Werbungskosten: Taxi gilt als öffentliches Verkehrsmittel

Für Fahrten zur Arbeit können grundsätzlich 30 Cent pro Entfernungskilometer als Werbungskosten geltend gemacht werden. Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wie Bus und Bahn darf ebenfalls die Entfernungspauschale abgezogen werden. Falls die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel auf das Kalenderjahr bezogen nachweislich höher sind als die Entfernungspauschale, können diese aber geltend gemacht werden. Fraglich ist, ob auch ein Taxi als öffentliches Verkehrsmittel gilt.

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Aufreger des Monats November: Unfallkosten für Wegeunfall erneut nicht anerkannt

Die Finanzverwaltung hat die Finanzämter wiederholt angewiesen, Unfallkosten neben der Entfernungspauschale anzuerkennen, wenn diese mit einer Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder auf einer zu berücksichtigenden Familienheimfahrt entstehen.

Zuletzt ist dies im BMF-Schreiben vom 31.10.2013 (BStBl 2013 I S. 1376), dort unter Nummer 4, geschehen. Das BMF kann sich dabei guten Gewissens auf den Gesetzgeber verlassen, denn auch in der damaligen Gesetzesbegründung zur Neuregelung des § 9 Abs. 2 EStG heißt es, dass „Unfallkosten als außergewöhnliche Aufwendungen wieder neben der Entfernungspauschale zu berücksichtigen sind“ (BT-Drucksache 16/12099 vom 3.3.2009, Seite 6 und 8). Aus mir unerfindlichen Gründen schaffen es dann doch wieder Fälle vor das Finanzgericht. Übereifrige Finanzbeamte setzen sich offenbar über das BMF-Schreiben hinweg und lassen es auf ein FG-Verfahren ankommen.

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Unfallkosten: Die Finanzverwaltung kann auch großzügig sein

Die Rechtsprechung hat sich zuletzt bei der Anerkennung von Unfallkosten im Zusammenhang mit beruflichen Fahrten recht hartherzig gezeigt. Im Prinzip seien alle Kosten mit der Entfernungspauschale abgegolten, also auch Kosten, die aufgrund eines Unfalls auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entstanden sind (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.06.2014, 4 K 3997/11 nrkr.). Selbst unfallbedingte Krankheitskosten dürften nicht zusätzlich geltend gemacht werden (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.02.2016, 1 K 2078/15, nrkr.). Man folgt dabei der Linie des BFH, die dieser mit Urteil vom 20.3.2014 (VI R 29/13) vorgegeben hatte.

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