Erwerbsunfähigkeit eines behinderten Kindes: Der Gutachter kann auch Diplom-Psychologe sein

Eltern wird das Kindergeld für ein behindertes Kind ohne Altersbegrenzung gewährt, wenn das Kind wegen seiner Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Voraussetzung ist, dass die Behinderung bereits vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.

Im Jahre 2020 hatte das FG Rheinland-Pfalz zugunsten des Vaters eines behinderten Kindes entschieden, dass das Gericht die Erwerbsfähigkeit des Kindes anhand der vom Kläger vorgelegten Berichte und Stellungnahmen der behandelnden Ärzte beurteilen kann, wenn diese Gutachten im Gegensatz zu denen der Familienkasse bzw. der Reha/SB-Stelle der Agentur für Arbeit schlüssig bzw. nachvollziehbar sind. Die Familienkasse jedenfalls darf nicht einfach auf das Gutachten der Agentur für Arbeit verweisen – zumindest dann nicht, wenn das Gutachten Lücken aufweist (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6.5.2020, 2 K 1851/18).

In einem Verfahren vor dem FG Hamburg ging es nun um die Frage, ob der Nachweis einer seelischen Behinderung und der behinderungsbedingten Unfähigkeit zum Selbstunterhalt auch durch Einholung eines Sachverständigengutachtens eines Diplom-Psychologen und Psychologischen Psychotherapeuten erfolgen kann. Weiterlesen

Erbschaft und Schenkung von Immobilien: BFH stellt strenge Anforderungen an Gutachter

Wer den pauschalierten Bedarfswert einer Immobilie für Erbschaft- oder Schenkungsteuerzwecke als zu hoch erachtet, kommt um ein Gutachten nicht herum, auch wenn dieses teuer ist. Finanzverwaltung und Gerichtsbarkeit legen dabei Wert auf die „methodische Qualität“ des Gutachtens (vgl. BFH-Urteil vom 24.10.2017, II R 40/15) und nicht selten werden die Gutachten verworfen. Gefälligkeitsgutachten kann man sich gleich sparen.

Doch spätestens jetzt darf wohl davon ausgegangen werden, dass ein Gutachten ausschließlich dann anerkannt wird, wenn es entweder durch den örtlich zuständigen Gutachterausschuss oder einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken erstellt worden ist, denn der BFH hat seine bereits früher geäußerte Auffassung noch einmal bestätigt (Urteil vom 5.12.2019, II R 9/18). Weiterlesen

Wer beurteilt die Erwerbs(un)fähigkeit eines behinderten Kindes?

Eltern werden für ein behindertes Kind das Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag ohne Altersbegrenzung gewährt, wenn das Kind wegen seiner Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Voraussetzung ist, dass die Behinderung bereits vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. Jüngst hat das FG Rheinland-Pfalz zugunsten des Vaters eines behinderten Kindes entschieden, dass das Gericht die Erwerbsfähigkeit des Kindes anhand der vom Kläger vorgelegten Berichte und Stellungnahmen der behandelnden Ärzte beurteilen kann, wenn diese Gutachten im Gegensatz zu denen der Familienkasse bzw. der Reha/SB-Stelle der Agentur für Arbeit schlüssig bzw. nachvollziehbar sind.

Die Familienkasse jedenfalls darf nicht einfach auf das Gutachten der Agentur für Arbeit verweisen – zumindest dann nicht, wenn das Gutachten Lücken aufweist (Urteil vom 6.5.2020, 2 K 1851/18). Weiterlesen

Aufreger des Monats Mai: „Erstattung von Kosten für ein Privatgutachten im FG-Prozess?“

Wer meine Blog-Beiträge regelmäßig liest, weiß, dass ich unter der Rubrik „Aufreger des Monats“ häufiger FG-Urteile kritisiere. Mir geht es nicht in erster Linie um die Entscheidungen als solche, sondern vielmehr um ihr „Zustandekommen“. Da werden Beweisanträge abgeschmettert, einschlägige andere Entscheidungen ignoriert, Revisionen nicht zugelassen oder schlafende Richter „geschützt.“

Auch heute möchte ich eine Entscheidung vorstellen, die in der Sache wohl korrekt ist, bei dem mich die Wortwahl aber ärgert. Es geht um die Frage, ob Kosten für ein Privatgutachten im FG-Prozess erstattungsfähig sind (FG Hamburg, Beschluss vom 22.1.2018, 4 K 84/17). Um es vorweg zu nehmen: Sie können nur ganz ausnahmsweise erstattet werden. Hier aber einige Passagen aus dem Beschluss:

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Fiskus, das Immobiliengutachten ist ok!

Mit den Gutachten zur Wertermittlung im Steuerrecht ist das so eine Sache, und zwar eine ganz Spezielle! Grundsätzlich wird z. B. für Zwecke der Erbschaft- oder Schenkungsteuer kein Gutachten benötigt. Der zur Besteuerung heranzuziehende Immobilienwert wird anhand der im Bewertungsgesetz vorgegebenen Verfahren ermittelt.

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