Ende der epidemischen Lage von nationaler Tragweite?

Am 11.11.2021 – also heute – berät der Bundestag in erster Lesung den Entwurf für ein novelliertes Infektionsschutzgesetz (IfSG). Sollte die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite tatsächlich aufgegeben werden?

Hintergrund

Ich habe bereits mehrfach im hier im Blog dazu berichtet: Erstmals hatte der Bundestag am 25.3.2020 die epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt, die dem Bund besondere Befugnisse nach dem IfSG gibt, etwa zum Erlass von Rechtsverordnungen und Anordnungen. Die Feststellung der epidemischen Lage wurde sodann am 18.11.2020, am 4.3.2021, am 11.6.2021 und am 25.8.2021 verlängert.

Mit einer Gesetzesänderung im März 2021 billigte das Parlament eine Regelung, nach der der Bundestag spätestens drei Monate nach Feststellung der epidemischen Lage deren Fortbestehen feststellen muss, ansonsten gilt die Lage als aufgehoben (§ 5 Abs. 1 S. 3 IfSG). Das wäre nach aktueller Lage am 25.11.2021 der Fall. Angesichts geradezu explodierender Corona-Infektionszahlen und eines ansteigenden Hospitalisierungs-Index ist politisch umstritten, ob nicht abermals die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite über den 25.11.2021 hinaus erforderlich ist.

Was die Ampel-Koalition plant Weiterlesen

(Keine) Umsatzbesteuerung COVID-19-Impfstoffen & Co!

Die Impfstoffversorgung in Deutschland mit COVID-19-Impfstoffen läuft immer noch schleppend. Unverständlicherweise überlegt die Bundesregierung noch immer, ob in Deutschland die EU-rechtlich mögliche Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht bei COVID-19-Impfstoffen, Diagnostika und der verbundenen Dienstleistungen umgesetzt werden soll.

Hintergrund

In der Corona-Pandemie versteht auch die EU die Krisenbewältigung als europäische Gemeinschaftsaufgabe. Deshalb hat sich die EU seit Frühjahr auf eine Reihe von Unterstützungsmaßnahmen verständigt, etwa die Genehmigung eines großzügigeren Beihilferahmens bei staatlichen Subventionszahlungen an Unternehmen. Zu den EU-Erleichterungen zählen auch Maßnahmen auf dem Gebiet des Steuerrechts.

Am 3.4.2020 nahm die Kommission den Beschluss (EU) 2020/491 (3) an (ABl. EU L 103 I, S.1), der es den Mitgliedstaaten erlaubt, Gegenstände, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs zwingend benötigt werden – darunter auch In-vitro-Diagnostika – vorübergehend von der Mehrwertsteuer und von Eingangsabgaben zu befreien. Dieser Beschluss deckt jedoch bislang nur Einfuhrlieferungen und nicht innergemeinschaftliche Lieferungen oder Inlandslieferungen ab.

EU-Richtlinie lässt Umsatzsteuerbefreiung zu

Am 7.12.2020 hat der EU-Rat nun die am 11.12.2020 in Kraft getretene Richtlinie 2020/2020 beschlossen (ABl. EU L 419, 1), mit der die Richtlinie 2006/112/EG zeitlich befristet bis 31.12.2022 geändert wird. Ziel dieser Änderungs-RL ist die EU-weite Schaffung von Erleichterungen im Bereich der nationalen Mehrwertsteuer. Das bedeutet, die Mitgliedstaaten können Weiterlesen

Gilt der Grundsatz der Stetigkeit auch in „Corona-Zeiten“?

Unverändert beschäftigt uns das sog. „Corona-Virus“ im Alltagsleben wie auch im beruflichen Umfeld. Selbst in der Rechnungslegung werden unzählige Fragen aufgeworfen. Zahlreiche Unternehmen werden durch die wirtschaftlichen Folgen der Maßnahmen zur Viruseindämmung erhebliche Gewinnrückgänge, vielfach auch hohe Verluste erleiden. Hier könnte es sich anbieten, bisherige Rechnungslegungsmethoden aufzugeben, um hierdurch kurzfristig positive Effekte auf den handelsrechtlichen Erfolg zu erreichen, d.h. einen höheren Jahresüberschuss oder einen geringeren Jahresfehlbetrag darzustellen. Dem könnte aber der Stetigkeitsgrundsatz entgegenstehen. Somit stellt sich die Frage, ob das Auftreten der Corona-Krise eine Durchbrechung des Stetigkeitsgrundsatzes rechtfertigen kann? Weiterlesen

Corona-Virus überall, auch in der Rechnungslegung – mit Update

Derzeit gibt es wenige Großthemen, die die Berichterstattung dominieren. Eines ist die vor der Tür oder wohl schon im Raum stehende Pandemie durch das Kugelvirus „COVID-19“. Während sich die Berichterstattung in der Öffentlichkeit vordergründig um medizinische Fragen dreht, erlangt das Virus wohl auch Bedeutung für die Finanzberichterstattung.

Da die Abschlüsse und Lageberichte für das Jahr 2019 in weiten Teilen noch nicht aufgestellt bzw. noch nicht zur Veröffentlichung freigegeben sein dürften, sind Auswirkungen der Pandemie auf die Berichterstattung kaum zu vermeiden. Welche Folgen können sich aus dem Auftreten von COVID-19 für die Finanzberichterstattung des am 31.12.2019 beendeten Geschäftsjahres ergeben? Weiterlesen