Neues zur Kapitalflussrechnung – DRSC beschließt Änderungen des DRS 21

Die Kapitalflussrechnung rückt immer mehr in den Fokus. Dies gilt nicht nur für Fehlerfeststellungen der Bafin, sondern auch die Weiterentwicklung von Rechnungslegungsstandards. Im Juni hat das DRSC, ein privater Verein zur Förderung der Fortentwicklung der Rechnungslegung, einige Änderungen zur Kapitalflussrechnung veröffentlicht.

DRS 21 beschäftigt sich mit der Kapitalflussrechnung. Die Anwendung gilt bereits für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2022 beginnen, d.h. also bereits für die Geschäftsberichte für das Jahr 2023. Schauen wir uns die wesentlichen Änderungen genauer an. Weiterlesen

Was war das Schlimmste in 2016 – Rechtsbruch aus dem Justizministerium?

Wenn ich darüber nachdenke, was mich in Bezug auf Fragen der Rechnungslegung und Prüfung im letzten Jahr am meisten getroffen hat, dann ist es nicht die Vielzahl neuer Vorschriften. Da muss man sich durcharbeiten und akzeptieren, dass die Normungsqualität häufig allein schon deswegen nicht besonders hoch ist, weil dem fachkundigen Leser nicht leicht klar wird, was der Normgeber eigentlich will. Das kann private Standardsetzer wie auch Gesetzgeber betreffen. Wirklich schlimm fand ich im Jahr 2016 die Veröffentlichung von DRS 23 durch das Bundesministerium der Justiz im Hinblick auf die dort vorgegebene Empfehlung zur Bestimmung des beizulegenden Werts eines Geschäfts- oder Firmenwerts. Weiterlesen