Eltern wird das Kindergeld für ein behindertes Kind ohne Altersbegrenzung gewährt, wenn das Kind wegen seiner Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Voraussetzung ist, dass die Behinderung bereits vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG). Der BFH musste sich nun mit der Frage befassen, ob eine mangelnde Fähigkeit zum Selbstunterhalt auch dann gegeben sein kann, wenn das Kind nach § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist. Um es vorweg zu nehmen: Der BFH hat den Kindergeldanspruch bejaht (BFH-Urteil vom 30.1.2024, III R 42/22).
Das Urteil soll nachfolgend kurz vorgestellt werden, weil der BFH einen kleinen Rechtsschwenk zugunsten der Eltern vorgenommen hat. Oder um es mit seinen Worten zu sagen: „Die Rechtsprechungsgrundsätze zur Kausalität der Behinderung für die fehlende Fähigkeit des Kindes zum Selbstunterhalt sind …. fortzuentwickeln und zu präzisieren.“ Weiterlesen