Ist die Ehegatten-Grundstücksgemeinschaft nicht mehr beratungsfähig?

Ein typischer und eigentlich einfacher Fall: Eine Immobilie, die den Ehehatten zu je 50 Prozent gehört, wird vom Ehemann (ganz oder teilweise) betrieblich genutzt. Er erzielt umsatzsteuerpflichtige Umsätze und ist an einem Vorsteuerabzug aus den Baukosten und den laufenden Aufwendungen interessiert. Die Nutzung erfolgt ohne Entgelt. Hand aufs Herz: Trauen Sie sich zu, diesen Fall

  • ertragsteuerlich,
  • bilanzsteuerrechtlich und
  • umsatzsteuerrechtlich

hinreichend zu beraten? Ich halte den Fall nach der derzeitigen Rechtslage für so gut wie nicht mehr beratungsfähig.

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