Werthaltigkeit unter der Lupe: Was die BaFin im nächsten Jahr genauer prüft

Die Finanzaufsicht hat ihre Prüfungsschwerpunkte für das Jahr 2024 festgelegt und nimmt dabei besonders die Werthaltigkeit von Vermögenswerten ins Visier. Angesichts wirtschaftlicher Unsicherheiten und neuer Nachhaltigkeitsanforderungen könnte das für viele Unternehmen zur Herausforderung werden. Doch was genau prüft die BaFin – und wie gut sind Unternehmen darauf vorbereitet?

Was die BaFin prüfen möchte

Die BaFin hat für das Geschäftsjahr 2024 als nationalen Prüfungsschwerpunkt die Werthaltigkeit finanzieller und nichtfinanzieller Vermögenswerte angekündigt. Dieser Fokus ergänzt die von der ESMA definierten europäischen Schwerpunkte. Angesichts wirtschaftlicher und geopolitischer Unsicherheiten sowie wachsender Anforderungen im Bereich Nachhaltigkeit steht die Bewertung solcher Vermögenswerte unter erhöhter Aufmerksamkeit, da sie häufig Ermessensspielräume erfordert.

Dabei konzentriert sich die BaFin auf die Einhaltung der Standards IAS 36 und IFRS 9. Für Sachanlagen, Nutzungsrechte und immaterielle Vermögenswerte, einschließlich Goodwill wird sie die Prozesse zur Überwachung von Wertminderungsindikatoren genauer prüfen. Auch die Abgrenzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGUs) sowie die verwendeten Annahmen und Parameter bei Werthaltigkeitsprüfungen – insbesondere die prognostizierten Cashflows und Abzinsungssätze – stehen auf dem Prüfstand. Weiterlesen

Serie: „Prüfungsschwerpunkte der DPR unter der Lupe“ (3/6): Finanzinstrumente nach IFRS 7 und IFRS 9

Banken werden mit erhöhten Kreditausfällen rechnen müssen. Dies erfordert einige Herausforderungen, denn IFRS 7 und IFRS 9 haben in den letzten Jahren keineswegs an Komplexität verloren, ganz im Gegenteil sogar. Diese beiden Standards sind für ihre Komplexität in der Anwendung bekannt. Kein Wunder also, das diese Thematik für 2021 einer der Prüfungsschwerpunkte darstellt. Daher werden nicht nur Banken sich mit den Herausforderungen der Bewertung von Finanzinstrumenten beschäftigen müssen.

Risiken aus Finanzinstrumenten

Bei der Angabe zu den Risiken aus Finanzinstrumenten sollte der Fokus bei der Abschlusserstellung unter anderem auf den Liquiditätsrisiken liegen, z.B. aufgrund neuer Schulden, der Restrukturierung bestehender Schulden oder Brüchen von Covenants.

Insbesondere Covenants haben es in sich, denn dadurch werden den Kreditnehmern bestimmte Verpflichtungen auferlegt. Weiterlesen

Alle Jahre wieder – die Prüfungsschwerpunkte der DPR sind da

Wie immer werden in der ersten November-Hälfte die Prüfungsschwerpunkte der DPR für das Folgejahr bekannt gegeben. Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. stand seit der Gründung noch nie so in der Kritik wie derzeit. Daher richten sich alle Augen auf sie.

Wie die Veröffentlichung der Prüfungsschwerpunkte zeigt, spielt die Corona-Pandemie und die Auswirkungen auf die Geschäftsberichte der Unternehmen eine wichtige Rolle. Der Dauerbrenner Goodwill ist dieses Mal nicht dabei: Da jedoch die Wertminderungen nach IAS 36 einer der Prüfungsschwerpunkte ist, spielen Abschreibungen des Goodwills nun doch eine Rolle. Weiterlesen

Was kommt im Jahr 2020 auf die Rechnungsleger zu?

Die letzten Jahre waren geprägt von einigen Neuregelungen in der Rechnungslegung gerade nach IFRS. Dabei sind etwa die inzwischen anwendungspflichtigen Standards IFRS 9 zu Finanzinstrumenten, IFRS 15 zur Erlöserfassung und IFRS 16 zum Leasing zu nennen. Die Neuregelungen haben einen erheblichen Anpassungsdruck und selbstverständlich auch erhöhte Fehlerrisiken aus der Umstellung erzeugt. Gerade zu IFRS 15 und IFRS 16 hatte ich einige Grundsatz- und Detailfragen im Rahmen des Blogs versucht zu klären. Was sind die neuen Themen nach IFRS und HGB für das auf uns zukommende Jahr 2020? Weiterlesen