Zuweilen werde ich von Steuerberater-Kollegen gefragt, in welcher Höhe ich einen Sicherheitszuschlag für gerechtfertigt halte, wenn bei einem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Betriebsprüfung formelle Fehler in der Kassenführung festgestellt werden, es ansonsten aber keine gravierenden Prüfungsfeststellungen gibt. Die Frage ist natürlich schwierig zu beantworten, da jeder Fall anders gelagert ist. Sofern bei einem Steuerpflichtigen aber keine Schwarzgeschäfte festgestellt werden oder hinreichende Indizien für verkürzte Steuerbeträge sprechen, sondern in der Tat lediglich einzelne Mängel in der Kassenführung vorliegen (zum Beispiel ganz vereinzelt fehlende Z-Bons), so würde ich im Rahmen einer Betriebsprüfung mit dem Urteil des FG Köln vom 2.5.2007 (5 K 4125/06) argumentieren. Weiterlesen
Angemessener Sicherheitszuschlag bei fehlerhafter Kassenführung
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