Sollte die einrichtungsbezogene COVID-Impfpflicht fallen? Standortbestimmung und Bewertung

Die allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus ist im Bundestag gescheitert. Jetzt häuft sich auch die Kritik an der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Sollte auch diese wieder abgeschafft werden?

Hintergrund

Im Bundestag war am 7.4.2022 kein der eingebrachten Gesetzesanträge zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht mehrheitsfähig (BT-Drs. 20/899; 20/954; 20/1353); ich habe unlängst berichtet. Das Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass Personen, die in den bestimmten Einrichtungen tätig sind, entweder gegen das Corona-Virus geimpft oder von einer Infektion genesen sein müssen; Einrichtungen im Sinne von § 20a Abs. 1 IfSG sind z.B. Krankenhäuser, Tageskliniken und Arztpraxen.

Eine Ausnahme besteht für Personen, die auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Corona-Virus geimpft werden können und ein entsprechendes ärztliches Zeugnis vorlegen. Wer in einer der Einrichtungen arbeitet, musste der Einrichtungsleitung bis zum 15.03.2022 entweder einen gültigen Impfnachweis, einen gültigen Genesenennachweis oder ein ärztliches Zeugnis vorgelegt haben. Andernfalls kann das Gesundheitsamt ein Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot aussprechen, wenn diese Nachweise nach Aufforderung nicht erbracht wird.

Dies kann für den Betroffenen weitreichende (arbeitsrechtliche) Konsequenzen haben, z.B. ein Bußgeld (§ 73 IfSG). Das entsprechende Gesetz vom 10.12.2021 (BGBl 2021 I S. 5162) ist am 12.12.2021 in Kraft getreten und ist bis 31.12.2022 befristet.

Wie ist der Umsetzungs- und Diskussionsstand?

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht war eigentlich nur als „Durchgangsbahnhof“ auf dem Weg zu einer allgemeinen Corona-Impfpflicht gedacht, dazu ist aber nicht gekommen. Weiterlesen