Bereits im April hatte das BMF einen Diskussionsentwurf zu einer verpflichtenden elektronischen Rechnungstellung erstellt. Er ist nun in den Referenten- und nachfolgend in den Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetzes eingegangen. Was kommt auf die Unternehmen zu?
Hintergrund
Die EU plant auf dem Gebiet der Umsatzsteuer (mal wieder) großes: So hatte die EU-Kommission im Rahmen der ViDA-Initiative die Einführung eines elektronischen Meldesystems geplant, das u. a. die bisherigen Zusammenfassenden Meldungen ersetzen soll. Bereits in 2028 sollen die Änderungen in Kraft treten. In Vorbereitung darauf ist bereits ab 2024 eine geänderte Definition des Begriffs „Elektronische Rechnung“ geplant. Hier bestand allerdings eine Schwierigkeit. Denn um die e-Rechnungspflicht bereits im Vorgriff auf die EU-weiten ViDA-Maßnahmen umsetzen zu können, bedurfte es einer ausdrücklichen Genehmigung durch den EU-Rat. Dieser erfolgte am 25.7.2023.
Was ist geplant?
Ab dem 1.1.2025 wird eine elektronische Rechnung (e-Rechnung) gem. § 14 Abs. 1 Satz 3 UStG-E definiert als Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt wird, übermittelt und empfangen. Weiterlesen