Übergang zur degressiven Abschreibung in Corona-Zeiten auch in der Handelsbilanz?

Im Rahmen der Corona-Hilfsmaßnahmen wurde für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31. Dezember 2019 und vor dem 1. Januar 2022 angeschafft oder hergestellt werden, steuerlich die geometrisch-degressive AfA wieder zugelassen (§ 7 Abs. 2 EStG). Damit lässt sich über zunächst höhere Abschreibungen eine Erfolgsminderung und damit Verlagerung der Steuerzahlungen in die Zukunft erreichen.

Soweit diese Möglichkeit zur Vornahme degressiver Abschreibungen in der Steuerbilanz genutzt wird, stellt sich die Anschlussfrage, ob diese Vorgehensweise auch für die Handelsbilanz übernommen werden kann? Wenn dem nicht so wäre, kommt eine Einheitsbilanz nicht mehr in Betracht bzw. die Abweichungen zwischen Steuer- und Handelsbilanz vergrößern sich. Daher dürfte die Praxis vielfach an einer auch handelsrechtlichen Anwendung der degressiven Abschreibungsmethode interessiert sein. Geht das so einfach? Weiterlesen

Gilt der Grundsatz der Stetigkeit auch in „Corona-Zeiten“?

Unverändert beschäftigt uns das sog. „Corona-Virus“ im Alltagsleben wie auch im beruflichen Umfeld. Selbst in der Rechnungslegung werden unzählige Fragen aufgeworfen. Zahlreiche Unternehmen werden durch die wirtschaftlichen Folgen der Maßnahmen zur Viruseindämmung erhebliche Gewinnrückgänge, vielfach auch hohe Verluste erleiden. Hier könnte es sich anbieten, bisherige Rechnungslegungsmethoden aufzugeben, um hierdurch kurzfristig positive Effekte auf den handelsrechtlichen Erfolg zu erreichen, d.h. einen höheren Jahresüberschuss oder einen geringeren Jahresfehlbetrag darzustellen. Dem könnte aber der Stetigkeitsgrundsatz entgegenstehen. Somit stellt sich die Frage, ob das Auftreten der Corona-Krise eine Durchbrechung des Stetigkeitsgrundsatzes rechtfertigen kann? Weiterlesen

Methodenwechsel bei Abschreibungen

Jüngst hat sich der BFH wieder einmal mit der Frage befasst, ob der Wechsel von Abschreibungsmethoden während der Nutzungsdauer zulässig ist. Der BFH hat hier für die steuerliche Seite ablehnend entschieden. Wie ist diese Sichtweise mit den handelsrechtlichen GoB zu vereinbaren. Weiterlesen