pflichtversicherten Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner, die bislang ihre Leistungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge oberhalb der Freigrenze in vollem Umfang verbeitragt haben, ergibt sich durch die Einführung des Freibetrags eine jährliche Entlastung von ca. 300 Euro. Weiterlesen

Betriebliche Riester-Rente: Keine Krankenversicherungsbeiträge mehr

Wie Sie wissen, gibt es Riester-Verträge in zwei Varianten:

  • Sie schließen privat einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag ab und können dafür die Riester-Förderung beanspruchen, z.B. Rentenversicherung, Banksparplan, Investment-Sparplan, Bauspar- oder Darlehensvertrag (Wohn-Riester).
  • Sie zahlen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge über den Arbeitgeber Eigenbeiträge aus versteuertem Nettoeinkommen in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds ein, verzichten auf die vorgesehene Steuerfreistellung der Beiträge (§ 3 Nr. 63 Satz 2 EStG) und nehmen stattdessen die Riester-Förderung in Form der Altersvorsorgezulage und ggf. eines ergänzenden Sonderausgabenabzugs in Anspruch (§ 1a Abs. 3 Betriebsrentengesetz). Das sind die sog. betrieblichen Riester-Renten.

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