E-Scooter: Auch zum Steuer sparen geeignet!

Ob man sie mag oder nicht: E-Scooter prägen seit Mitte Juni 2019 mehr und mehr das Stadtbild in deutschen (Groß-)Städten. E-Scooter sind aber nicht nur ein Fortbewegungsmittel. Man kann damit auch Steuern sparen!

Hintergrund

Die Verordnung für sogenannte E-Scooter ist am 15.6.2019 bundesweit in Kraft getreten (ElektrokleinstfahrzeugeVO -eKFV- v. 6.6.2019, BGBl 2019 I S.756). Sie dürfen mit einer Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h auf Radwegen, Radstreifen oder – falls diese nicht vorhanden sind – Straßen fahren. Die Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein und dürfen nur auf Radwegen fahren – oder auf der Straße, wenn es keinen Radstreifen gibt. E-Scooter ermöglichen dem Nutzer die Mitnahme der Fahrzeuge. Deshalb haben sie einen besonderen Mehrwert zur Verknüpfung verschiedener Verkehrsmittel und zur Überbrückung insbesondere kurzer Distanzen im Berufsverkehr (sog. „letzte Meile“). Diese selbstbalancierenden Fahrzeuge sollen einen Beitrag zur Förderung der Elektromobilität und der Nutzung innovativer Mobilitätskonzepte leisten (BR-Drs. 158/1/19 v. 3.5.2019).

Steuerliche Förderung der E-Mobilität gilt auch für E-Scooter

Da E-Scooter als Elektrokleinstfahrzeuge über einen elektrischen Antrieb verfügen und mit einer Versicherungsplakette ausgerüstet sein müssen, sind sie „Kraftfahrzeuge“ i,S.d. § 1 Abs. 2 StVG. Deshalb gelten für sie auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen wie für andere „Kraftfahrzeuge“ (BT-Drs. 158/19 v. 4.4.2019).

Steuerlich bedeutet das: Weiterlesen

Ärger mit E-Scooter: Braucht Deutschland schärfere Regeln?

Die Verordnung für sogenannte E-Scooter ist am 15. Juni 2019 bundesweit in Kraft getreten (ElektrokleinstfahrzeugeVO – eKFV- v. 6.6.2019, BGBl 2019 I S.756). Sie dürfen mit einer Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h auf Radwegen, Radstreifen oder – falls diese nicht vorhanden sind – Straßen fahren.

Seit der Einführung gibt es Ärger: Schwere Unfälle mit Knochenbrüchen, wildes Parken und Stolperfallen – Städtetag und Verbände warnen vor einem Chaos und einem E-Scooter-Infarkt. Müssen strengere gesetzliche Regeln her? Weiterlesen

Grünes Licht für E-Scooter – Kabinett beschließt Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung

Elektronisch angetriebene City-Roller, sogenannte Elektro-Tretroller oder E-Scooter, dürfen künftig auf öffentlichen Straßen fahren. Die vom Bundeskabinett nun endgültig beschlossene Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung soll nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 15.Juni 2019 in Kraft treten.

Welche Fahrzeuge sind betroffen? Weiterlesen

Update: Freie Fahrt für E-Scooter – Bundesrat gibt grünes Licht!

Elektrische Tretroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h dürfen künftig im Straßenverkehr fahren. Der Bundesrat stimmte am 17. Mai 2019 einer Verordnung der Bundesregierung zu, die den Umgang mit „Elektrokleinstfahrzeugen“ regelt. Wenn die Bundesregierung jetzt die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen schnell umsetzt, kann die Rechtsverordnung noch vor der Sommerpause in Kraft treten.

Hintergrund

Ich hatte bereits berichtet: Mit der Verabschiedung der „Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – eKFV“ hatte das Bundeskabinett am 3.4.2019 rechtlich den Weg frei gemacht für eine „echte zusätzliche Alternative zum Auto und Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr“. Weiterlesen

E-Scooter-Boom in Deutschland? ElektrokleinstfahrzeugeVO verabschiedet

Das Zeitalter der E-Mobilität in Deutschland nimmt an Fahrt auf, bald könnte auch ein Boom von Tretrollern mit Elektromotoren auf Deutschland zurollen. Mit der Verabschiedung der „Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – eKFV“ hat das Bundeskabinett am 3.4.2019 rechtlich den Weg frei gemacht für eine „echte zusätzliche Alternative zum Auto und Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr“. Jetzt muss nur noch der Bundesrat zustimmen, der voraussichtlich am 17.5.2019 entscheidet. Weiterlesen