Bonpflicht und TSE-Kassen: BMF lehnt Verlängerung der Nichtbeanstandungsfrist ab!

Das BMF hat eine Verlängerung der Frist für die Umrüstung von TSE-Kassen über Ende September 2020 hinaus abgelehnt, obwohl die überwiegende Zahl der Länder das gefordert hat. Das bringt viele Unternehmen jetzt in Not.

Hintergrund

Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. 22.12.2016 (BGBl. I S. 3152) ist § 146a AO eingeführt worden. Hierbei handelt es sich um eine Ordnungsvorschrift für die Buchführung und Aufzeichnung mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme. Seit 1.1.2020 gilt auf der Grundlage dieses sogenannten Kassengesetzes die Pflicht zur Ausgabe von Kassenbelegen an den Endkunden. Mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (tSE) ist hierbei gewährleistet, dass Kasseneingaben mit Beginn des Aufzeichnungsvorgangs protokolliert und später nicht mehr unerkannt verändert werden können. Eine flächendeckende Aufrüstung der Kassensysteme mit tSE war zum 1.1.2020 nach Aussage der Bundesregierung (BT-Drs. 19/18393) nicht erreichbar, weil das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erst im Dezember 2019 Zertifizierungen bzw. vorläufige Freigaben für hardwarebasierte Lösungen aussprechen konnte; deswegen gibt es eine Übergangsfrist bis 30.9.2020. Weiterlesen

Für Bürokratieabbau und mehr Umweltschutz – Bayern setzt sich für weitere Ausnahmen von der Kassenbonpflicht ein

Am 4.3.2020 hat der Finanzausschuss des Bundestags die Beratungen über Befreiungserleichterungen bei der Belegausgabepflicht (§ 146a Abs. 2 AO; § 6 Abs. 3 KassenSichV) bereits zum dritten Mal abgesetzt. Der Unmut der Betroffenen wächst.

Jetzt will das Land Bayern über eine Bundesratsinitiative weitere gesetzliche Ausnahmen von der Bonpflicht durchsetzen; das hat der bayerische Ministerrat am 10.3.2020 beschlossen. Weiterlesen

Weiter keine Entwarnung bei Kassenbonpflicht – Bundestag drückt sich abermals vor Entscheidung

Seit Jahresbeginn gilt für Handwerk, Handel und Gastronomie die Kassenbonpflicht (§ 146a AO; § 6 Abs. 3 KassenSichV). Seitdem reißt die Protestwelle von Verbänden, Gewerbetreibenden und Verbrauchern nicht ab. Dennoch lässt sich der Gesetzgeber weiterhin Zeit, das Gesetz zu entschärfen und Erleichterungen bei der Kassenbonpflicht zu schaffen. Wie lange noch?

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