Pflicht zur digitalen Übermittlung der Einkommensteuererklärung erheblich eingeschränkt

Wie heißt es so schön: „Wer schreibt, der bleibt.“ Und so sind viele Steuerpflichtige immer noch hartnäckig und wollen ihre Steuererklärung – gerne auch samt Gewinnermittlung – am liebsten auf Papier abgeben. Die Urteile zu dem Thema – insbesondere zur Auslegung der Härtefallregelung – sind zahlreich. Und tatsächlich scheinen die Gerichte – von Ausnahmen abgesehen – in jüngster Zeit wieder mehr in Richtung „Zulässigkeit von Papier“ zu tendieren.

Bemerkenswert ist meines Erachtens das Urteil des BFH vom 28.10.2020 (X R 36/19), da es

a) für die betroffenen Steuerpflichtigen positiv ist,
b) enorm viele Fälle betrifft und
c) eine äußerst interessante Begründung hat. Weiterlesen

Pflicht zur digitalen Übermittlung der ESt-Erklärung: Fiskus erleidet Schlappe vor dem BFH

Steuerbürger sind in bestimmten Fällen verpflichtet, ihre Einkommensteuererklärung und – soweit erforderlich – auch die Anlage EÜR elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Das ist aber unbeliebt, zumal eine Gewinn- und Verlustverrechnung in Papierform bei kleineren Gewerbetreibenden oder Freiberuflern vielfach schnell erstellt ist, während sich diejenigen, die mit dem Computer nur wenig am Hut haben, schwer tun, die erforderlichen  Eintragungen digital vorzunehmen. Schützenhilfe kommt nun aber vom BFH. Weiterlesen